
Bern(h)ard Georg Haase (* 14. Oktober 1910 in Altleis; † 19. September 1968 in Bensberg) war ein deutscher SS-Sturmbannführer und Angehöriger des Sicherheitsdienstes des Reichsführers SS (SD), der von 1942 bis 1945 die SD-Außenstelle Groningen im Scholtenhuis leitete. 1949 wurde er von einem niederländischen Gericht zum Tode verurteilt, unter anderem wegen der Hinrichtung von 52 mutmaßlichen Widerständlern. 1952 wurde die Strafe in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt, die 1958 auf 21,5 Jahre verkürzt wurde. 1959 wurde er aus dem Gefängnis entlassen. Er starb neun Jahre später in Deutschland.
Bernard Georg Haase entstammte einem Elternhaus wohlhabender Großbauern und war der jüngste von vier Brüdern. Nach dem Abschluss der höheren Schule absolvierte er zwei Hochschulstudien, in Wirtschaftswissenschaft und in Jura. Als Achtzehnjähriger trat er der SA, zum 1. August 1930 der NSDAP (Mitgliedsnummer 277.682) und 1934 der SS bei. Ebenfalls 1934 wurde er in Flugabwehr ausgebildet. Anschließend arbeitete er in einem Notariat, einer Anwaltskanzlei und in einer Bank. Nach eigenen Angaben war er gläubiger Katholik, laut der Historikerin Monique Brinks jedoch protestantisch.
Haases Berufsziel war Richter, was weitere Studien sowie die Promotion erforderte, er nahm – nach eigenen Aussagen – daher eine Tätigkeit beim SD in Berlin auf. Nach Kriegsbeginn 1939 wurde er zum SS-Hauptsturmführer befördert. Während seiner Verhöre und in den Gerichtsverfahren gab Haase an, der Beginn des Zweiten Weltkriegs habe ihn völlig überrascht und er sei gegen seinen Willen gezwungen gewesen, beim SD zu verbleiben.

Nach dem Überfall der deutschen Wehrmacht auf die Niederlande im Mai 1940 wurde Haase zur SD-Außenstelle in ’s-Hertogenbosch in die Abteilung „Wirtschaft“ versetzt. Sein Vorgesetzter war Heinrich Küthe, ein in Deutschland mehrfach vorbestrafter Krimineller. Der „integre“ Haase, so der Historiker Paul van de Water, habe Differenzen mit dem korrupten Küthe gehabt, weshalb er mehrfach Versetzungsanträge stellte, entweder in die Verwaltung oder auch an die Front. Er intervenierte häufig, insbesondere in Situationen, die religiös aktive Personen betrafen. So vereitelte er 1941 in Düsseldorf eine Gestapo-Ermittlung gegen Personen, die mit der internationalen katholischen Nachrichtenagentur „Katholieke Wereldpost“ in Verbindung standen, und setzte sich für die Freilassung der in Breda verhafteten Beteiligten ein. Ein Jahr später bemühte er sich um die Freilassung von Vorstandsmitgliedern des „Christlichen Bauernbundes“ von Noord-Brabant. 1941 heiratete er, die Eheleute bekamen zwei Söhne.
Im Oktober 1942 wurde Haase zum Leiter des Scholtenhuis, der Außenstelle von Sicherheitspolizei und SD in Groningen, ernannt. Das Scholtenhuis galt als Synonym für Terror, Unterdrückung, Gewalt und Mord, so van de Water. Im Vergleich zu anderen Außenstellen verzeichnete Groningen die höchste Zahl an Ermordeten, die höchste Zahl an Gewalttaten sowie die höchste Zahl an deportierten Juden; 78 Prozent der jüdischen Bewohner Groningens wurden deportiert.
Die Historiker Marnix Croes und Peter Tammes nannten Groningen „die radikalste Außenstelle“. Die Historikerin Monique Brinks vom Stichting Oorlogs- en Verzetscentrum Groningen, die in ihrem Buch über das Scholtenhuis Haase durchgehend „Georg“ nennt, vermutet, dass Groningen der Außenposten war, auf den – auch wegen ihrer Brutalität – wenig genehme Mitarbeiter wie etwa Ernst Knorr abgeschoben wurden.
