Gaupropagandaleiter (offizielle Parteibezeichnung oft auch Gaupropagandaleiter der NSDAP) war die Bezeichnung für einen hochrangigen Politischen Leiter der NSDAP auf der regionalen Mittelebene (dem Gau). Der Inhaber dieses Amtes leitete das Gaupropagandaamt innerhalb einer Gauleitung. In Personalunion fungierten diese Funktionäre ab 1937 in der Regel auch als Leiter der staatlichen Reichspropagandaämter (zuvor Landesstellen) des Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP).
Die Organisationsstruktur der NSDAP unterteilte das Reichsgebiet ab 1926 und verstärkt nach der Machtergreifung 1933 in sogenannte Gaue (deren Anzahl bis 1941 auf 43 anstieg). An der Spitze eines Gaues stand der von Hitler ernannte Gauleiter. Dem Gauleiter direkt unterstellt war der Stab der Gauleitung, dem wiederum der Gaupropagandaleiter als Leiter des regionalen Propagandaamtes angehörte. Organisatorisch wies die Position eine typisch nationalsozialistische Doppelstruktur auf:
Untergeordnet waren dem Gaupropagandaleiter die Kreispropagandaleiter: Als Politische Leiter waren sie maßgeblich an der Durchsetzung der NS-Ideologie, der Steuerung der öffentlichen Meinung vor Ort und z. B. der Inszenierung von Regime-Feiertagen (wie dem 1. Mai) beteiligt. Unter diesen standen die Ortsgruppenpropagandaleiter. Sie waren als Politische Leiter maßgeblich für die Steuerung der öffentlichen Meinung vor Ort, die Durchsetzung der NS-Ideologie im Alltag sowie für die praktische Inszenierung von Kundgebungen in den einzelnen Gemeinden zuständig, und in die NSDAP-Ortsgruppe eingegliedert.
Die Hauptaufgabe des Gaupropagandaleiters bestand in der lückenlosen Durchsetzung der nationalsozialistischen Weltanschauung und der Mobilisierung der regionalen Bevölkerung. Zu den Kernbereichen gehörten:
Die Funktion des Gaupropagandaleiters besaß kein spezifisches, auf das Ressort Propaganda hindeutendes Abzeichen oder Symbol auf der Dienstkleidung. Die Uniformierung und die Ausgestaltung der Kragenspiegel richteten sich stattdessen nach den allgemeinen Bestimmungen der NSDAP für Politische Leiter auf der jeweiligen Organisationsebene. Da das Amt strukturell in die Gauleitung eingebunden war, spiegelten die Kragenspiegel stets die Kennzeichen dieser regionalen Mittelebene wider.
In der Phase von 1936 bis Mitte 1939 war die Uniformierung durch das damalige System der funktionsgebundenen Dienstränge geregelt. In diesem Zeitraum trugen alle ordentlichen Amtsleiter innerhalb einer Gauleitung einheitliche Kragenspiegel, unabhängig von ihrer spezifischen Abteilung (wie Propaganda, Personal oder Kassenwesen). Diese zeichneten sich durch eine rote Grundfläche und eine dunkelrote (weinrote) Paspelierung aus. Als Rangabzeichen für einen Amtsleiter der Gauleitung diente zu dieser Zeit ein gold gestickter NSDAP-Adler im Lorbeerkranz, ergänzt durch eine umlaufende goldene Litze am Rand des Spiegels.
Mit der umfassenden Reform des Abzeichensystems im Jahr 1939 wurde die strikte Trennung zwischen dem administrativen Amt (Dienststellung) und dem persönlichen Rang (Dienstgrad) eingeführt. Fortan bestimmten die neu geschaffenen Dienstgrade das Aussehen der Stickereien. Die Kragenspiegel für Angehörige der Gauleitung behielten die dunkelrote Grundfarbe und die weinrote (burgunderfarbene) Umrandung (Paspel).
Da der Gaupropagandaleiter das übergeordnete Gaupropagandaamt leitete, bekleideten die Amtsinhaber in der Regel hohe politische Dienstgrade wie Hauptbereichsleiter, Dienstleiter oder Hauptdienstleiter. Die Kragenspiegel zeigten dementsprechend aufwendige Kombinationen aus dem goldgestickten nationalsozialistischen Hoheitszeichen, Eichenlaubblättern und Rangsternen.
