

Eine Debitkarte (von lateinisch debere ‚schulden‘, englisch debit, ‚Soll‘, ‚Kontobelastung‘) ist eine von einer Geschäftsbank herausgegebene Bankkarte, die zur bargeldlosen Bezahlung von Leistungen im Einzelhandel oder Gastgewerbe sowie zur Barauszahlung am Geldautomaten eingesetzt werden kann. Debitkarten sind eine der Formen der Zahlungskarten. Im Gegensatz zur Kreditkarte wird der Zahlbetrag sofort oder innerhalb weniger Tage vom Girokonto des Karteninhabers abgebucht (debitiert).
Wie die meisten Zahlungskarten wird eine Debitkarte als Chipkarte aus Kunststoff im ISO-7810-Format ausgegeben. Die Debitkarte ist auf der Vorderseite mit einem EMV-Chip versehen, der sowohl durch Einstecken im Kartenterminal auch als auch mit einer im Kartenkörper integrierten Antenne für kontaktloses Bezahlen benutzt werden kann. Die Rückseite trägt ein Feld für die Unterschrift des Karteninhabers sowie einen Magnetstreifen, der aus Kompatibilitätsgründen wichtige Informationen enthält, aber nur noch in Ausnahmefällen genutzt wird und bis 2033 vollständig abgeschafft werden soll.
Die heutige Debitkarte hat sowohl einen europäischen als auch US-amerikanischen Ursprung. In Europa wurde die Eurocheque-Karte entwickelt und ab 1968 ausgegeben. Sie ermöglichte als Garantiekarte für einen Eurocheque zunächst den Bezug von Bargeld in (fremden) Geldinstituten und später auch bargeldlose Zahlungen sowohl im Inland als auch im Ausland.
In den USA konnte man ab 1967 mit Automated-Teller-Machine-Karten Bargeld aus Geldautomaten (ATM) unter Verwendung einer Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) beziehen. Später ermöglichten sie die bargeldlose Zahlung an Point-of-Sale-Terminals (POS) in Einkaufsstätten.


Der Eurocheque und die ihn garantierende EC-Karte waren das erste instituts- und länderübergreifende Zahlungssystem mit Karte. Sie war zunächst keine Debitkarte, da mit ihr, im Gegensatz zu einer Debitkarte, nicht bargeldlos bezahlt werden konnte. Sie wies den Inhaber nur als berechtigten Vertreter der Bank bei dem Abschluss eines Garantievertrags zwischen der Bank und dem Schecknehmer aus. Der Name der auf einem Scheck und einer Plastikkarte beruhenden Zahlungsverkehrsdienstleistung wurde zu einer der ersten Marken im Bereich der Geldinstitute. Zugleich war der Eurocheque die erste grenzüberschreitende Dienstleistung dieser Art in Europa.
Außerhalb Europas (insbesondere in den USA) wurden mehrere Scheckgarantiesysteme realisiert, die lokal, national oder regional begrenzt blieben und nicht zu einer weltweiten Lösung führten.
Mit dem Aufkommen von Geldautomaten (ATM) seit Ende der 1970er Jahre wurde die EC-Karte in mehreren Ländern – in Ergänzung ihrer traditionellen Funktion als Garantiekarte für Eurocheques – als Bedienungsmedium genutzt. Somit wurde ihr eine erste Debitfunktion, das direkte Abbuchen von Geldautomatenauszahlungen vom Girokonto, hinzugefügt. Ab dem 1. Juni 1984 war es möglich, grenzüberschreitende ATM-Transaktionen unter Nutzung der nationalen Geldautomatennetze, auf Basis eines gemeinsamen Interchange-Standards, durchzuführen. Dieser Service wurde rasch zu einer Standardausstattung der Eurocheque-Karten und der europäischen Geldautomaten.
In Deutschland wurden diese ersten Debitfunktionen „Electronic Cash“ genannt und dafür ein zweites ec-Logo entwickelt, das sich am ec-Logo für Eurocheque orientierte. Die Abkürzung „EC-Karte“ hatte nun zwei Bedeutungen und blieb erhalten. Mit dem allmählichen Rückgang der Eurocheques zugunsten der Electronic-Cash-Funktion kam es mit der Zeit zu einem Bedeutungswandel der Abkürzung „EC-Karte“ von „Eurocheque-Karte“ hin zu „Electronic-Cash-Karte“. Diese Abkürzung bürgerte sich in Deutschland so sehr ein, dass sie umgangssprachlich auch für den Nachfolger Girocard oder ganz allgemein für „Debitkarte“ – in Abgrenzung zur Kreditkarte – verwendet wird.

