| Lottoland | |
|---|---|
| Rechtsform | Limited |
| Gründung | 2013 |
| Sitz | |
| Leitung | Nigel Birrell (CEO) |
| Mitarbeiterzahl | mehr als 350 (April 2017) |
| Umsatz | über 300 Mio. EUR (2016) |
| Branche | Glücksspiel |
| Website | www.lottolandcorporate.com/de/ |
Lottoland Limited ist ein Unternehmen mit Sitz in Malta, das unter anderem online Zweitlotterien, also Wetten auf zahlreiche internationale Lotterien, andere Glücksspiele über ein Online-Casino und Sportwetten anbietet. Lottoland besitzt Glücksspiellizenzen für Gibraltar, Großbritannien und Irland.
Für Deutschland hat es keine Konzession, weshalb das Glücksspiel durch Lottoland in Deutschland als illegal eingestuft wird. Schon eine Teilnahme ist möglicherweise strafbar und die Teilnehmer hätten dann keinen Anspruch auf eine Gewinnauszahlung.
Sie ist nicht identisch mit der Lottoland-Deutschland GmbH, die eine deutsche Glücksspiel-Lizenz besitzt.
Lottoland wurde 2013 als Nachfolgerin der gleichnamigen britischen Limited in Gibraltar gegründet, Gründer war David von Rosen.
Das Unternehmen bietet unter anderem Online-Wetten auf Ziehungsergebnisse von fremden Lotterien und andere Glücksspiele über ein Online-Casino an.
Lottoland veranstaltet keine eigene Lotterie, sondern bietet Wetten auf die Ergebnisse von mehr als 30 verschiedenen Lotterien an, für die es selbst keine eigene Lizenz besitzt (sog. Produktpiraterie). Eine Teilnahme an oder eine Zusammenarbeit mit diesen Lotterien gibt es nicht. In Deutschland handelt es sich bei dem Angebot um eine so genannte Schwarze Lotterie. Die Höhe der Gewinne basiert nach Unternehmensangaben auf den Gewinnquoten der jeweiligen Primärlotterie, kann unterhalb des Jackpots deutlich nach unten von den staatlichen Lotterien zum Nachteil des Spielers abweichen. Zu den werbewirksam bewetteten Lotterien gehören unter anderem Powerball, Mega Millions, EuroMillions, Eurojackpot, Lotto 6 aus 49, El Gordo (spanische Weihnachtslotterie). Während die Aufmachung der Websites dem Spieler die Teilnahme an den bekannten staatlichen Lotterien suggeriert, handelt es sich tatsächlich um die private Lotterie des ausländischen Anbieters. Lotteriegewinne sind in Deutschland steuerfrei. Bei Gewinnen im Ausland können grundsätzlich ausländische Steuern anfallen.
Lotto Baden-Württemberg kritisiert, dass die Verbraucher den Anbieter Lottoland mit den staatlichen Lotteriegesellschaften verwechseln und sich bei Nicht-Auszahlung an diese wenden. Zudem wird bemängelt, dass Lottoland keine Abgaben für wohltätige Zwecke abführt, wie es beim deutschen Lotto der Fall ist. Lotto Niedersachsen spricht von Verbrauchertäuschung und Produktpiraterie. Neben fehlenden Zweckerträgen für das Gemeinwohl dient der Sitz in einer Steueroase auch der Steuervermeidung in Deutschland. Das Innenministerium Niedersachsen stuft das Angebot als illegal ein. Sachsenlotto merkt an, dass die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels und auch die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel in Deutschland eine Straftat darstellt. Das gewonnene Geld wird dann vom Staat eingezogen. Lottoland selbst verweist darauf, dass es bislang keine gerichtliche Verurteilung gegen Spieler gab. Lotto Bayern gibt zu bedenken, dass Schwarzanbieter als Privatunternehmen insolvent werden können. Der fehlende Rechtsanspruch auf Auszahlung kann insbesondere dann relevant werden, wenn die Gewinnsumme die Liquidität von Lottoland übersteigt.
