Das International Committee on Systematics of Prokaryotes (ICSP, Internationale Kommission für die Systematik der Prokaryoten), (früher: International Committee on Systematic Bacteriology, ICSB, Internationale Kommission für Systematische Bakteriologie) ist eine Organisation innerhalb der International Union of Microbiological Societies (IUMS, Internationale Vereinigung der mikrobiologischen Gesellschaften), die die Nomenklatur der Prokaryoten und damit die Regeln festlegt, nach denen diese benannt werden. Zur Taxonomie der Prokaryoten gibt das ICSP allenfalls Empfehlungen ab.
In Artikel 3 der Statuten sind unter anderem folgende Funktionen aufgeführt:
Das International Committee on Systematics of Prokaryotes soll die vielfältigen Interessen der verschiedenen mikrobiologischen Fachrichtungen im Hinblick auf die Nomenklatur der Prokaryoten repräsentieren. Es ist zuständig für den International Code of Nomenclature for Prokaryotes (ICNP) und den damit verbundenen Listen (siehe nächster Abschnitt). Es erstellt Veröffentlichungen, die für die Weiterentwicklung der Systematik der Prokaryoten als notwendig erachtet werden. Es besetzt die Judicial Commission. Berichte der Unterkommissionen des ICSP für Taxonomie werden von diesem veröffentlicht. Weiterhin soll das ICSP regionale, nationale oder internationale Konferenzen zum Thema Systematik der Prokaryoten organisieren. Diese können mit Sitzungen anderer wissenschaftlicher Gesellschaften zusammen abgehalten werden. Die Konferenzen können auch online stattfinden und über das Internet oder auf andere Weise verfügbar gemacht werden.
Das ICSP ist verantwortlich für die Publikation des englisch International Code of Nomenclature of Prokaryotes (ICNP), deutsch Internationaler Code der Nomenklatur der Prokaryoten, kurz als Prokaryotischer Code, früher als englisch International Code of Nomenclature of Bacteria (ICNB), deutsch Internationaler Code der Bakteriennomenklatur (Bakteriologischer Code) bezeichnet. Dieser Code ist online frei einsehbar. Die 2008er Revision wurde 2019 veröffentlicht, die 2022er Revision des ICNP 2023. Aktuell (Oktober 2026) gilt die 2025er Revision.
Eng verbunden mit dem Bakteriologischen Code ist eine Liste über anerkannte Bakteriennamen. Bis 1980 wurden die im International Journal of Systematic Bacteriology (IJSB, Internationale Zeitschrift für Systematische Bakteriologie) veröffentlichten Taxa gesammelt und diese Liste mit klar definierten, älteren Bezeichnungen, die sich häufig auf pathogene Bakterien bezogen, ergänzt. Auf dem Bakteriologischen Code basierend wurde die Approved Lists of Bacterial Names (engl. für „anerkannte Listen der Bakteriennamen“) herausgegeben, die erste Auflage ist von 1980. Eine zweite Auflage ist 1989 erschienen und im Internet einsehbar.
Die seit 1980 neu hinzugefügten Bakteriennamen bzw. mittlerweile die Namen von Prokaryoten, die dem Prokaryotischen Code ICNP entsprechen, werden in regelmäßigen Abständen entweder direkt als Fachartikel oder auf den sogenannten Validation Lists („Validierungslisten“) in der Fachzeitschrift International Journal of Systematic and Evolutionary Microbiology (IJSEM, Internationale Zeitschrift für Systematische und Evolutionäre Mikrobiologie) veröffentlicht. Der frühere Name war IJSB. Die Zeitschrift wird vom ICSP und der BAM-Abteilung (Bakteriologie und Angewandte Mikrobiologie) der IUMS (International Union of Microbiological Societies) herausgegeben, sie dient auch der Verbreitung von Mitteilungen des ICSP und seiner Kommissionen.
Diese Kommission besteht aus einem Vorstand (Executive Board), einer Judicial Commission und Mitgliedern, die von den Mitgliedsgesellschaften der IUMS entsandt wurden. In einer Reihe von Unterkommissionen sind Spezialisten für die Nomenklatur und Taxonomie spezifischer Prokaryotengruppen tätig.
Zurzeit (2026) existieren Unterkommissionen (Subcommittees on Taxonomy) des ICSP für folgende Prokaryotengruppen:
Nicht mehr aktiv sind diese 15 früheren Unterkommissionen (Stand 2026), die aufgelöst wurden: Brucella; Burkholderia, Ralstonia und verwandte Organismen; Clostridien und Clostridium-ähnliche Organismen, Comamonadaceae und verwandte Organismen; Enterobacteriaceae; Listeria, Brochothrix und Erysipelothrix; Micromonosporaceae, Streptosporangiaceae und Thermomonosporaceae; Moraxella und verwandte Bakterien; Mycobacteria; Neisseriaceae; Nocardia und verwandte Organismen; Pseudomonas, Xanthomonas und Stenotrophomonas; Suborder Pseudonocardineae (sollte Pseudonocardiineae heißen); Staphylokokken und Streptokokken; Streptomycetaceae.
Die Unterkommissionen des ICSP etablieren Minimalstandards zur Beschreibung von Taxa und veröffentlichen diese in wissenschaftlichen Zeitschriften, typischerweise dem IJSEM.
Die englisch Judicial Commission of the International Committee on Systematics of Prokaryotes, deutsch „Beschlussfassungsausschuss der Internationalen Kommission für die Systematik der Prokaryoten“ ist die Stelle, die die Regeln für die Nomenklatur der Prokaryoten (Prokaryotischer Code, siehe Abschnitt Publikationen des ICSP) auslegen und bewerten kann. Nach den Statuten des ICSP prüft sie Vorschläge zur Verbesserung des Bakteriologischen Codes (mittlerweile Prokaryotischer Code oder ICNP) und leitet Empfehlungen an das ICSP weiter. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Bearbeitung der „Bitte um Stellungnahme“ (Request for an Opinion), die aus Fachkreisen gestellt wird, um die korrekte Nomenklatur eines bestimmten Taxons offiziell überprüfen zu lassen und ggf. Namen auf die Liste der abgelehnten oder konservierten Namen zu setzen. Die Vorgehensweise ist im Artikel International Code of Nomenclature of Prokaryotes näher beschrieben.
In den überarbeiteten Statuten des ICSP von 2025 wird klargestellt, dass die Judicial Commission eine Tochtergesellschaft des ICSP ist, aber wie eine Judikative unabhängig agiert. Die Vorgehensweise beim Request for an Opinion wird detailliert dargestellt. Im Vergleich zur Version der Statuten aus dem Jahr 2019 wurden diese Bereiche besonders gründlich überarbeitet. Wenn es Vorschläge zur Verbesserung des ICNP gibt, ist seit 2020 das Editorial Board of the ICNP (Redaktion des ICNP) und nicht mehr die Judicial Commission dafür zuständig.