Das Obergericht Osterode war ein großes Obergericht im Königreich Hannover. Es hatte seinen Sitz in Osterode am Harz in Niedersachsen.
Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.
Zum 1. Oktober 1852 wurden zwölf Große und vier Kleine Obergerichte als Gerichte zweiter Instanz (vergleichbar mit heutigen Landgerichten), darunter das Obergericht Osterode eingerichtet.
Dem Obergericht Osterode waren folgende Amtsgerichte nachgeordnet:
Im Jahre 1859 wurde das Obergericht Osterode aufgehoben.