Unter dem Namen San Gimignano werden in dem gleichnamigen Ort in der Provinz Siena Weine mit einer „kontrollierten Herkunftsbezeichnung“ (Denominazione di origine controllata – DOC) erzeugt. Die Denomination wurde erstmals am 8. August 1996 erlassen und zuletzt am 7. März 2014 aktualisiert. Es handelt sich dabei um Rot- und Roséweine sowie um Vin Santo.
Anbau und Erzeugung der Weine dürfen ausschließlich auf dem Gemeindegebiet von San Gimignano in der Provinz Siena erfolgen.
Folgende Weintypen können erzeugt werden: