Die älteste bekannte Erwähnung des Ortes erfolgte am 6. März 1226 n. Chr. als Ancevar in einer Urkunde der ritterschaftlichen Familie Riedesel. Der erste Namensteil deutet auf germanische Halbgötter aus vorchristlicher Zeit, der zweite Namensteil auf eine überörtliche Straßenverbindung hin. Freigelegte Brandflachgräber deuten jedoch auf eine deutlich ältere Siedlungslage hin.
Der Theologe Heinrich Joseph Wetzer wurde am 19. März 1801 in Anzefahr geboren. Er war der Herausgeber der ersten Auflage von Wetzer und Welte’s Kirchenlexikon, dem heute noch gültigen Standardwerk über katholische Theologie.
Hessische Gebietsreform (1970–1977)
Zum 1. Februar 1971 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Anzefahr im Zuge der Gebietsreform in Hessen auf freiwilliger Basis als Stadtteil in die Stadt Kirchhain eingegliedert. Für Anzefahr, wie für alle ehemals eigenständigen Stadtteile von Kirchhain, wurde ein Ortsbezirk gebildet.
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten, denen Anzefahr angehört(e):
ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Marburg, Stadt Kirchhain
ab 1974: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Stadt Kirchhain
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Stadt Kirchhain
Gerichte seit 1821
Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. Der Kreis Kirchhain war für die Verwaltung und das Justizamt Kirchhain als Gericht erster Instanz für Anzefahr zuständig. Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen wurde das Justizamt 1867 zum königlich Preußischen Amtsgericht Kirchhain. Auch mit dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1879 blieb das Amtsgericht unter seinem Namen bestehen.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Anzefahr 780 Einwohner. Darunter waren 6 (0,8%) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 147 Einwohner unter 18 Jahren, 315 zwischen 18 und 49, 168 zwischen 50 und 64 und 150 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 315 Haushalten. Davon waren 84 Singlehaushalte, 87 Paare ohne Kinder und 117 Paare mit Kindern sowie 21 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 57 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 210 Haushaltungen lebten keine Senioren.
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: LAGIS; Stadt Kirchheim:; Zensus 2011
11 evangelische (= 3,89%), 272 katholische (= 96,11%) Einwohner
•1961:
45 evangelische (= 8,47%), 481 katholische (= 90,58%) Einwohner
Erwerbstätigkeit
Quelle: Historisches Ortslexikon
•1838:
Familien: 30Ackerbau, 18Gewerbe, 7Tagelöhner.
•1961:
Erwerbspersonen: 93Land- und Forstwirtschaft, 100Produzierendes Gewerbe, 45Handel und Verkehr, 38Dienstleistungen und Sonstiges.
Politik
Für den Stadtteil Anzefahr besteht ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Er umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Anzefahr.
Der Ortsbeirat besteht aus sieben Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 63,01%. Alle Kandidaten gehörten der „Wählergemeinschaft Anzefahr“ an. Der Ortsbeirat wählte Christoph Kißling zum Ortsvorsteher.
Das Vereinsleben im Stadtteil wird durch den Chor der Pfarrei Anzefahr, die Freiwillige Feuerwehr, Anzefahr – Mein Dorf e.V., den Männergesangsverein „MGV 1903 Cäcilia Anzefahr“ und den Tischtennisclub „TTC 1952 Anzefahr e.V.“ geprägt.
Wirtschaft und Infrastruktur
Die zur Schnellstraße ausgebaute Bundesstraße 62 verläuft südlich des Ortes.
12Haushaltsplan 2020.In:Webauftritt.Stadt Kirchhain,S.3,archiviertvomOriginal(nicht mehr online verfügbar)am19.März 2022;abgerufen im November 2020.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kirchhain.de
↑Gemeindegebietsreform: Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 20.Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr.6, S.248, Punkt 328, Abs. 54 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 6,2MB]).
12Hauptsatzung.(PDF;193kB)§6.In:Webauftritt.Stadt Kirchhain,abgerufen im November 2020.
↑Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:eirenicon.com.Abgerufen am 1.Januar 1900
↑
Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S.128f. (online bei Google Books).
↑Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S.74.
↑
Neueste Kunde von Meklenburg, Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten, aus den besten Quellen bearbeitet. im Verlage des G. H. G. privil. Landes-Industrie-Comptouts., Weimar 1823, S.158ff. (online bei HathiTrust’s digital library).
↑Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)