| Wallburg Hirschstein | ||
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| Alternativname(n) | Wallanlage Neuhirschstein, Burgwall Neuhirschstein | |
| Staat | Deutschland | |
| Ort | Hirschstein | |
| Burgentyp | Höhenburg, Kantenbefestigung | |
| Erhaltungszustand | Burgstall; Wallreste | |
| Bauweise | Erd- und Holzbefestigung | |
| Geographische Lage | 51° 16′ N, 13° 24′ O | |
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Die Wallburg Hirschstein ist eine abgegangene slawenzeitliche Befestigung auf dem linken Hochufer der Elbe im Gebiet der Gemeinde Hirschstein im Landkreis Meißen. Sie liegt im Wald nördlich des Ortsteils Neuhirschstein an der Gemarkungsgrenze zu Althirschstein und wird in der amtlichen Bodendenkmalaufstellung als Wallanlage der Zeitstellung Slawenzeit geführt; die Anlage wird dort als Ringwall in Form einer Kantenbefestigung beschrieben. Sie steht seit dem 7. Mai 1934 unter Bodendenkmalschutz; der Schutz wurde am 12. November 1957 erneuert.
Die Wallburg ist der älteste von drei befestigten Plätzen, die sich auf dem Elbhochufer zwischen Althirschstein und Neuhirschstein nachweisen lassen. Südsüdöstlich von ihr liegt die mittelalterliche Felsenburg Althirschstein, weiter südlich im Gutsbereich von Neuhirschstein die vom heutigen Schloss Hirschstein überbaute Spornburg. Ob die Anlage mit dem schriftlich überlieferten Burgward Boritz zu verbinden ist, wird in der Literatur unterschiedlich beurteilt.
Die Wallanlage liegt auf dem Hochufer des linken, westlichen Elbufers, nördlich von Neuhirschstein und südlich von Althirschstein, in einem Waldstück an der Grenze beider Gemarkungen. Naturräumlich befindet sich der Platz im Bereich der Lößrandstufe, eines 20 bis 30 Meter hohen Geländeabsatzes, der von Westen kommend bei Althirschstein die Elbe erreicht.
Verkehrsgeographisch ist der Abschnitt durch den Elbübergang bei Merschwitz bestimmt. Über die Furt zwischen Boritz und Merschwitz führte der südliche Zug der Hohen Straße nach Großenhain; die Verbindung zwischen den Elbfurten von Strehla und Boritz/Merschwitz war eine geläufige Route in die Oberlausitz. Der Bezug der Wehranlagen dieses Elbabschnitts auf den Fluss als Schifffahrtsweg wie auf seine Übergänge mit Furt und Fähre reicht laut dem Autor Gerhard Billig in seinen Grundzügen bis in die Bronzezeit zurück.
Die in Verzeichnissen und Geodatenbeständen angegebenen Koordinaten der Wallburg und der benachbarten Felsenburg liegen nur wenige Hundert Meter, teilweise nur etwa hundert Meter auseinander und werden uneinheitlich zugeordnet; eine Unterscheidung beider Fundplätze allein anhand veröffentlichter Koordinaten ist daher nicht möglich.
Die amtliche Bodendenkmalaufstellung bezeichnet die Anlage als Ringwall in Form einer Kantenbefestigung und verortet sie auf dem Hochufer der Elbe. Der Begriff verweist auf einen Wallzug, der der Geländekante des Hochufers folgt und die natürlichen Steilhänge in die Verteidigung einbezieht.
Zum Erhaltungszustand gehen die vorliegenden Angaben auseinander. Während eine burgenkundliche Übersicht die Anlage als „gut erhaltenen Burgwall“ auf einer felsigen Terrasse beschreibt, hält eine andere Zusammenstellung fest, es seien nur noch minimale Reste des Ringwalls vorhanden. Vermessungen, Profilschnitte oder Angaben zu Ausdehnung, Wallhöhe und Grabenmaßen sind nach dem allgemein zugänglichen Forschungsstand nicht publiziert; von systematischen Ausgrabungen ist nichts bekannt.
Die Bodendenkmalpflege ordnet die Anlage der Slawenzeit zu und unterscheidet sie damit ausdrücklich von den beiden benachbarten, als mittelalterlich angesprochenen Wehranlagen. Aufgelesene Keramikscherben werden in das 10. bis 12. Jahrhundert datiert; eine Publikation des Fundmaterials liegt nicht vor. Damit fügt sich der Platz in das Bild der Burgwälle des Elbtals zwischen Meißen und Strehla ein, für die der Autor Gerhard Billig eine Aufgabe im ersten Viertel des 12. Jahrhunderts annimmt.
