



Als Fahrgestell, Fahrzeugrahmen, Rahmen, Chassis oder Untergestell werden die tragenden Teile von Straßenfahrzeugen bezeichnet. Tragende Teile haben die Funktion, den Antrieb, die Karosserie und die Nutzlast zu tragen und gegen äußere Krafteinwirkungen zu stabilisieren. Bei Fahrzeugen mit selbsttragender Karosserie entspricht das Fahrgestell der Bodengruppe.
Am Fahrgestell sind die Radaufhängungen, alle wesentlichen Antriebselemente wie Getriebe und Motor, gegebenenfalls die Karosserie oder Transportgutbehälter und Anhängerkupplungen befestigt. Fahrgestelle mit eingebautem Fahrwerk und Antriebsstrang können auch ohne Karosserie fahrtüchtig sein („rolling chassis“).
Nicht alle Bauarten lassen sich eindeutig zuordnen, da beispielsweise Bodenbleche ein geschlossenes Erscheinungsbild bewirken, aber für die Funktion des Fahrgestells entbehrlich sein können. So besteht der Rahmen des Citroën 2CV aus zwei Längsträgern mit Querholmen wie ein Kastenrahmen, ist aber zwischen den Achsen mit Blechen oben und unten verschlossen wie ein Zentralrohrrahmen.
Lastkraftwagen, deren Fahrzeugaufbau weit hinunter zum Boden reicht, werden auch mit Mittelrohrfahrgestellen gebaut.
Faltautos haben ein faltbares Chassis.
Die meisten Rahmen werden aus Stahl hergestellt. Bei Fahrrädern und Motorrädern sind auch Rahmen aus Aluminiumlegierungen verbreitet. Außerdem kommen auch Verbundwerkstoffe zum Einsatz, vor allem im Motorsport.