Die nächsten Schritte zur Weiterentwicklung der eurocheque-Karte zu einer umfassenden Debitkarte erfolgten seit Ende der 1980er Jahre. Unter der Marke Electronic Data Capture (edc) wurde eine europäische POS-Funktion eingeführt, die neben dem EC-Zeichen, als Kennzeichnung für die europäische ATM-Funktion, bestand. Ab 1993 wurden diese beiden unter dem Maestro-Logo als globale Debitfunktionen durch den Debitkartendienst von Mastercard zusammengeführt. Begünstigt und vorangetrieben wurde dies vor allem durch die Globalisierung der Weltwirtschaft. Die Eurocheque-Karte wurde damit weltweit als elektronische Debitkarte einsetzbar. Die Eurocheque-Garantie wurde wegen der abnehmenden Bedeutung des Eurocheques Ende 2001 eingestellt.

Mit dem Aufkommen der Geldautomaten, in den USA Automated Teller Machines (ATM) genannt, wurden Anfang der 1970er Jahre die ersten ATM-Karten ausgegeben. Diese dienten dazu, mit Karte und PIN-Code Banknoten aus Geldautomaten abzuheben. Sie wurden ursprünglich von Geldinstituten ausschließlich für ihre eigenen Kunden zur Nutzung an den eigenen Geldautomaten ausgegeben. Die Belastung erfolgte auf dem checking account (Girokonto) des Kunden. Damit waren diese ATM-Karten typische Debitkarten.
Bedingt durch die Fragmentierung des US-Bankensystems, die zunehmende Mobilität der Kunden und die hohen Kosten für Errichtung und Betrieb derartiger Geldautomatensysteme bildeten sich bald Gemeinschaftsunternehmen, die die ATM-Transaktionen über ihre electronic funds transfer networks (EFT networks) technisch abwickelten (switches). Die Geldautomaten und die ATM-Karten der beteiligten Geldinstitute wurden mit dem Logo des jeweiligen EFT networks versehen, in dem die Karteninhaber Geld abheben konnten.
Nachdem sich der Bargeldbezug an Geldautomaten mit Karte und PIN-Code durchgesetzt hatte, bargeldlose Zahlungen nach dem gleichen Verfahren an POS-Terminals im Handel (point of sale) möglich geworden waren und die bankbezogenen und lokalen POS-Systeme an der mangelnden Akzeptanz gescheitert waren, übernahmen die regionalen, bankneutralen und interoperablen ATM-Switches auch diese Funktion und schufen somit umfassende EFTPOS networks mit Single Messaging (Autorisierung und Clearing in einer Transaktion) zur Abbuchung der POS-Zahlung.
Die für die POS-Transaktionen innerhalb des EFTPOS networks verwendeten Karten blieben die gleichen und werden heute – obgleich es mittlerweile mehr POS- als ATM-Transaktionen gibt – umgangssprachlich in den USA immer noch ATM-Karten genannt. Dazu kommen noch Mastercard- oder Visa-Karten (zunächst als Kreditkarte) mit diesen Funktionen, sodass der Karteninhaber sich am POS entscheiden konnte, ob er mit Unterschrift (Clearing und Settlement via MasterCard oder Visa) oder mit PIN (Clearing und Settlement via switch) zahlt, falls das die Kartenzahlung akzeptierende Unternehmen beide Zahlungsmöglichkeiten vorsieht. Wenn nur eine der beiden Zahlungsmöglichkeiten angeboten wird, dann wird die POS-Transaktion über dieses Verfahren abgewickelt. Bei ATM-Transaktionen erfolgen das Routing und damit das Clearing und Settlement – solange die Transaktion an einem ATM erfolgt, das an den auf der Karte angeführten switch angebunden ist – über diesen switch. Außerhalb dieses Bereiches ist die Transaktion eine MasterCard- oder Visa-Bargeldbehebung.