Haase verfügte über keinen wirklichen militärischen oder polizeilichen Hintergrund; er war intellektuell und ein Musikliebhaber, weshalb er von seinen Untergebenen verachtet worden sei. Knorr und Robert Lehnhoff misshandelten und ermordeten Gefangene, ohne Haase einzuweihen, da sie ihn als „Weichling“ betrachteten, der ihre „Polizeiarbeit“ behinderte oder „sabotierte“. Nach dem Krieg behauptete Haase, als verantwortlicher Leiter der Außenstelle von den meisten dieser Misshandlungen und Morde nichts gewusst zu haben. Da die Misshandlungen in Zimmern stattfanden, die über Haases Büro lagen, hält Brinks das aber für unwahrscheinlich, zumal Hermann Conring, der im Haus nebenan arbeitete, sich über die Schmerzensschreie der Gefolterten beschwerte, da sie ihn bei der Arbeit störten. Zahlreiche Zeugen gaben später an, dass im Scholtenhuis täglich eine Reihe von Menschen mit dem Gesicht zur Wand auf dem Gang standen, die Spuren von Misshandlungen an Körper und Gesicht trugen.
Im November 1942 gab Haase den Befehl, Groningen, Friesland und Drenthe „judenrein“ zu machen. Er nahm selbst nicht an Razzien oder Verhaftungen teil und bestritt später jegliche Beteiligung. Als er nach Groningen kam, seien – nach seinen eigenen Angaben – die meisten Juden bereits deportiert worden. Tatsächlich war er jedoch maßgeblich beteiligt: Eine seiner ersten Maßnahmen im November 1942 war der Befehl an die Bürgermeister aller Gemeinden in Groningen, Drenthe und Friesland, alle Juden zu verhaften und ins Lager Westerbork deportieren zu lassen. Die verlassenen Häuser mussten verschlossen und die Schlüssel im Scholtenhuis abgegeben werden. Während der Gerichtsverhandlung wiederum erklärten verschiedene jüdische Zeugen, dass Haase ihnen, wo immer möglich, geholfen, ihnen manchmal besondere Gefälligkeiten erwiesen und ihnen ein „offenes Ohr“ geboten habe. Auch gab er – trotz eines gegen Juden verhängten Reiseverbots – jüdischen Partnern in Mischehen die Erlaubnis, innerhalb Groningens öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrräder zu nutzen, und sorgte dafür, dass die Plünderung der örtlichen Synagoge beendet wurde. Immer wieder ließ er Häftlinge frei oder strich ihre Namen von den Transportlisten; er habe, so drückt Brinks es sarkastisch aus, aus der Sicht seiner Untergebenen die „hinderliche Angewohnheit gehabt, regelmäßig Gefangene nach eigenem Gutdünken“ freizulassen, insbesondere wenn man ihn persönlich darum gebeten hatte. Besonders Knorr verübelte ihm dieses Vorgehen, und das Verhältnis zwischen den beiden Männern verschlechterte sich schnell.
In Bezug auf den April-Mai-Streik 1943 nahm Haase später für sich in Anspruch, zahlreiche Leben gerettet zu haben. Er habe seinen Mitarbeiter Johann Mechels beauftragt, in allen umliegenden Gemeinden Bekanntmachungen auszuhängen, auf denen angekündigt wurde, dass Streikende Gefahr liefen, hingerichtet zu werden. Diese Ankündigung habe er mit Absicht vor der offiziellen Anweisung gemacht, um die Streikenden zu warnen. Auch habe er mit Streikführern verhandelt, dass sie den Streik beenden. Dieser Vorgehen habe er dem Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD Wilhelm Harster nicht gemeldet, der schließlich lediglich zufrieden gewesen sei, dass der Streik beendet wurde, und Haase wurde zum Sturmbannführer befördert. Diesen Angaben von Haase steht entgegen, dass in Groningen 34 Streikende hingerichtet wurden, so viele wie in keiner anderen niederländischen Stadt.
Haase versuchte, die „chaotische“ Situation im Scholtenhuis unter Kontrolle zu behalten, indem er etwa „Fahrbefehle“ ausgab, nach denen Fahrten genehmigt und der Verbrauch von Benzin dokumentiert werden mussten, Lehnhoff konnte diese Anweisungen aber unterlaufen, um seine eigenen Wege zu gehen. Im Sommer 1944 ließ Lehnhoff ein fingiertes Attentat auf Haase verüben, um einen Grund zu liefern, auf der Basis von Hitlers „Niedermachungsbefehl“ (Dokument D-762) aus dem September 1944 (infolge des Attentats vom 20. Juli 1944) massiver gegen den Widerstand vorgehen zu können, doch der Plan misslang; Haase wurde bei dem Attentat – Schüsse auf die Fenster seines Büros – nicht verletzt.
