Das Obergericht Stade war ein großes Obergericht im Königreich Hannover. Es hatte seinen Sitz in Stade in Niedersachsen.
Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.
Zum 1. Oktober 1852 wurden zwölf Große und vier Kleine Obergerichte als Gerichte zweiter Instanz (vergleichbar mit heutigen Landgerichten), darunter das Obergericht Stade eingerichtet.
In Stade hatte bisher die Justizkanzlei Stade bestanden. Dieses wurde aufgehoben. Sein Sprengel verteilte man auf das kleine Obergericht Lehe sowie die großen Obergerichte Stade und Verden.
Dem Obergericht Stade waren folgende Amtsgerichte nachgeordnet:
Am Obergericht Stade waren ein Obergerichtsdirektor bzw. Präsident, ein Vizedirektor sowie fünf bis sechs Obergerichtsräte und ein bis drei Obergerichtsassessoren als Richter beschäftigt. Aus diesem richterlichen Personal wurden die Senate gebildet. Ein großer Senat bestand aus fünf, ein kleiner Senat aus drei Richtern.
Zwischen 1854 und 1856 ließ das Obergericht Stade drei Menschen auf der Richtstätte von Riensförde hinrichten.
Durch eine Verordnung vom 3. März 1859 wurde das Obergericht Lehe aufgehoben und das Amtsgericht Otterndorf wurde dem Obergericht Stade zugeordnet. Vom Obergericht Verden wurde das Amtsgericht Zeven dem Obergericht Stade überwiesen. Durch eine Verordnung vom 31. März 1859 wurden im Zuständigkeitsbereich des Obergerichts Stade die Amtsgerichte Bützfleth, Harsefeld, Himmelpforten und Wischhafen aufgehoben. Nach diesen Änderungen war das Obergericht Stade für die neun Amtsgerichte Bremervörde, Buxtehude, Freiburg, Jork, Neuhaus, Osten, Otterndorf, Stade und Zeven zuständig.
Mit der Annexion Hannovers durch Preußen 1866 wurde es zunächst zu einem preußischen Obergericht und 1879 in das Landgericht Stade umgewandelt.