| Senat (Benin) | |
|---|---|
| Basisdaten | |
| Sitz: | Cotonou |
| Legislaturperiode: | 5 Jahre |
| Erste Sitzung: | 30. Juli 2026 |
| Abgeordnete: | 25 |
| Aktuelle Legislaturperiode | |
| Vorsitz: | Patrice Talon |
Der Senat (französisch Sénat) ist seit der Verfassungsänderung von 2025 die zweite Kammer des Parlaments von Benin.
Benin hatte nach der Verabschiedung der Verfassung von 1990 ein Einkammersystem, bei dem das Parlament aus der Nationalversammlung bestand. Am 14. November 2025 beschloss die Nationalversammlung eine Änderung der Verfassung, mit der ein Zweikammersystem, bestehend aus Nationalversammlung und Senat eingeführt wurde. Die Änderung trat mit der Verkündung des Gesetzes am 17. Dezember 2025 in Kraft. Die erste Legislaturperiode begann am 30. Juli 2026 mit einer Sitzung in Porto-Novo. Hauptsitz des Senats ist jedoch Cotonou.
Die Opposition kritisierte das Verfahren zur Besetzung des Senats als undemokratisch und befürchtete wegen der weitreichenden Befugnisse des Senats unerwünschte Auswirkungen auf die Demokratie in Benin. Der ehemalige Präsident Boni Yayi kündigte zunächst an, den Senat zu boykottieren, änderte aber später seinen Standpunkt.
Der Senat hat nach der Verfassung die Aufgabe, das politische Leben zur Bewahrung und Stärkung der Errungenschaften der nationalen Einheit, der Entwicklung der Nation, der Verteidigung des Staatsgebiets, der öffentlichen Sicherheit, der Demokratie und des Friedens zu regeln (Art. 113-1 der Verfassung). Er kann politischen Akteuren (mit Ausnahme des Präsidenten der Republik, der Nationalversammlung und des Wirtschafts- und Sozialrats) die politischen oder bürgerlichen Rechte entziehen, wenn ihre Handlungen oder Äußerungen geeignet sind, die nationale Einheit, die Entwicklung der Nation, die Landesverteidigung, die öffentliche Sicherheit, die Demokratie, die Menschenrechte, den Frieden, die Stärkung des Staates oder die politische Stabilität des Landes zu beeinträchtigen (Art. 113-1 der Verfassung). Verfassungsändernde Gesetze, Wahlgesetze und Parteiengesetze bedürfen einer Zustimmung des Senat, für die eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. Er kann außerdem die erneute Beratung jeden Gesetzes verlangen, das von der Nationalversammlung verabschiedet wurde; hiervon ausgenommen sind Finanzgesetze (Art. 113-2 der Verfassung).
Der Senat setzt sich zusammen aus Mitgliedern von Amts wegen und weiteren Mitgliedern, die vom Präsidenten der Republik bzw. dem Präsidenten der Nationalversammlung ernannt werden (Art. 113-3 der Verfassung). Die Mindestzahl der Mitglieder beträgt 25.
Kraft Amtes sind Mitglieder:
Der Präsident der Republik ernennt zudem fünf hochrangige Persönlichkeiten, die in den Verteidigungs- und Sicherheitskräften Führungspositionen innehatten.
Wenn die Gesamtzahl dieser Mitglieder unter 25 liegt, werden weitere Mitglieder vom Präsidenten der Republik bzw. der Nationalversammlung ernannt. Sofern die Zahl der weiteren zu ernennenden Mitglieder gerade ist, wird jeweils die Hälfte von einem der beiden Präsidenten ernannt. Bei ungerade Anzahl ernennt der Präsident der Republik ein weiteres Mitglied.
Der Senat wählt aus den Mitgliedern von Amts wegen einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten (Art. 113-5 der Verfassung).
Die Amtszeit beträgt fünf Jahre und eine Wiederernennung ist möglich. Die Altersgrenze liegt bei 85 Jahren (Art. 113-4 der Verfassung).
Dem Senat gehören in der ersten Legislaturperiode folgende Personen an:
Am 6. August 2026 wählte der Senat den früheren Präsidenten Patrice Talon mit 24 von 25 Stimmen zu seinem Präsidenten. Zum Vizepräsidenten wurde Louis Vlavonou gewählt.