Da die PIN-basierten POS-Transaktionen mit diesen Debitkarten kostengünstiger zu verarbeiten sind und die Risiken niedriger sind als jene der unterschriftsbasierenden Kreditkartentransaktionen bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben, werden dem Vertragsunternehmen für sie geringere Entgelte verrechnet als für die Akzeptanz von Kreditkarten. Trotzdem lief diese Form der Kartentransaktionen in den USA nur zäh an – die Zahlungsgewohnheiten der US-Amerikaner mussten sich erst anpassen. Heute sind dort diese „regionals“ die dominanten Netzwerkbetreiber.
Hinsichtlich der Akzeptanzstellen dominierten zunächst die Lebensmitteleinzelhandelsfilialen und die Tankstellen. Erst ab Mitte der 1990er Jahre verbreiteten sich POS-Terminals mit PIN-Tastatur in allen Branchen, weil POS-Terminals zunehmend günstiger wurden und Debitkartengebühren niedriger als Kreditkartengebühren waren.
Bis in die Mitte der 1990er Jahre gab es eine Fülle von EFTPOS networks, die PIN-Transaktionen mit den Karten ihrer Gesellschafter – nahezu ausschließlich Banken – abwickelten. Danach folgte eine Konsolidierungswelle mit einer bis dahin für unmöglich gehaltenen Konzentration. Ziel dieser Fusionen war das Streben nach mehr Transaktionen, um die Abwicklungskosten zu reduzieren. Parallel dazu gaben die meisten Gesellschafterbanken ihre Beteiligungen an den EFTPOS networks auf. Nichtbanken erlangten so die dominante Stellung im bargeldlosen Zahlungsverkehr der Debit-Karte.
In den USA begann mit zunehmender Konzentration der Switches ein Boom der ATM-Karten mit POS-Funktion als Zahlungskarte, die mittlerweile von nahezu allen Geldinstituten ausgegeben werden. Diese Karten sind oft mit mehreren Switch-Logos versehen, falls ein Geldinstitut nicht nur in einer Region ein Privatkundengeschäft betreibt.
Mit dem Aufwärtstrend des Kreditkartengeschäfts stellten US-Banken bald fest, dass auf der Grundlage der Kartenabwicklung am POS nach den Regeln von MasterCard und Visa auch eine direkte Belastung des Cheque Accounts für jene Kunden, die bonitätsmäßig nicht für eine Kreditkarte in Frage kommen oder die an einem revolvierenden Kredit mit einer festen Kreditlinie nicht interessiert sind, vielfach sinnvoll ist. Diese Karten – MasterCard MasterMoney (ab 2007) oder Visa ChequeCard – können bei allen MasterCard- oder Visa-Vertragspartnern mit POS-Terminals zur bargeldlosen Zahlung akzeptiert werden. Jede Transaktion wird online von der kartenausgebenden Bank autorisiert. Wie bei Kreditkarten erfolgt die Datenübertragung für das Clearing und Settlement im Nachhinein. Die Verifizierung erfolgt am POS wie bei Kreditkarten durch Unterschrift.
Meist tragen derartige Debitkarten mit dem MasterCard- oder dem Visa-Logo auch das Logo eines der großen US-Switches, sodass die Transaktion je nach Entscheidung des Karteninhabers am POS eine MasterCard- oder Visa-Transaktion mit Unterschrift oder eine Switch-Transaktion mit PIN ist, vorausgesetzt beide Zahlungsmöglichkeiten sind durch das, die Kartenzahlung akzeptierende, Unternehmen vorgesehen. Wenn seitens des Handels- oder Dienstleistungsunternehmens nur eine der beiden Zahlungsmöglichkeiten angeboten wird, dann wird die POS-Transaktion über dieses Verfahren durchgeführt. Bei ATM-Transaktionen erfolgt das Clearing der Salden zum jeweiligen Switch primär und zu MasterCard oder Visa sekundär.
Ausgehend von den beiden Ursprüngen und der Kreation von diversen Kreditkarten-Klonen mit prompter Abbuchung vom Girokonto bzw. cheque account entstand ein breites Spektrum von Debitkarten.
