Steuersplitting II

Steuersplitting II
Logo des Bundesverfassungsgerichts auf seinen Entscheidungen
Beschluss verkündet
30. Juni 1964
Fallbezeichnung: Vorlage eines Rechtsstreits durch den Bundesfinanzhof im Wege der konkreten Normenkontrolle
Geschäftszeichen / Fundstelle: BVerfGE 18, 97
Aussage
Die isolierte Zusammenveranlagung von Eheleuten und Kindern zur Einkommensteuer ist verfassungswidrig und nichtig.
Richter
abweichende Meinungen
keine
Angewandtes Recht
Art. 3 und 6 Grundgesetz

Steuersplitting II ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Teile des Einkommensteuergesetzes von 1951, 1953, 1955 und 1958 für nichtig erklärte. Sie führt die Rechtsprechung aus der Entscheidung Steuersplitting I fort: