| Steuersplitting I | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Beschluss verkündet 17. Januar 1957 | ||||||
| ||||||
| Aussage | ||||||
| 1. Zur Gleichberechtigung der Frau gehört die Möglichkeit mit gleichen rechtlichen Chancen marktwirtschaftliches Einkommen zu erzielen wie jeder männliche Staatsbürger. 2. Die isolierte Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer ist verfassungswidrig und nichtig. | ||||||
| Richter | ||||||
|
| ||||||
| abweichende Meinungen | ||||||
| ||||||
| Angewandtes Recht | ||||||
| Art. 3, 6 und 100 Abs. 1 Grundgesetz |
Steuersplitting I ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die zur Einführung des Ehegattensplittings im Jahre 1958 führte. Die Entscheidung ist in mehrfacher Hinsicht bedeutsam:
Der Entscheidung liegen folgende Detailaussagen zu Grunde:
Formell-rechtlich erweitert die Entscheidung die Grundsätze zum vorkonstitutionellen Recht: