Das Amtsgericht Ruthe war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Ruthe.
Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft. Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Ruthe. Das Amtsgericht war dem Obergericht Hildesheim untergeordnet. Im Jahre 1859 wurde das Amtsgericht aufgelöst und sein Gerichtsbezirk dem Amtsgericht Hildesheim zugeordnet.