

Der Begriff Kunsthandel bezeichnet das gewerbsmäßige Handeln mit Kunstwerken. Man unterscheidet beim Kunstmarkt zwischen Primär- und Sekundärmarkt. Während Sammler und Galerien auf dem Primärmarkt tätig sind, betätigen sich Kunsthändler im engeren Sinne mit dem An- und Verkauf von auf dem Markt befindlichen Kunstwerken (Sekundärmarkt). Galerien, die Kunsthandeln in diesem Sinne betreiben, bezeichnet man daher auch als Sekundärmarkt-Galerien. Allerdings übernehmen häufig ebenso Primärmarkt-Galerien den Rück- und Wiederverkauf von Arbeiten der von ihnen vertretenen Künstler.
Künstler hatten in den aufstrebenden Städten des Mittelalters den sozialen Status von Handwerkern inne. Sie waren in Zünften oder Gilden organisiert und stellten auftragsgemäß für hochstehende und wohlhabende Persönlichkeiten, für Freie Städte, Fürsten- und Königshöfe sowie kirchliche Einrichtungen Kunstwerke her und wurden dafür wie Handwerker nach Aufwand und Materialverbrauch entlohnt. Im ausgehenden Mittelalter ging das Handwerk teilweise von der Kunden- zur Warenproduktion über, womit die Künstler mehr und mehr darauf angewiesen waren, mit den Erzeugnissen ihrer Werkstatt auf der Straße oder dem Markt Handel zu treiben. Sie reisten von Stadt zu Stadt, um ihre Werke anzubieten. So betrieb auch Albrecht Dürer auf seinen Reisen nach Italien und in den Niederlanden einen „ausgedehnten Handel mit eigenen und fremden Stichen“. Zur Zeit der Renaissance waren die maßgebenden Künstler Hofkünstler oder privilegierte Hoflieferanten, die durch persönliches Mäzenatentum an Hof und Herrscher gebunden waren. Von einem Kunsthandel im modernen Sinne kann erst nach der Renaissance gesprochen werden. Mit der Lockerung des Kunstpatronats waren bereits im Rom des frühen 17. Jahrhunderts professionelle Kunsthändler aufgetreten, die aber zunächst nur für junge und unerfahrene Künstler eine wichtige Rolle spielten. Sobald ein Künstler einen Ruf erlangt hatte, „arbeitete er nur noch in höchster Not für einen Händler“, der bei „den Malern wie in der Öffentlichkeit schlecht angeschrieben“ war.
Ein Kunstmarkt im heutigen Sinn entstand erstmals im 17. Jahrhundert in den Niederlanden. Für Rembrandt, der mit Auftraggebern schlecht zurechtkam, bot er die willkommene Gelegenheit, um die Abhängigkeiten des Patronage- und Auftragssystems abzuschütteln. Und in jenen Kunstmärkten in den Städten Brügge, Antwerpen und Amsterdam zeigte sich bereits ab dem 16. Jahrhundert, wie sehr ökonomische, kulturhistorische und politische Gründe dazu beitrugen, dass aus einem zunächst stark regulierten Bilderhandel ein weitestgehend umregulierter Kunstmarkt entstand.

Dem Kunsthändler kommt eine Schlüsselstellung im Kontakt mit dem Publikum zu. Er muss in der Lage sein, zahlungskräftige Liebhaber, vor allem Sammler, Museumsleute oder andere Händler für den Kauf seiner „Ware“ zu gewinnen. Zudem haben Kunsthändler oft auch Kontakt zu einzelnen Künstlern und daher auch einen gewissen Anteil an der Etablierung neuer Kunstrichtungen.
Der moderne Kunsthandel wird hauptsächlich von Galerien, Kunsthandlungen und Auktionshäusern getätigt, findet aber auch in Form von Kunstmessen (z. B. der Art Basel oder Art Cologne), Märkten für Antiquitäten oder Internet-Auktionen statt.

