Handelskammer Leer

Die Handelskammer Leer war eine kurzlebige Handelskammer mit Sitz in Leer.

Geschichte

Mit der Bekanntmachung des königlichen Ministeriums des Inneren betreffend die Einrichtung von Handelskammern in den Städten Emden, Norden, Leer und Papenburg vom 4. August 1866 wurden im Königreich Hannover die Handelskammern in Emden, Norden, Papenburg und Leer errichtet. Die Handelskammer Leer war für die Stadt Leer zuständig. Sie bestand aus neun Mitgliedern, die von den Kaufleuten des Bezirks gewählt wurden. Bei der Wahl sollte die Handelskammer für jedes neu zu wählende Mitglied drei Kandidaten vorschlagen. Der Magistrat ergänzte zwei weitere Kandidaten. Aus diesen fünf Kandidaten wählten dann die Beitragspflichtigen das neue Kammermitglied. Bei der ersten Wahl benannte die kaufmännische Deputation bzw. das Reederei-Kollegium die drei Handelskammerkandidaten. Zu den Aufgaben der Handelskammer gehörten:

Mit der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen wurde die Handelskammer Leer zu einer preußischen Handelskammer.

Die so entstandene Kammerstruktur war ungewöhnlich kleinteilig und deckte nur die Städte ab. Am 24. Februar 1870 wurde in Preußen ein neues Handelskammergesetz veröffentlicht. Im Rahmen der Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz vom 16. Juni 1871 wurden die Handelskammern in Leer, Norden und Papenburg aufgehoben und deren Kammerbezirk dem der Handelskammer Emden zugeordnet.

Einzelnachweise

  1. ↑ Georg Schow: Die Hannoverschen Handelskammern. Zusammenstellung der dieselben betreffenden Erlasse, 1866, S. 29 f., Digitalisat.
  2. ↑ Preußisches Handelsarchiv, Nr. 24 vom 16. Juni 1871, S. 569 f., Digitalisat.