Den ehemaligen Eurocheque-Karten verblieb nach der Einstellung des eurocheque-Services Ende 2001 nur die nationale ATM- und die POS-Funktion. Fast alle 72 Mio. Eurocheque-Karten trugen bereits damals das Maestro-Logo – das Logo für das Online-PIN-Debitprodukt des Mastercard-Unternehmens – und ermöglichen ihren Karteninhabern weltweites Zahlen und weltweiten Bargeldbezug mit Karte und PIN. Ein Teil dieser Karten besaß die Maestro-Funktion für grenzüberschreitende Transaktionen zusätzlich zu einer nationalen Debit-Funktion für Transaktionen im jeweiligen Land, ein anderer Teil verwendete das Maestro-Logo auch als nationale Marke, womit der Karteninhaber nur mehr auf ein Logo achten musste.
Aus diesem Pool generierten sowohl Maestro (bis 2023) als auch das Visa-Unternehmen zusätzliche Kartenverträge. Von den Visa-Debitmarken verbreitete sich Visa Electron als Debitprodukt basierend auf Unterschrift bei POS-Zahlungen und PIN bei Bargeldbezügen an Geldautomaten – am weitesten, ehe die Ausgabe 2019 eingestellt wurde.
Die beiden weltweit größten Debitkartensysteme, Debit Mastercard und Visa Debit (darauf basierend V Pay in Europa), partizipieren am rasch wachsenden Debitkartenmarkt, indem sie existierende lokale/regionale/nationale Debitkartensysteme einbinden oder via Kartenausgabe durch Vertragsbanken eine Debitkartenbasis schaffen.
Debitkarten vieler deutscher Kreditinstitute waren kombinierte EC- und Maestro-Karten, wobei EC nicht mehr für eurocheque, sondern für das deutsche Debitkartensystem Electronic Cash stand. Viele Geschäfte in Deutschland akzeptierten nur Electronic Cash oder als elektronische Lastschriftverrechnung ohne Zahlungsgarantie (POZ), nicht jedoch V Pay oder Maestro wegen der höheren Transaktionsgebühren. Dies machte sich für den Großteil der deutschen Kunden nicht bemerkbar, da es sich bei deren Karten um Electronic-Cash-Karten handelte. Kunden mit (reinen) Maestro- oder V-Pay-Karten passierte es jedoch häufig, dass ihre Karten nicht akzeptiert wurden.

Ab 1983 wurde in der DDR mit dem Aufbau eines elektronischen Scheckkartensystems begonnen. Alle Inhaber eines Girokontos konnten eine sog. „Geldkarte“ erhalten und damit im Rahmen des Kontoguthabens an jedem Geldautomaten des Landes kostenfrei Geld abheben – Überziehungskredite wie in der jetzigen Form gab es jedoch nicht.
Im Unterschied zur heutigen Debitkarte wurde nicht auf der Karte, sondern schon auf dem Antrag unterschrieben. So konnte die Unterschrift nicht verwischen und war fälschungssicher, wie auch das eingearbeitete Passbild, welches ebenfalls vom Antrag übernommen wurde. Der Antrag selbst stellte somit auch gleichzeitig den eigentlichen „Rohling“ für die Karte dar. Ebenfalls beim Antrag konnte man sich seine PIN aussuchen. Diese wurde über eine Nummern-Tastatur eingegeben und codiert (auf einer Diskette) dem Antrag mitgegeben. Auf der Karte war neben Name und Kontonummer auch noch die Personenkennzahl angegeben. Jedoch war bis zum Ende der DDR das Netz der Geldautomaten nicht sehr dicht, so dass sich dieses System nur in größeren Städten durchsetzen konnte.
Mit Inkrafttreten der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion mit der Bundesrepublik Deutschland wurden Geldautomaten der DDR auf die Ausgabe von DM umgestellt, aber der Anteil der mit DM funktionsfähigen Geldautomaten war eher gering. Dies lag teilweise an der in dieser Zeit insgesamt recht schwierigen Bargeldbeschaffung, da Schecks, die in der DDR ein übliches und sicheres Zahlungsmittel waren, weder vor noch nach der Wiedervereinigung Deutschlands eingelöst werden konnten, die DDR-Geldkarte dort nicht nutzbar war und die Ausgabe von EC-Karten sowie die Aufstellung von Geldautomaten in der DDR erst nach und nach erfolgte.
Zur Verhinderung von Missbrauch oder Diebstahl muss sich der Karteninhaber bei der Verwendung authentisieren. Dies geschieht meist durch die Eingabe einer Geheimzahl (PIN-Code) oder durch eine Unterschrift. Beim kontaktlosen Bezahlen mit Smartphone erfolgt die Authentisierung über die Erkennung des Smartphone-Besitzers, sei es durch PIN-Eingabe, Fingerabdruck oder Gesichtserkennung.
