| Windpark Reinhardswald | |||
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| Lage | |||
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| Koordinaten | 51° 34′ 53″ N, 9° 32′ 9″ O | ||
| Land | |||
| Daten | |||
| Typ | Windpark | ||
| Primärenergie | Windenergie | ||
| Leistung | 100,8 Megawatt | ||
| Eigentümer | Windpark Reinhardswald GmbH & Co. KG | ||
| Betriebsaufnahme | geplant 2026 | ||
| Turbine | 18 Windkraftanlagen vom Typ VESTAS V150-5,6 MW | ||
| Eingespeiste Energie (geplantes Regelarbeitsvermögen) | 290 GWh | ||
| Website | wp-reinhardswald.de | ||
| Stand | September 2026 | ||

Der Windpark Reinhardswald ist ein in Bau befindlicher Windpark im Landkreis Kassel. Er befindet sich im nördlichen Reinhardswald auf den Flächen Farrenplatz und Langenberg des Gutsbezirks Reinhardswald. Mit Fertigstellung wird er mit 100,8 MW der leistungsstärkste Windpark in Hessen sein und könnte mit vom Betreiber prognostizierten 290.000 MWh Energie rechnerisch rund 75.000 Haushalte versorgen. Mit seinen damit prognostizierten knapp 2.900 Volllaststunden käme er wegen der neuen Anlagen und dem günstigen Windstandort fast an den mittleren Nutzungsgrad deutscher Offshore-Windparks heran.
Die 2012 gegründete Energiegenossenschaft Reinhardswald initiierte die Planung von ursprünglich 20 Windkraftanlagen. 2019 wurden die Genehmigungsunterlagen für 18 Anlagen eingereicht, im Februar 2022 die Genehmigung vom Regierungspräsidium Kassel erteilt. Eilanträge gegen die Genehmigungen stoppten die 2022 angelaufenen Arbeiten an den Zufahrtswegen, die 2023 nach einem Gerichtsurteil fortgesetzt wurden. Im Januar 2025 gab das Gericht ebenfalls die bis dahin noch untersagten baulichen Arbeiten an den Zuwegungen frei. Es wurde allerdings bereits Ende 2024 mit dem Bau der Anlagen begonnen. Ab Herbst 2025 wurden die mit dem Getriebehaus 166 m hohen Hybridtürme errichtet. Im Oktober 2026 ist die Inbetriebnahme geplant.
Das Projekt wird weiter vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel beklagt, die Genehmigung für die 18 Anlagen ist somit noch nicht rechtskräftig. Das Hauptverfahren ist (Stand Anfang August 2026) noch nicht terminiert. Die Windpark Reinhardswald GmbH & Co. KG entschied sich trotz laufender Klagen zum Bau. Sie baut damit die 18 Anlagen auf eigenes Risiko. Diese Option ist legal und besteht seit Dezember 2020. Klagen gegen Windkraftanlagen haben seither keine aufschiebende Wirkung mehr. Kläger sind der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. sowie die Kommune Wesertal mit einigen Einzelpersonen. Ursprünglich hatte auch die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald das Vorhaben beklagt.

Es handelt sich um 18 Anlagen des Herstellers VESTAS Typ V150-5,6 MW mit einer Nennleistung von jeweils 5,6 MW, insgesamt 100,8 MW. Bei einer Nabenhöhe von 166 m und einem Rotorradius von 150 m wird die Gesamthöhe der Anlagen 241 m über Geländeoberkante betragen. Die meisten Stahlbetonfundamente haben eine Tiefe von 3 m und einen Durchmesser von rund 30 m. Aufgrund des klüftigen unsicheren Untergrundes wurden an wenigen Standorten Tiefengründungen als Pfahlgründungen bzw. Rüttelstopfsäulen mit Tiefen zwischen 9 und 22 m vorgesehen.
Gesellschafter der Windpark Reinhardswald GmbH & Co. KG sind:
Damit ist der Windpark in der Hand regionaler Akteure und Gewinne fließen in die Region.
Gegen die Errichtung des Windparks gab es Protest aus der Region und darüber hinaus – z. B. vom „Aktionsbündnis Märchenland/Rettet den Reinhardswald“ und „Windpark Reinhardswald dagegen“, aber auch von Bürgermeistern und Parlamenten aus den Reinhardswald-Anlieger-Kommunen Hofgeismar, Reinhardshagen, Bad Karlshafen und Wesertal.
Die Proteste kamen teilweise auch aus dem rechtsextremen Milieu. Auch von dort wurden Falschbehauptungen beispielsweise zum Ausmaß der Baumfällungen vorgebracht, die aufgrund großflächiger Sturmschäden der Fichtenbestände relativ gering ausfielen. Die Partei AfD sprach sich ebenfalls gegen den Windpark aus.
Das Projekt wird weiter von der Naturschutzinitiative NI sowie der Kommune Wesertal beklagt. Inhalte sind neben naturschutzfachlichen Belangen u. a. die Sorge um das Trinkwasser (14 der 18 Anlagen befinden sich im Trinkwasserschutzgebiet), die fehlende Feuerwehrzuständigkeit im gemeindefreien Forstgutsbezirk Reinhardswald sowie die Rückbausicherheitsleistung.
Die Klagen führten zwischenzeitlich zu gerichtlich verfügten Baustopps und verzögerten und verteuerten das Projekt, das ursprünglich 2023 fertig gestellt sein sollte.