Um Gewinne auszahlen zu können, versichert sich das Unternehmen gegen hohe Wettgewinne. Im September 2017 gab das Unternehmen bekannt, Wettrisiken aus eigenen Wetten und solchen von B2B-Kunden über eine Tochtergesellschaft abzusichern.
Bisher hat das Unternehmen nach eigener Aussage mehr als 1 Milliarde Euro an Gewinnen ausgezahlt (Stand: Januar 2019). Der mit 90 Millionen Euro höchste Gewinn sei im Juni 2018 an eine Berlinerin gegangen. Ob der in der BILD-Zeitung stark beworbene Gewinn überhaupt ausgezahlt wurde, bleibt unklar.
Die Berliner Innenverwaltung stufte Lottoland als illegal ein, da nicht zugelassene private Anbieter gemäß § 10 Abs. 6 Glücksspielstaatsvertrag nicht agieren dürfen. Da illegales Glücksspiel eine Vortat zur Geldwäsche ist, machen sich die Beteiligten möglicherweise auch strafbar. Die Rechtswissenschaftler Michael Kubiciel und Michael Tsambikakis halten derartige Strafen jedoch für unverhältnismäßig, da keine organisierte Kriminalität bei Glücksspielgewinnen vorliegt. Die deutsche Gesetzgebung halte hauptsächlich das Lotteriemonopol aufrecht. Dies stehe zudem in Konflikt mit der europäischen Dienstleistungsrichtlinie, die europaweit grenzüberschreitende Dienstleistungen zulässt. Verbote und Strafen in Deutschland seien daher juristisch strittig. Lottoland ließ sich die Auszahlung vom Guinness-Buch der Rekorde als größte jemals erfolgte Auszahlung aus einem Online-Gewinn bestätigen.
Lottoland bietet außerdem diverse Online-Casinospiele unterschiedlicher Anbieter und digitale Rubbellose an. Derartige Angebote (Online-Casinos und -Rubbellose) sind nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 2017 illegal. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor Abofallen, die Lottoland unter der Marke Happy ohne Ende in sozialen Medien verbreitet.
Seit 2019 weitet das Unternehmen in Zusammenarbeit mit einem britischen Partner ein Sportwetten-Angebot aus.
Die Rechtslage für Schwarze Lotterien ist in Deutschland eindeutig. Die im Deutschen Lotto- und Totoblock zusammengeschlossenen Lottogesellschaften der 16 deutschen Bundesländer betrachten Wetten auf Lotterieergebnisse durch Anbieter wie Lottoland als Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag. Auch die Verbraucherzentrale warnt vor der Teilnahme. So wurde Lottoland bereits vor dem Landgericht Koblenz als illegales Angebot eingestuft. Die Versuche von Lottoland, eine Genehmigung in Deutschland zu erhalten, sind bereits fehlgeschlagen, da das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden hat, dass Lottoland schon kein Auskunftsanspruch für sein Begehren zusteht.
Eine Klage von Lottoland vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes wurde abgewiesen. Die glücksspielrechtliche Untersagungsanordnung verstößt nicht gegen die gemeinschaftsrechtliche Dienstleistungsfreiheit und bleibt daher in Kraft. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 26. Oktober 2017 das Verbot für Glücksspiele im Internet bestätigt, es sei mit Verfassungs- und Europarecht vereinbar.
Das Landgericht Koblenz verbot nach einer Klage von Lotto Rheinland-Pfalz das nicht lizenzierte Online-Glückspiel Lottoland, weil es die Entwicklung von Spielsucht begünstige. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied in höherer Instanz, dass Zweitlotterien im Internet unzulässig sind. Vorstandschef Nigel Birrell wurde vom Landgericht Koblenz zu einem Ordnungsgeld von 30.000 Euro verurteilt.