Der Elbabschnitt zwischen Meißen und Strehla gehörte im Früh- und Hochmittelalter zum Netz der Burgwarde. Nach Gerhard Billig lagen die Burgwardmittelpunkte elbabwärts der Landesburg Meißen überwiegend auf dem westlichen Ufer; flussabwärts folgten auf Zehren mit dem gegenüberliegenden Zadel die Bezirke Boritz, Leckwitz, Gröba und Strehla. Die Organisation dieses Abschnitts erscheint 979/984 mit dem Elbzoll zwischen Strehla – dem ältesten Übergang der Hohen Straße – und Meißen verbunden.
Der Burgward Boritz ist schriftlich fassbar: 983 wurde dem Meißner Domkapitel dort das ius laborandi et inquirendi übertragen, das Walter Schlesinger als Rodungsrecht deutet. 1065 übertrug König Heinrich IV. die drei Elbburgwarde Strehla, Gröba und Boritz an das Bistum Naumburg, das in ihnen bis in das frühe 13. Jahrhundert eine eigene Landesherrschaft mit der Burggrafschaft Strehla aufbaute. Im ersten Viertel des 12. Jahrhunderts war der Verfall der Burgwardorganisation in den drei naumburgischen Elbburgwarden abgeschlossen; mit ihm verschwanden die zugehörigen Burganlagen. Im beginnenden 13. Jahrhundert entstanden zwischen ihnen die Anlagen von Seußlitz und Hirschstein neu; zum Burgward Boritz vermerkt Autor Gerhard Billig ausdrücklich die Ablösung durch Hirschstein.
Wo der befestigte Mittelpunkt des Burgwards Boritz lag, bestimmt Gerhard Billig nicht; für den benachbarten Burgward Gröba hält er ausdrücklich fest, ein sicherer befestigter Mittelpunkt bleibe im heutigen Bild unbestimmbar. Eine burgenkundliche Übersicht spricht die Wallburg bei Neuhirschstein demgegenüber als Burgwardsitz an, führt sie als 979/983 erstmals erwähnt und verweist darauf, dass die Anlage im Volksmund „Boritz“ genannt worden sei. Diese Zuweisung ist nicht abgesichert. Die Schriftquellen des 10. Jahrhunderts bezeichnen den Burgward als Bezirk, nicht eine bestimmte Burganlage, und eine archäologische Bestätigung des Platzes als Burgwardmittelpunkt ist nicht publiziert. Die in der Heimatliteratur verbreitete Angabe, die benachbarte Felsenburg sei 979 erstmals erwähnt worden, dürfte auf derselben Gleichsetzung beruhen.
Im 18. Jahrhundert wurde der Waldbereich nördlich des Schlosses Hirschstein durch die Grafen von Loß durch Wegebau und gezielte Baumpflanzungen gestaltet und in den Landschaftspark des Rittergutes einbezogen; die denkmalpflegerische Dokumentation nennt dabei ausdrücklich die Integration des Ringwalls. Die Ringwallanlage wird in der Beschreibung des Gartendenkmals Schloss Hirschstein als Bestandteil der Gartenausstattung geführt.
Die Anlage gehört damit zu den Bodendenkmalen, die im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert als landschaftliche Staffage in eine Parkgestaltung übernommen wurden. In dieselbe Zeit fällt die Errichtung einer künstlichen Ruine, die Graf von Loß 1810 auf einer als „Altes Schloss“ beziehungsweise Burg- oder Wartberg bezeichneten Porphyrformation im Park anlegen ließ und die heute nicht mehr vorhanden ist. Die uneinheitliche Verwendung der Flur- und Ortsnamen „Altes Schloss“, „Alter Wall“ und „Burgberg“ erschwert bis heute die Zuordnung der einzelnen Plätze.
Die Wallburg ist in der Aufstellung der geschützten Bodendenkmale des ehemaligen Bezirks Dresden von Harald Quietzsch und Heinz Jacob (1982) unter der Fundart „Befestigung > Burg“ als Wallanlage verzeichnet. Der Schutz besteht seit dem 7. Mai 1934 und wurde am 12. November 1957 erneuert; für Sachsen liegen bislang keine neueren allgemein zugänglichen Bodendenkmallisten vor. Ausgrabungen sowie Veränderungen am Bodendenkmal sind genehmigungspflichtig.