Die Schabbelstiftung, auch Schabbel’sche Stipendienstiftung, war bis ins frühe 20. Jahrhundert eine der bedeutendsten bürgerlichen Stipendienstiftungen in Deutschland. Sie ist zu unterscheiden vor der Stiftung des Konditormeisters Heinrich Schabbel zur Einrichtung des Schabbelhauses.
Die Stiftung wurde am 20. Dezember 1637 von Heinrich Schabbel (1565–1639), einem wohlhabenden, unverheirateten und kinderlosen Kaufmann und Bürger in Hamburg errichtet. Angeregt wurde er dazu durch seinen Bruder, den Lübecker Syndicus Hieronymus Schabbel, sowie den Lübecker Superintendenten Nikolaus Hunnius. Schabbel hatte schon zuvor an einzelne Theologiestudenten ein Stipendium vergeben, so an Aegidius Ernst Hunnius (1614–1634), den Sohn des Superintendenten, der 1634 als Student in Königsberg an den Folgen eines Überfalls gestorben war.
Aus den Zinsen des Kapitals wurden jährlich vier Stipendien an Studenten der Evangelischen Theologie vergeben. Sie waren gebunden an bestimmte Studienorte („wo selbst das reine Wort Gottes nach der Augspurgischen Confession und Formula Concordiae gelehret wird“) und Leistungsnachweise, und man erwartete, dass die Stipendiaten später leitende Kirchenämter im norddeutschen Raum übernehmen würden. Das Stipendium stand auch Auswärtigen offen. Die Regeln der Stiftung machte den Stipendiaten sehr genaue Vorschriften, verpflichtete sie zu strenger Konzentration auf die eigentlich theologischen Fächer und zum Meiden von Fechten, Spielen, Gelagen und Tanz. Zum Ende ihrer Studien waren sie verpflichtet, „durch eine gedruckte theologische Abhandlung die gute Anwendung der ihnen erzeigten Wohltat zu erweisen.“
Erster Verwalter war der Neffe des Stifters, der Wismarer Bürgermeister Heinrich Schabbel. Nach dessen Tod 1677 wurde die Verwaltung des Schabbel-Stipendiums nach Lübeck verlegt, da dort Anverwandte des Stifters lebten, der Lübecker Bürgermeister David Gloxin, der Mann von Heinrich Schabbels Schwester Anna, und nach ihm sein Sohn Anton Heinrich Gloxin.
1737 konnte das 100-jährige Bestehen gefeiert werden. Dies geschah mit einem Festakt im Auditorium des Katharineums und einer später auch gedruckten Rede des Rektors Johann Henrich von Seelen. Administrator der Stiftung war zu diesem Zeitpunkt der Ratsherr Georg Heinrich Gercken; Stipendiaten waren in Wittenberg Immanuel Ernst Hahn aus Dresden und ihm folgend Ernst Friedrich Wernsdorf, in Rostock Johann Heinrich Burgmann und Zacharias David Schulemann, der 1737 aus Jena nach Rostock zurückkehrte und hier Magister wurde, sowie Erich Simon Heinrich von Seelen, ein Sohn des Rektors. Die Stipendiaten würdigten das Jubiläum an ihren Studienorten mit Disputationen.
1896 betrug der Stiftungsfonds ca. 104.000 Mark. Es wurden nach wie vor vier Stipendien für Theologen vergeben, zu je 800 Mark. Die Beträge wurden je nach dem Zinsfuß erhöht oder vermindert und halbjährlich ausbezahlt. Durch eintretende Erledigung eines Stipendiums etwa verfügbar werdende Teilsummen der Stipendienbeträge waren zu frommen Zwecken („ad pias causas“) zu verwenden. Überschüsse über die zu Stipendien bestimmten Stiftungseinnahmen konnten auch zu einmaligen Stipendien an Studierende anderer Fakultäten, namentlich an Philologen, verliehen werden. Verwandtschaft mit dem Stifter begründete ein Vorzugsrecht auf den Genuss. Verwaltet wurde die Stiftung im Auftrag des Senats von der „Centralarmendeputation“.
Infolge der Inflation der 1920er Jahre ging die Stiftung 1929 ein. Ihre Unterlagen (52 Akteneinheiten) werden im Archiv der Hansestadt Lübeck verwahrt. Die darin enthaltenen Briefe und Studienberichte von August Hermann Francke an Anton Heinrich Gloxin sind digitalisiert.