Die Verwaltungsgerichte in München und Berlin urteilten, dass Werbung für Lottoland.gratis gegen Rundfunkstaatsvertrag und Glücksspielstaatsvertrag verstößt, und untersagten die Ausstrahlung von Werbespots. Über die Luleka Ltd. versuchte eine Tochterfirma ein ähnlich klingendes, aber kostenfreies Angebot zu bewerben, um bestehende Verbote gegen die Bewerbung von Lottoland.com im Rundfunk zu umgehen. Auch der gemeinnützigen Stiftung wurde vom OVG Hamburg untersagt Glücksspielwerbung zu schalten, da sie den gleichen Namen wie der illegale Anbieter selbst trägt.
Genehmigungen aus anderen EU-Staaten entfalten in Deutschland keine Rechtskraft, sondern gelten nur in den ausstellenden Ländern. Lottoland selbst ist der Rechtsansicht, dass die in Gibraltar ausgestellte Glücksspiel-Lizenz auf Basis der in dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten Dienstleistungsfreiheit auch in Deutschland gilt. Der Deutsche Lotto- und Totoblock beharrt auf der Rechtsposition, dass es in dem unionsweit nicht harmonisierten Gebiet des Glücksspielrechts keine Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung der erteilten Erlaubnisse von verschiedenen Mitgliedstaaten gibt.
Der Europäische Gerichtshof entschied 2010, dass eine Lizenz aus einem anderen Staat der EU nicht genügt, um das Internetglücksspielverbot zu umgehen. Für das Ordnungsrecht im Glücksspielsektor sind nach Ansicht des EuGH allein die Mitgliedstaaten zuständig. Er sagte jedoch auch, dass es rechtsstaatlich zugehen muss, und kassierte gleichzeitig mit dem Urteil den deutschen Glücksspielstaatsvertrag, da dieser gegen europäisches Recht verstößt. Die im Glücksspielstaatsvertrag enthaltenen Regelungen begrenzen nach seiner Auffassung die Spielsucht nicht wirksam, weil der Staat zu viel für seine Wettangebote wirbt. Damit entfällt auch das Monopol. Zudem entschied der EuGH schon mehrfach im Sinne der Onlineanbieter und damit auch im Sinne Lottolands, da die deutschen Regelungen bis dato stets gegen Europarecht verstießen (vergleiche dazu auch Rechtssache: C-336/14 Ince).
Der Wettkunde macht sich potenziell wegen der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel strafbar. Jede Bank, die eine Transaktion im Zusammenhang mit einer Auszahlung von Gewinnsummen bemerkt, muss einen Verdacht nach Geldwäschegesetz melden.
Lizenzen hat Lottoland bislang von staatlichen Lotterieaufsichten in Gibraltar, Malta, Großbritannien, Irland, Italien und Schweden erhalten. 2018 scheiterte Lottoland vor dem High Court of Justice bei dem Versuch, seine synthetischen Lotterien, insbesondere Euromillions Auslosungen aus anderen EU-Staaten, im Vereinigten Königreich anzubieten. In Schweden wurde Lottoland zu einer Geldstrafe verurteilt, da das Unternehmen Produkte anbot, die über die ausgestellte Lizenz hinausgingen.
Aufgrund der global unterschiedlichen Handhabung agiert Lottoland teilweise lizenziert, so besitzt Lottoland in Australien eine Wettlizenz. Wetten auf ausländische Lotterien, wie Lottoland sie anbot, wurden Mitte 2018 mit Wirkung zum Januar 2019 verboten. 2019 gewann das Unternehmen ein Gerichtsverfahren vor dem höchsten Gerichtshof des Bundesstaates New South Wales. Demnach kann Lottoland in Australien Wetten anbieten, die auf Börsenindizes basieren.
In Südafrika besitzt das Unternehmen seit 2019 eine Wettlizenz.
Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben (Stand: März 2023) weltweit mehr als dreizehn Millionen Kunden. Der Umsatz stieg von 100 im Jahr 2015 auf über 300 Millionen Euro im Jahr 2016 und die Financial Times führte das Unternehmen wegen eines Umsatzwachstums von 820 Prozent von 2012 bis 2015 im Jahr 2017 auf Platz 128 in ihrem ersten FT1000-Report über die wachstumsstärksten Unternehmen in Europa, sowie 2019 auf Rang 314 für den Zeitraum 2014–2017. Der Umsatz für das Jahr 2017 gab die Financial Times mit 277 Millionen Euro an. In die Liste FT Future 100 UK nahm sie Lottoland ebenfalls auf.
Nigel Birrell führt das Unternehmen seit Mai 2014 als Chief Executive Officer. Ende April 2017 arbeiteten über 350 Mitarbeiter für das Unternehmen.
Lottoland hat Niederlassungen in Gibraltar (Großbritannien), Málaga (Spanien), Porto (Portugal), Bratislava (Slowakei), Sydney (Australien), Darwin (Australien) und Kuala Lumpur (Malaysia).
Ende 2015 übernahm Lottoland das deutsche Lottoportal Lottohelden. Diesem wurde aber ein Weiterbetrieb in Deutschland durch das Landgericht Koblenz erstinstanzlich gerichtlich untersagt.
Darüber hinaus ist das Unternehmen bei LottoGopher, einem an der Canadian Stock Exchange gelisteten Vermittler von Lotteriescheinen aus Los Angeles, beteiligt. Anfang 2019 scheiterte der Versuch, Tipp24 zu übernehmen, an dessen Mutterunternehmen Zeal Lottoland zum damaligen Zeitpunkt mit rund 4 Prozent beteiligt war. Dieser wollte sich aus dem lukrativen, aber risikoreichen Zweitlotteriegeschäft zurückziehen und fortan lediglich als lizenzierter Spielervermittler auftreten.
2017 gründete Lottoland eine eigene Versicherungsgesellschaft (Fortuna Insurance PCC) zur Übernahme von Wettrisiken. Im Mai 2018 betrat das Unternehmen durch Erwerb der Anteilsmehrheit an Giochi24 den italienischen Markt.
Chris Tarrant, der viele Jahre die britische Quizsendung Who Wants to Be a Millionaire? (deutsch: Wer wird Millionär?) moderierte, ist seit 2014 Markenbotschafter für Lottoland UK. Seit Anfang 2017 ist Lottoland Namenssponsor des Brookvale Oval. Dieses Stadion in der Nähe von Sydney ist die Spielstätte des australischen Rugby-League-Teams Manly-Warringah Sea Eagles. 2018 startete das Unternehmen in Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium Gibraltars ein Sensibilisierungsprogramm zum Thema „Jugendspiele“. Ziel ist dazu beizutragen, für junge Menschen Risiken zu mindern, die von heutigen Trends im Bereich der Onlinespiele ausgehen.
Mit Hilfe einer eigenen Stiftung unterstützt Lottoland die deutsche Umweltorganisation One Earth – One Ocean bei einem Projekt zur Entfernung von Plastikabfällen aus Meeren. Im Mai 2020 startete das Unternehmen in Großbritannien eine Wohltätigkeitslotterie, deren Erlös an das British Red Cross, die Hospizorganisation Hospice UK, die Umweltorganisation Keep Britain Tidy und die Marine Conservation Society geht.