In der Tätigkeit einzelner Personen vermischen sich Kunstverständnis und Mäzenatentum. Paul Durand-Ruel zum Beispiel hatte mit seinem Kunstverständnis die Impressionisten und ihre Kunst entscheidend gefördert, indem er unter anderem in der Rue Lafitte in Paris Ausstellungen veranstaltete. Ambroise Vollard, Daniel Henry Kahnweiler sowie Paul Rosenberg und Georges Wildenstein förderten Pablo Picasso. Alfred Gold gehörte zur Wiener Moderne des späten 19. Jahrhunderts, zur „Jeunesse dorée“ in Wien und Berlin und war mehrere Jahre in Paris als Einkäufer und Vertrauensmann für den internationalen Kunsthandel tätig.
Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts gewann die Kunstauktion in England und Frankreich an Bedeutung. In London wurden die Auktionshäuser Sotheby’s (1744) und Christie’s (1766) gegründet. Eine ähnliche Rolle spielte später das Hôtel Drouot (1852 gegründet) in Paris. In Deutschland entwickelte sich das Kunstauktionswesen erst seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, so vor allem in Berlin, München und Köln.
Vom Kunsthandel im engeren Sinne sind die Galerien zu unterscheiden. Als die „Gatekeeper des Kunstmarktes“ vertreten sie in der Regel einzelne oder eine begrenzte Zahl von Künstlern auf vertraglicher Grundlage. Hier spielen auch einzelne Mäzene eine Rolle. Es gibt Galerien für einzelne Künstler und für bestimmte Stilrichtungen. Das Spektrum der Kunstgalerie ist sehr vielfältig, die im Zusammenhang mit den jeweiligen Ausstellungen angebotenen Kataloge und Präsentationen bieten wichtige Informationen für den Kunsthandel selbst.
Der Schutz vor Raubkunst und Fälschungen basiert heute auf einem vielschichtigen System, das völkerrechtliche Abkommen, nationale Gesetzgebung, behördliche Strafverfolgung, technisch-wissenschaftliche Untersuchungen und berufsständische Selbstregulierung umfasst. Die schwächsten Stellen sind nach wie vor lückenhafte historische Provenienzdokumentationen, insbesondere bei Werken, die vor 1945 den Besitzer wechselten, sowie die uneinheitliche Durchsetzung in Staaten, die weder die UNESCO- noch die UNIDROIT-Konvention ratifiziert haben.
Die UNESCO-Konvention von 1970 über die Mittel zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut bildet die völkerrechtliche Grundlage. Sie verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zur Zusammenarbeit bei der Rückgabe illegal ausgeführter Kulturgüter und zur Einführung nationaler Exportkontrollen. Die UNIDROIT-Konvention von 1995 ergänzt dies auf privatrechtlicher Ebene und erleichtert Rückforderungsansprüche gestohlener oder illegal ausgeführter Kulturgüter auch zwischen Privatpersonen.
Provenienzforschung und Due Diligence sind heute im seriösen Kunsthandel Pflicht: Vor jeder Transaktion muss eine Provenienzrecherche durchgeführt werden. International anerkannter Maßstab sind dabei die Washingtoner Erklärung von 1998, die ursprünglich auf NS-Raubkunst zielten, aber methodisch auf andere Kontexte (Kolonialkunst, Kriegsbeute) ausgeweitet werden können. Die Association of Art Museum Directors (AAMD) und der Kunsthandelsverband CINOA haben entsprechende Due-Diligence-Leitlinien verabschiedet. In Deutschland konkretisiert das Kulturgutschutzgesetz von 2016 (KGSG) diese Pflichten für den gewerblichen Handel. Es schreibt eine Sorgfaltspflichtprüfung vor und verlangt bei der Einfuhr von Kulturgut aus bestimmten Ländern eine Ausfuhrgenehmigung des Herkunftsstaates.
Die bekannteste Datenbank für gestohlene Kunstwerke ist das Art Loss Register (ALR) in London. Mit über 700.000 Einträgen ist es die weltweit größte private Datenbank für gestohlene, geplünderte und enteignete Kunstwerke. Händler, Auktionshäuser und Museen sollen Werke vor dem Ankauf mit dieser Datenbank abgleichen. Daneben betreibt Interpoleine eigene Datenbank für gestohlene Kulturgüter, auf die nationale Strafverfolgungsbehörden zugreifen können. Das italienische Carabinieri TPC (Tutela Patrimonio Culturale) betreibt eine der ältesten und umfangreichsten nationalen Datenbanken dieser Art.
Auf technischer Ebene haben sich mehrere Verfahren zur Fälschungsbekämpfung etabliert. Die naturwissenschaftliche Untersuchung (Röntgenfluoreszenzanalyse, Infrarotreflektografie, Dendrochronologie, Radiokarbonmethode und Pigmentanalyse) ermöglicht die Datierung von Materialien und die Aufdeckung anachronistischer Substanzen. Spezialisierte Institutionen wie das Doerner Institut in München, das Hamilton Kerr Institute in Cambridge oder das Centre de recherche et de restauration des musées de France (C2RMF) bieten solche Analysen an. Im Kunsthandel sind Authentizitätsgutachten durch anerkannte Experten, wie die Herausgeber von Catalogue raisonné (Werkkataloge) oder die Mitglieder von Komitees für Werkverzeichnisse (Comité Chagall), Standard.
Mit der Richtlinie (EU) 2018/843 (AMLD5, 2020 in nationales Recht umgesetzt) wurden Kunsthändler und Auktionshäuser erstmals als verpflichtete Unternehmen im Sinne des Geldwäscherechts eingestuft. Bei Transaktionen ab 10.000 Euro sind seitdem Identifizierungspflichten (KYC – Know Your Client), Risikoanalysen und Meldepflichten gegenüber den Financial Intelligence Units vorgeschrieben. In Deutschland ist dies im Geldwäschegesetz (GwG) verankert; in den USA gelten seit dem Anti-Money Laundering Act 2020 (AMLA) vergleichbare Pflichten, die dem Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) unterliegen.
Führende Branchenverbände haben eigene Verhaltenskodizes und Schiedsverfahren eingeführt. So unterhält beispielsweise die TEFAF (The European Fine Art Foundation) seit 1989 ein umfangreiches Verfahren, bei dem Experten auf den Messen der Stiftung jedes angebotene Werk auf Echtheit und Provenienz prüfen. Die britische BADA (British Antique Dealers' Association) und der deutsche Bundesverband Deutscher Kunstversteigerer schreiben ihren Mitgliedern Mindeststandards für die Provenienzrecherche vor. Große Auktionshäuser wie Christie’s, Sotheby’s und Phillips beschäftigen eigene Provenienzspezialisten und Compliance-Abteilungen.
Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) mit Sitz in Magdeburg koordiniert die Provenienzforschung an öffentlichen Institutionen in Deutschland und fördert auch Recherchen bei Händlern. In strittigen Restitutionsfällen gibt die Beratende Kommission NS-Raubgut Empfehlungen ab. Auf EU-Ebene ist seit 2019 die Verordnung (EU) 2019/880 in Kraft, welche die Einfuhr von Kulturgut aus Drittstaaten harmonisiert und für bestimmte Kategorien ab dem Jahr 2025 eine Lizenzpflicht einführt.
Galeristen sind mit (G) gekennzeichnet.
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