Sickendorf Stadt Lauterbach | |
|---|---|
| Koordinaten: | 50° 38′ N, 9° 21′ O |
| Höhe: | 351 (332–380) m ü. NHN |
| Fläche: | 2,74 km² |
| Einwohner: | 163 (31. Dez. 2016) |
| Bevölkerungsdichte: | 59 Einwohner/km² |
| Eingemeindung: | 1. Februar 1972 |
| Postleitzahl: | 36341 |
| Vorwahl: | 06641 |
Sickendorf ist ein Stadtteil der Kreisstadt Lauterbach des mittelhessischen Vogelsbergkreises. Der Ort liegt in Mittelhessen westlich von Lauterbach.
Die ältesten schriftliche Erwähnungen von Sickendorf setzen erst im ausgehenden Mittelalter ein. In einem Kopiar des 15. Jahrhunderts findet sich für das Jahr 1454 der folgende Eintrag: „... mit diesen nachgeschribenen gutenn (Gütern), Nemlich Sickendorff ...“ In einer Urkunde von 1464 heißt es: „Sigkendorfe“.
Der Ortsname wird in der Namensforschung als eine „Siedlung des Sicco“ erklärt.
In der Gemarkung Sickendorf befinden sich zwei Wüstungen. Diese Orte hießen Eckenrode, nordwestlich von Sickendorf, und Wilmenrod, welches nördlich von Sickendorf gelegen war.
Im Ort steht das Schloss der Adelsfamilie Riedesel mit einem von den Gebrüdern Siesmayer gestalteten Schlosspark.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Sickendorf:
„Sickendorf (L. Bez. Lauterbach) evangel. Filialdorf; liegt im Vogelsberg 3⁄4 St. von Lauterbach, und gehört dem Freiherrn von Riedesel. Man findet 10 Häuser und 113 Einwoher, die evangelisch sind. Dieses Dorf wird, im Gegensatze mit dem hierher gehörigen Hofe Untersickendorf, auch öfters Obersickendorf genannt.“
Zum 1. Februar 1972 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Sickendorf im Zuge der Gebietsreform in Hessen auf freiwilliger Basis in die Kreisstadt Lauterbach eingegliedert. Für Sickendorf wurde, wie für die übrigen durch die Gebietsreform nach Lauterbach eingegliederten Gemeinden, ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.
Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten, denen Sickendorf angehört(e):
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Sickendorf ab 1806 das „Patrimonialgericht der Freiherren Riedesel zu Eisenbach“ in Engelrod zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Dafür wurde das standesherrliche „Landgericht Lauterbach“ geschaffen. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Lauterbach“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.
Am 1. Januar 2005 wurde das Amtsgericht Lauterbach als Vollgericht aufgehoben und zur Zweigstelle des Amtsgerichts Alsfeld. Zum 1. Januar 2012 wurde auch diese Zweigstelle geschlossen.
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Sickendorf 168 Einwohner. Darunter waren 6 (1,8 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 33 Einwohner unter 18 Jahren, 63 zwischen 18 und 49, 36 zwischen 50 und 64 und 26 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 66 Haushalten. Davon waren 12 Singlehaushalte, 21 Paare ohne Kinder und 27 Paare mit Kindern, sowie 6 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 18 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 42 Haushaltungen lebten keine Senioren.
| • 1806: | 48 Einwohner, 9 Häuser |
| • 1829: | 113 Einwohner, 10 Häuser |
| • 1867: | 109 Einwohner, 13 bewohnte Gebäude |
| • 1875: | 91 Einwohner, 13 bewohnte Gebäude |
| Sickendorf: Einwohnerzahlen von 1800 bis 2015 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Jahr | Einwohner | |||
| 1800 | 26 | |||
| 1806 | 48 | |||
| 1829 | 113 | |||
| 1834 | 113 | |||
| 1840 | 107 | |||
| 1846 | 116 | |||
| 1852 | 108 | |||
| 1858 | 104 | |||
| 1864 | 125 | |||
| 1871 | 77 | |||
| 1875 | 91 | |||
| 1885 | 111 | |||
| 1895 | 93 | |||
| 1905 | 138 | |||
| 1910 | 134 | |||
| 1925 | 144 | |||
| 1939 | 139 | |||
| 1946 | 255 | |||
| 1950 | 275 | |||
| 1956 | 226 | |||
| 1961 | 195 | |||
| 1967 | 193 | |||
| 1970 | 181 | |||
| 1980 | ? | |||
| 1990 | ? | |||
| 2003 | 198 | |||
| 2005 | 165 | |||
| 2011 | 168 | |||
| 2015 | 163 | |||
| Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: ; stadt Lauterbach; Zensus 2011 | ||||
| • 1829: | 113 evangelische (= 100 %) Einwohner |
| • 1961: | 138 evangelische (= 70,77 %) und 38 (= 19,49 %) katholische Einwohner |
Ortsvorsteher ist Jens Ziemer..(Stand: Juni 2022)
Anmerkungen
Einzelnachweise