Debitkarten in Deutschland enthielten bis 2012 einen unsichtbaren Erkennungscode, das sogenannte MM-Merkmal (moduliertes Merkmal). Im Gegensatz zum Magnetstreifen ist es nur schwer zu kopieren. Betrügerische Geldabhebungen mit Dubletten wurden vorwiegend im Ausland vorgenommen, wo das MM-Merkmal nicht von einem MM-Modul ausgelesen wurde. Durch die generelle Einführung der Debitkarte als Chipkarte nach dem Contact-EMV-Standard für die deutsche girocard wurde dieses Verfahren eingestellt, weil der Magnetstreifen keine Funktion mehr hat und somit Betrug durch Skimming ausgeschlossen werden kann.
Seit Juli 2005 gilt in Deutschland für alle Sperrvorgänge der Sperr-Notruf 116 116 (kostenlos aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz, rund um die Uhr). Allerdings kann dabei die Identität des Anrufers nicht überprüft werden. Die Sperre kann ggf. im Online-Banking wieder aufgehoben werden. Bei Diebstahl oder Verlust sollte neben der obligatorischen Anzeige bei der Polizei auch die Debitkarte für eine Nutzung im Lastschriftverfahren über die Hotline 0800 1044403 (kostenlos aus dem dt. Fest- und Mobilfunknetz) oder über das Internet gesperrt werden. Alternativ können deutsche Debitkarten über die Notrufnummer 01805 021021 (Kosten bis 42 ct/Min) als KUNO-Sperre für die Verwendung im Lastschriftverfahren des deutschen Einzelhandels gesperrt werden.
Österreichische Debit Mastercards können über die Notrufnummer 0800 2048800 (in Österreich und kostenlos) oder über die Notrufnummer +43 1 2048800 (von außerhalb Österreichs) gesperrt werden. Nach einem Gerichtsentscheid vom November 2015 dürfen Banken ihren Kunden für das Sperren der Bankomat- oder Kreditkarte seit dem Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) Anfang November 2009 keine Kosten mehr berechnen.
Die Händler nutzen Zahlungsdienstleister für die technische Infrastruktur der Kartenzahlungen (POS-Terminal, Kommunikationsverbindung, Clearing zur Gutschrift auf das Händlerkonto) und bezahlen für den Service und jede Transaktion mit einem umsatzabhängigen Anteil. Der Händler kann sich grundsätzlich für die Eingabe der PIN zur Absicherung der Zahlung entscheiden. In diesem Fall wird der Betrag direkt dem Konto des Karteninhabers belastet und dem Händler gutgeschrieben, wobei die Geschäftsbank 0,2 bis 0,3 % des Zahlbetrags als Entgelt für ihre Dienste einbehält. Der Zahlungsdienstleister kann in einem zusätzlichen Vertrag meist etwas bessere Konditionen anbieten, wenn er im Einzelfall entscheiden darf, ob die PIN-Eingabe (Bankgarantie) verlangt oder die Zahlung durch Unterschrift authentisiert (Einzugsermächtigung) und per Lastschrift eingezogen wird, wobei er dem Händler die Zahlung garantiert. Diese Entscheidung erfolgt auf der Basis von Erfahrungswerten zur Bonität des Kunden (bisheriges Zahlungsverhalten) sowie statistischen Parametern (Betrag, Betrugswahrscheinlichkeit für bestimmte Waren) und vergleicht das Risiko des Zahlungsausfalls mit dem eingesparten Bankentgelt bei PIN-Zahlung.

In Deutschland gilt zur schnelleren Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen mit Girocard seit März 2020 ein Limit von 50 Euro. Die Bezahlung erfolgt in der Regel kontaktlos mittels Nahfeldkommunikation (NFC) und erfordert weder PIN noch Unterschrift. Spätestens nach fünf Transaktionen (egal welcher Zeitraum), vier Transaktionen an einem Tag oder nach einer Gesamtsumme von 150 Euro wird jedoch erneut die PIN abgefragt. Diese Grenzen werden durch integrierte Funktionen der Debitkarte geprüft. Bei diesem Verfahren besteht neben der problemlosen Verwendung von gefundenen oder gestohlenen Karten (bis zur Sperrung) auch das Risiko des Abbuchens im Nahfeldbereich bis zu 10 cm, falls die Karte nicht durch eine elektromagnetische Schutzhülle abgeschirmt wird. Einige Geldinstitute, die NFC-fähige Karten ausgeben, bieten daher die Möglichkeit, die kontaktlose Bezahlfunktion zu sperren.