Nicht nur Haases Untergebene waren mit ihm unzufrieden; auch sein Vorgesetzter, BdS Karl Eberhard Schöngarth, hielt ihn für eine ineffektive Führungskraft, die mit übermäßiger Menschlichkeit agiere. Haase ignorierte wiederholt Befehle höherer Stellen, insbesondere von SS- und Polizeigeneral Hanns Albin Rauter, dem Reichskommissar für die Niederlande Arthur Seyß-Inquart, und von seinen Vorgesetzten in Berlin, die zunehmend strenge und brutale Maßnahmen anordneten. So weigerte er sich, dem in den Niederlanden sogenannten „Niedermachungsbefehl“ Folge zu leisten, wonach Widerstandskämpfer ohne Prozess getötet werden sollten. Er untersagte seinen Untergebenen, Festgenommene ohne seine ausdrückliche Genehmigung eigenmächtig zu töten, die sich jedoch kaum an diese Anweisung hielten. Dennoch gilt es als sicher, dass er eine Reihe von „Silbertanne“-Aktionen anordnete, bei denen die SS Vergeltung am Widerstand durch wahllose Hinrichtungen übte. Späteren Angaben zufolge tat er dies „widerwillig“. Er vereidigte jedoch die Angehörigen des Exekutionskommandos persönlich und verpflichtete sie zur Geheimhaltung. 52 Gefangene wurden auf seinen Befehl hin im September und Oktober 1944 in Westerbork hingerichtet. Als er aber nach dem Attentat von Woeste Hoeve auf den SS- und Polizeigeneral Rauter im März 1945 aufgefordert wurde, eine Liste von Inhaftierten an den Schöngarth zu übersenden, damit diese exekutiert werden sollten, verzögerte er die Übermittlung mit der Begründung, er müsse diese noch befragen, so die spätere Aussage von Hans Kolitz, der rechten Hand von Schöngarth; die Liste sei nie angekommen. Wegen solchen wiederholten Verhaltens wurde ihm schon im August 1944 von Schöngarth der Gestapo-Beamte Walter Anders zur Seite gestellt, möglicherweise auch als Gegenreaktion auf Haases Antrag, Erich Knorr und Robert Lehnhoff aus Groningen wegversetzen zu lassen, um sie loszuwerden. Er hatte sogar einen Spitzel in das Scholtenhuis gebracht, der ihn über die Aktivitäten der beiden Männer informieren sollte. Schließlich wurde Haase selbst im März 1945 zum Felddienst bei Lochem, nahe der Westfront, versetzt. Obwohl er seinen Dienstgrad behielt, stellte dies faktisch eine Degradierung dar, so van de Water.
Mitte April 1945 wurde Bernard Georg Haase verhaftet und als hochrangiger deutscher Offizier in das Strafgefängnis in Scheveningen verlegt, wo rund 750 Angehörige der deutschen Besatzungsmacht einsaßen, darunter etwa Meinoud Rost van Tonningen. In diesem Gefängnis, zuvor Oranjehotel genannt, waren bis Kriegsende von den Deutschen unter anderem Widerstandskämpfer gegen die deutsche Besatzung untergebracht gewesen, die gefoltert und von dort zu Hinrichtungsorten geschafft wurden. Die Bewacher der deutschen Gefangenen waren nun Niederländer, die der Widerstandsgruppe Binnenlandse Strijdkrachten angehörten. Haase wurde wiederholt schwer misshandelt, körperlich und psychisch (etwa durch Scheinhinrichtungen). Sein Nachfolger in Groningen und Mithäftling Arthur Thomsen beging mutmaßlich Suizid. Ernst Knorr starb in diesem Gefängnis unter ungeklärten Umständen, vermutlich wurde er von seinen niederländischen Wächtern ermordet.