Das Geschäftsmodell von Schwarzen Lotterien und damit auch von Lottoland wird kritisiert, weil Lottoland im Gegensatz zu den staatlichen Anbietern kein Geld für soziale Zwecke (u. a. Wohltätigkeitsorganisationen) abführt. So geben Lotterien wie die British National Lottery einen beträchtlichen Prozentsatz der Einnahmen für Wohltätigkeitsorganisationen aus, während sekundäre Lotterien wie Lottoland dies nicht tun. In Irland betonte die nationale Lotteriegesellschaft, Wettanbieter wie Lottoland seien eine Bedrohung für ihr Angebot und damit für die Förderung guter Zwecke. Als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage betonte der irische Finanzminister Paschal Donohoe 2019, ein Effekt auf die nationale Lotterie Irlands sei nicht feststellbar. Lotto Hamburg meldet hingegen, dass illegale Wetten von Lottoland dem gemeinwohlorientierten Deutschen Lotto- und Totoblock erheblichen Schaden zugefügt haben. Hierdurch entgehen den Ländern sowie gemeinnützigen Organisationen rund 200 bis 250 Millionen Euro pro Jahr. Als Reaktion auf die Kritik gründete Lottoland die gemeinnützige Lottoland Stiftung mit Sitz in Hamburg. Wie viel zu wohltätigen Zwecken an die Stiftung abfließt, wird von Lottoland nicht offengelegt. Sie verfolgt Zwecke zur Förderung des Sports von behinderten und nicht behinderten Menschen. Im Mai 2017 zeigte man unter dem Slogan Happy ohne Grenzen Werbespots im Privatfernsehen und schaltete Bandenwerbung in deutschen Fußballpartien. Gefördert werden Profis wie Alhassane Baldé, aber auch kleinere Projekte im Kindersport wie Die Arche in Berlin.
Die Süddeutsche Zeitung kritisierte den durch bezahltes Schreiben angelegten Wikipedia-Artikel. Er sei schönfärberisch und täusche Neutralität über die Gesellschaft vor. Die Marketing-Agentur lege den Vorgang zwar in der Versionsgeschichte offen, jedoch versuche der bezahlte Autor immer wieder, den Glücksspielstaatsvertrag zu diskreditieren, der eine Konzession in Deutschland verhindere, und setze gezielt werbehafte Links über hohe Gewinnausschüttungen sowie deren Absicherung ein. Dies löste eine Kontroverse mit ehrenamtlich aktiven Autoren aus. Hinweise auf die fehlende Genehmigung, bekannte Lotterien in Deutschland online zu vermarkten, wurden im Rahmen der bezahlten Arbeit einfach wieder entfernt. Stattdessen wurden geschönte Unternehmensaussagen kritiklos übernommen, um über die Problematik des unerlaubten Glücksspiels hinwegzutäuschen und das deutsche Lottorecht zu kritisieren, das nach Meinung des Lottoland-CEOs nicht EU-rechtskonform sei.
Der Deutsche Lotto- und Totoblock kritisiert, dass Lottoland Jackpots in Höhen anbietet, die in Deutschland gesetzlich unzulässig seien, da sie Spielsucht begünstigen. Zudem verzichtet Lottoland auf Disclaimer zu Gefahren der Spielsucht, wie sie im deutschen Lotto zwingend vorgeschrieben sind. Im Weiteren kopiert der illegale Anbieter die optische Aufmachung zugelassener Glücksspiele und wirbt mit privaten Prüfsiegeln wie Trusted Shops. Schon der Name Lottoland sei irreführende Werbung, da er die Teilnahme an einer echten Lotterie suggeriert. Viele Teilnehmer sind sich überhaupt nicht bewusst, dass sie womöglich illegal spielen.
Saartoto gibt zu bedenken, dass das Unternehmen häufig kleinere Gewinnbeträge einfach nicht ausbezahlt und im Gewinnfall gemäß eigener AGB die Spielkonten der Tipper sperrt. Einen Rechtsstreit gegen ein ausländisches Unternehmen ist für die geprellten Lottoland Kunden häufig eine zu hohe Hürde. Bei den Wetten auf MegaMillions und PowerBall behält Lottoland laut AGB 38 % der Gewinne in den drei höchsten Gewinnklassen ein. Im Weiteren behält sich Lottoland vor, die Gewinne über einen Zeitraum von 30 Jahren gestückelt auszubezahlen.
Koordinaten: 36° 8′ 51″ N, 5° 21′ 14″ W