Die Bezahlung von Kleinbeträgen ohne PIN wird direkt dem Kundenkonto belastet. Je nach Kontomodell berechnen deutsche Geschäftsbanken dem Karteninhaber bis zu 80 Cent pro Transaktion. Der Dienstleister berechnet die üblichen Transaktionsgebühren, so dass manche Händler Kartenzahlungen unterhalb eines Mindestbetrags (oft bei 10 Euro) nicht annehmen.
Seit 2024 kann der Karteninhaber ein sog. „Mehrfachmandat“ für die Nutzung eines Lastschriftmandats durch dafür autorisierte Unternehmen freigeben. Dann werden auch wiederholt höhere Beträge ohne Authentisierung abgebucht. Das Verfahren ist in die Kritik geraten, weil der Karteninhaber diese Freigabe oft gar nicht wahrnimmt. Die Einzugsermächtigung kann bei einer fehlerhaften, z. B. zu hohe oder doppelte Abbuchung, innerhalb von acht Wochen bei der Geschäftsbank beanstandet und zurückgeholt werden.
Häufig werden nationale und internationale Systeme auf einer Karte kombiniert. Grundsätzlich werden in allen Ländern die Debitkarten als Chipkarten nach dem EMV-Standard ausgeben, die in den meisten Fällen auch kontaktloses Bezahlen unterstützen.
Für die nationale Funktion an Geldausgabeautomaten und zum Bezahlen an POS-Terminals gibt es teilweise landes- oder bankenspezifische Systeme, die durch die Geschäftsbanken betrieben werden. Für die systemübergreifende Verwendung im Inland und Zahlungen im Ausland wird häufig Debit Mastercard, Visa Debit und dessen europäischer Ableger V Pay oder andere internationale Anbieter als Co-Branding mit der lokalen Debitkarte eingesetzt. Das V-Pay-System von Visa funktioniert im außereuropäischen Ausland nur eingeschränkt. Die Vereinheitlichung und Standardisierung ist weniger eine Frage der Technologie als eine Folge von landesspezifischen gesetzlichen Regelungen sowie Wettbewerb (Gebühren, Marktanteil am Zahlungsverkehr).
Im Europäischen Zahlungsraum definiert Single Euro Payments Area (SEPA) den gemeinsamen Zahlungsverkehr von 41 europäischen Staaten, darunter sämtlichen 27 Staaten der Europäischen Union, und verfolgt Vereinbarungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung von Überweisungen und anderen bargeldlosen Zahlungen.
Mit den internationalen Debitsystem – meist als Co-Branding auf der nationalen Debitkarte – kann in den meisten Ländern bezahlt werden.
Mastercard stellt das Maestro-System zugunsten der eigenen Debit Mastercard ein, daher werden seit Juli 2023 keine neuen Karten mit Maestro-Funktion ausgegeben; bestehende Karten bleiben bis zum Ablauf Ende 2027 gültig.

Debit Mastercard ist ein weltweit verbreitetes Debitsystem von Mastercard mit Sitz in USA, Cirrus ist die Geldautomaten-Marke von Mastercard. Eine Karte mit Cirrus-Logo kann weltweit an Geldautomaten genutzt werden, die ebenfalls das Cirrus-Logo aufweisen. In Deutschland wird der Name Mastercard eher mit der unter gleichem Namen herausgegebenen Kreditkarte verbunden. Debitkarten von Mastercard erkennt man in der Regel durch den Aufdruck „Debit“ über dem Mastercard-Logo.
Neuere Bankkarten mit Debit Mastercard Co-Branding verwenden das Maestro-Logo ohne den Aufdruck „maestro“ und haben wie Kreditkarten hinten auf der Karte CVV-Nummer für Online-Zahlungen.
Visa Debit (nicht zu verwechseln mit den Visa-Kreditkarten) ist ein weltweites Debitsystem von Visa mit Sitz in USA. In Frankreich z. B. werden Visa-Karten wahlweise als Debit- oder als Kreditkarten verwendet, seit 2020 ist das Angebot auch in Deutschland vertreten. Neben der VISA Debit betreibt das Unternehmen die Debitkarte V Pay (für den europäischen Markt) und die abgekündigte Visa Electron-Karte. Visa PLUS ist die Geldautomaten-Marke von Visa.