Nach vier Jahren Haft wurde Haase vor dem Sondergerichtshof („Bijzonder Gerechtshof“) in Leeuwarden angeklagt; der Prozess begann am 13. Juni 1949. Der Staatsanwalt warf ihm vor, für das Terrorregime des SD in den nördlichen Provinzen sowie für die von seinen Untergebenen verübten Misshandlungen, Brandstiftungen und Morde verantwortlich zu sein. Er habe diese Gräueltaten zugelassen, indem er seinen Untergebenen freie Hand ließ. Zeugenaussagen machten indes deutlich, dass Haase selbst niemals körperliche Misshandlungen begangen habe, wenngleich er sich vor Gericht moralisch für die im Scholtenhuis verübten Verbrechen verantwortlich fühlte. Im Prozess sagte er: „Der Mensch beherrscht nicht mehr den Krieg; vielmehr beherrscht der Krieg den Menschen.“ Am 20. Juni 1949 wurde er zum Tode verurteilt, insbesondere wegen der Exekution der 52 Gefangenen in Westerbork. Das Gericht begründete sein Urteil mit Haases Beteiligung an solchen „Silbertanne“-Aktionen und damit, dass er es unterlassen habe, dem vom Scholtenhuis ausgehenden Terror ein Ende zu setzen. Er habe sich dadurch zum Mittäter von Knorr und Lehnhoff gemacht, denen er nicht gewachsen gewesen sei. Der mögliche mildernde Umstand, dass Haase auch Menschenleben gerettet habe, wurde vom Gericht als unzureichend betrachtet. Es ging mit der Verhängung der Todesstrafe für den, so seine Worte, „sphynx-artigen“ Haase tatsächlich über das von der Anklage geforderte Strafmaß – eine Freiheitsstrafe – hinaus.
Dieses Urteil sei nicht nur in Groningen, sondern in ganz Noord-Brabant mit „Befremden“ aufgenommen worden, so die Historikerin Monique Brinks. So schrieb die Zeitung Niewsblad van het Noorden am 11. Juli 1949: „Vooral in Brabant, waar Haase ook geruime tijd als leider van de SD heeft gewerkt en ook veel gedaan heeft om de ergste excessen van het Duitse optreden te voorkomen, heeft het doodvonnis een geweldige beroering gewekt en daar geleid tot en comité dat vor de heer Haase in de bres zal springen.“ („Vor allem in Brabant, wo Haase lange Zeit als Leiter des SD tätig war und sich auch sehr dafür eingesetzt hat, die schlimmsten Auswüchse des deutschen Vorgehens zu verhindern, hat das Todesurteil große Aufregung ausgelöst und dort zur Gründung eines Komitees geführt, das sich für Herrn Haase einsetzen wird.“) Haases Kassationsbeschwerde wurde aber am 20. März 1950 zurückgewiesen.
Nach weiteren Ermittlungen wurde das Todesurteil am 21. Januar 1952 in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt, kurz bevor die Todesstrafe in den Niederlanden generell abgeschafft wurde. Als Gründe für die Strafmilderung wurden die chaotische Situation im Scholtenhuis sowie Haases schlechtes Verhältnis zu seinen Mitarbeitern genannt. Folglich könne er für deren Taten nicht vollumfänglich zur Rechenschaft gezogen werden. Am 18. Oktober 1958 wurde einem weiteren Gnadengesuch stattgegeben und die lebenslange Haftstrafe auf eine Freiheitsstrafe von 21,5 Jahren reduziert. Ein Jahr später wurde er aus dem Gefängnis entlassen und aus den Niederlanden abgeschoben. Kurz zuvor hatte ein Rotterdamer Geschäftsmann ein Gnadengesuch für Haase gestellt, da dessen 15-jähriger Sohn den 13-jährigen Sohn des Rotterdamers beim Schwimmen im Meer vor dem Ertrinken gerettet hatte. Ob es zwischen beiden Ereignissen tatsächlich einen Zusammenhang gab, wurde nicht öffentlich bekannt.
Am 19. September 1968 starb Bernard Georg Haase, der sich nie von den Misshandlungen in den Gefängnissen erholt hatte, im Alter von 57 Jahren in einem Krankenhaus im deutschen Bensberg an einem Herzinfarkt.
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Haase, Bernard Georg |
| ALTERNATIVNAMEN | Haase, Bernhard Georg (alternative Schreibweise) |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Mitarbeiter des SD |
| GEBURTSDATUM | 14. Oktober 1910 |
| GEBURTSORT | Altleis |
| STERBEDATUM | 19. September 1968 |
| STERBEORT | Bensberg |