Definition
Es seien
ein
-endlicher Maßraum und
ein Banachraum und
eine Funktion.
Als Vorbereitung auf die eigentliche Definition werden hier zunächst drei grundlegende Abkürzungen eingeführt:
- Für eine Menge
wird der Durchmesser definiert durch
.
- Für eine Menge
bezeichnet
die konvexe Hülle von
.
- Eine Teilmenge
der
-Algebra
heißt abzählbare
-Partition von
, wenn
eine abzählbare Partition von
ist und
- jede Menge in
endliches Maß hat, also gilt :\mu (M)<\infty }
.
Mit Hilfe dieser Begrifflichkeiten kann nun das Birkhoff-Integral sozusagen als Verallgemeinerung des Riemann-Integrals definiert werden. Zuerst wird der Begriff der Riemann-Summen über einer Partition des Definitionsbereichs verallgemeinert:
heißt unbedingt summierbar unter der abzählbaren
-Partition
von
, wenn gilt:
ist unbedingt konvergent.
Jede formal mögliche abzählbare Riemann-Summe über der
-Partition muss also unbedingt konvergent sein.
In der nächsten Definition werden dann alle Riemann-Summen-Werte dieser
-Partition gesammelt:
.
Man nennt
(unbedingt) Birkhoff-integrierbar, wenn es eine Folge
von abzählbaren
-Partitionen gibt mit
ist unbedingt summierbar unter
und zudem noch gilt
.
Die Durchmesser der zur Partitionsfolge gehörigen Mengen der Riemann-Summen-Werte (zuvor konvex- und dann topologisch abgeschlossen) müssen also gegen Null konvergieren. Dann gibt es nämlich genau ein Element
im Durchschnitt
.
Dieses ist zudem unabhängig von der konkreten Wahl der Folge
und als das (unbedingte) Birkhoff-Integral definiert man
- :=b}
.