Seit 2018 bietet auch das japanische Kreditkartenunternehmens JCB Co-Branding mit girocard an.
Seit Mitte der 1990er Jahre sind viele der in Deutschland ausgegebenen Bankkarten (Sparkassenkarten) als Chipkarte mit einem EMV-Chip ausgestattet. Dieser war Voraussetzung für die Nutzung der GeldKarte als elektronische Geldbörse in Deutschland, die von 1996 bis 2024 angeboten wurde. In Deutschland sind rund 162 Millionen Debitkarten im Umlauf (Stand 2024).
In Deutschland ist die Debitkarte rechtlich eine Zahlungskarte (nach § 152a Abs. 1 Nr. 1 StGB in Verbindung mit Abs. 4 StGB).

Das nationale Debitkartensystem unter dem Namen girocard der Deutschen Kreditwirtschaft wurde 2007 eingeführt und ersetzte das Electronic-Cash-System. Es wird mit großem Abstand am häufigsten genutzt. Zur Nutzung im Ausland verfügen diese Karten üblicherweise über ein Co-Branding von Debit Mastercard, Visa Debit oder V Pay. In der Regel wird der Girocard bei Zahlung Vorrang gewährt und das Co-Branding nur genutzt, wenn Girocard am Verkaufsort nicht unterstützt wird.
Während die Sparkassen über ein gut ausgebautes Geldautomatennetz verfügen, haben sich die anderen Banken zu Verbünden zusammengeschlossen (Cash Group und Cashpool), die ihren Kunden innerhalb desselben Verbundes kostenlos Bargeld anbieten.
Aufgrund der unterschiedlichen Gebühren entscheidet der Betreiber des POS-Terminals durch die Vereinbarung mit dem Zahlungsdienstleister, welche Debitkarten und ggf. Kreditkarten für die bargeldlose Zahlung akzeptiert werden. Insbesondere bei kleineren Geschäften des Einzelhandels werden oft nur die Debitkarte oder Barzahlung akzeptiert.
Seit etwa 2010 ist es an immer mehr Kassen des Einzelhandels möglich, an der Ladenkasse beim Einkauf Bargeld abzuheben (sog. „Cashback“) und damit die Bargeldverfügbarkeit trotz Rückgangs der Anzahl der Geldausgabeautomaten zu sichern. 2023 standen 31.289 Standorte für den Bargeldbezug an der Ladenkasse im Vergleich zu 33.169 Standorten mit Geldausgabeautomaten.

Seit April 2017 ist Mastercard der Inhaber der Markenrechte des „ec-Logo“, das seither nur noch mit Lizenz von Mastercard zur Kennzeichnung der Annahme von elektronischen Zahlungen verwendet werden darf. Als Alternative wird vom Handelsverband Deutschland (HDE) ein Logo mit der Aufschrift „SEPA-Lastschrift“ angeboten.
Die flächendeckend zum Einsatz kommenden Debitkartensysteme (Erste Bank der österreichischen Sparkassen, Volksbanken) basieren auf Debit Mastercard oder Visa Debit. In Österreich waren 2024 insgesamt rund 11 Millionen Debitkarten im Umlauf.
Seit 2013 werden nur mehr NFC-fähige Karten für kontaktloses Bezahlen ausgegeben. Damit können Beträge bis 25 Euro ohne Stecken der Karte an geeigneten Terminals bezahlt werden, seit April 2020 wurde dieser Betrag aufgrund der COVID-19-Pandemie auf 50 Euro erhöht. Möglich ist auch das Bezahlen mit NFC-fähigen Smartphones an diesen POS-Terminals. Die „Digitale Bankomatkarte“ wurde ab Juni 2015 in einem Feldversuch erprobt und wird seit Anfang 2016 von allen großen Banken angeboten.
Der Begriff „Bankomat“ für den Geldautomaten ist in Österreich ein geschütztes Warenzeichen.
Das frühere nationale EC-System war nicht mit dem deutschen Electronic Cash identisch war und funktionierte ausschließlich mit Schweizer Debitkarten.
Daneben existierte mit dem Postfinance-Card-System der Postfinance ein weiteres nationales Debitkartennetz, das ebenfalls flächendeckend verfügbar war und seit April 2022 auf Debit Mastercard umgestellt ist.
In der Schweiz sind auch Debitkarten mit V Pay und Visa Debit erhältlich. Die Banken und Kartengesellschaften profitieren hier von Kick-back-Zahlungen. Für kleine Ladeninhaber bedeutet der Wechsel von fixen auf prozentuale Gebühren in den meisten Fällen eine Vervielfachung der Gebühren, von denen nur Läden mit kleinpreisigen Artikeln (z. B. Kioske) ausgenommen sind. Diese Entwicklung führte zu Interventionen der Wettbewerbskommission und der Preisüberwachung, die den Anstieg bei Transaktionen über einigen Dutzend Franken nur begrenzen konnten.
Im Jahr 2021 hat die Debitkarte das Bargeld als meistgenutztes Zahlungsmittel, mit einem Anteil von 32 Prozent aller Transaktionen, abgelöst. Betrachtet man den Umsatz, lag die Debitkarte mit einem Anteil von 30 Prozent ebenfalls auf Platz eins.

Es existiert ein weit verbreitetes nationales Debitkartensystem unter dem Namen PagoBANCOMAT bzw. BANCOMAT. Dieses System funktioniert ausschließlich mit italienischen Karten.
Neben PagoBANCOMAT werden in Italien auch internationalen Debitkartensysteme wie Debit Mastercard weitgehend akzeptiert Insbesondere kleinere Geschäfte (lokale Supermärkte) setzen jedoch, so sie überhaupt bargeldlose Zahlungen ermöglichen, oft weiterhin auf eine reine PagoBANKOMAT-Lösung und schließen somit ausländische Kunden von der Kartenzahlung aus.
Die italienische Postbank gibt die Postamat-Karte aus und betreibt das Netz der Postamat-Geldautomaten. Diese dienten anfangs hauptsächlich dem Bargeldbezug, unmittelbar zur bargeldlosen Zahlung wurden sie anfangs nur äußerst spärlich akzeptiert (Postamat-Zahlungen sind beispielsweise an Autobahn-Mautstellen möglich). Durch das auch im Inland nutzbare Co-Branding mit Debit Mastercard wurde die schlechte Akzeptanzsituation jedoch weitgehend entschärft.
Bis 2012 gab es ein nationales Bezahlsystem namens PIN. Sie konnten durch Co-Branding mit Maestro auch im Ausland eingesetzt werden. PIN war in den Niederlanden extrem populär und wurde in nahezu jedem Geschäft akzeptiert, ebenso internationale Maestro- und V-Pay-Karten. Seit 2012 geben die Banken nur noch Karten mit Debit Mastercard oder V-Pay aus. Bezahlen mit der Bankkarte ist sehr populär. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das bargeldlose Bezahlen „pinnen“ genannt.

Mit dem Multibanco-System ist 1985 in Portugal ein einheitliches Debitkarten- und Geldautomatensystem aller Banken des Landes geschaffen worden. Ihre weitverbreiteten Automaten akzeptieren die meisten der international gängigen Debitkarten, limitieren die Auszahlungen jedoch auf 400,- Euro täglich.
Da in Europa Debitkarten von Banken meist in Verbindung mit einem Girokonto ausgegeben werden und die Gebühren für Zahlungsvorgänge mit Debitkarten deutlich niedriger sind, haben sie eine höhere Verbreitung als Kreditkarten. Auswahl lokaler Angebote von eigenständigen Debitkarten:
Neben der Debitkarte (Geldtransfer zwischen Girokonten über eine nationale Clearing-Stelle der Banken innerhalb von ein oder zwei Werktagen) und der Kreditkarte (Geldtransfer durch ein internationales Unternehmen, das dem Verkäufer den Zahlbetrag gegen eine Gebühr sichert und den Käufer erst zum Monatsende auf seinem Girokonto belastet und dadurch einen Kredit gewährt, auch mit Währungsumrechnung) gibt es u. a. folgende Alternativen für den Online-Handel:



Darüber hinaus gibt es App-basierte Verfahren, die über die Einbindung in das Kassensystem des Handels funktionieren, z. B. Bluecode mittels eines Einmal-Tokens für eine Lastschrift.