Mento Gogreve (* um 1541 in Lippstadt; † nach 19. November 1588) war ein deutscher lutherischer Theologe und Pädagoge, der in Österreich und Deutschland wirkte.
Mento oder Mentho Gogreve (Gogrevius, Gogreff, Gogräfe, Gograue) wurde in Lippstadt (latinisiert: Lupfurt, Lüppfurt, Lippfurt) geboren und bezeichnete sich als „Lippiensis“ (= „Lippstädter“) oder „Sicamberus“, also als jemand aus der Gegend zwischen Lippe und Ruhr. Der Vorname „Mento“ (Menso, Menzo, Mense) ist eine niederdeutsche Kurzform von „Meinhard“ oder „Menhart“. Von Zeitgenossen wurde er teilweise als Familienname missverstanden.
Mento Gogreve besuchte wahrscheinlich die Lateinschule in Lippstadt. Er war früh verwaist und wurde von Burchard XVIII. (1483–1550), und besonders von dessen Sohn Heinrich X. von Saldern (1532–1588), die Pfandherren zu Lauenstein bei Hameln waren, gefördert. Heinrich X. von Saldern hatte in Wittenberg studiert und war Rat in Wolfenbüttel bis zum Regierungsantritt von Herzog Julius von Lüneburg und Braunschweig-Wolfenbüttel (1528–1589, reg. 1568), später Calenberger Rat. Er ermöglichte auch dem in Lippstadt geborenen Peter Hagen (1554–1614) ein juristisches Studium. Nach dem Tod der Margarethe von Saldern († 1561), Witwe des Reineke von Wend († 1535), bzw. dem Tod ihres Sohnes Simon von Wend († 1548), Drost zu Varenholz und gräflich lippischer Rat, hatte die Braunschweiger Familie von Saldern Streubesitz in der Nähe von Lippstadt geerbt, den sie bis 1563 behaupten konnte.
Am 30. Juli 1557 immatrikulierte sich Gogreve als Mento Gogref Lippiensis Westualus in Wittenberg. 1560 bezog er als Mento Gogreffius die zwei Jahre zuvor neu gegründete Universität Jena, erwarb dort den Magistergrad und wird 1561 als Pfarrer von Bergkirchen in der Grafschaft Schaumburg erwähnt. 1562 trug sich M. Gogreff in das Stammbuch von Graf Wilhelm I. von Schwarzburg-Frankenhausen (1534–1598) ein.
Aufgrund einer angeblich falschen Beschuldigung wurde Gogreve um 1562 aus der Grafschaft Schaumburg vertrieben und fand nach einiger Zeit Aufnahme beim Rat der Stadt Hameln. 1563 war er Lehrer der unteren Klassen der Lateinschule in Hameln. Dort verfasste er im September 1563 als M. Mento Gogreuius Ludi literarij apud Hamelopolitanos moderator eine Arbeit über die Hirtengedichte Vergils, die er seinem Mentor Heinrich X. von Saldern widmete.
Von April 1566 bis etwa 1572 war Gogreve gemeinsamer Hofprediger der Brüder Otto VIII. (um 1530–1582), Erich V. (um 1535–1575) und Friedrich III. (um 1540–1570) Grafen von Hoya-Bruchhausen in Nienburg/Weser; er hatte damals Frau und Kinder.
1570 nahm Gogreve an einer Abendmahlsdisputation in der Grafschaft Hoya teil, woraufhin er sich im folgenden Jahr in einer Monografie gegen den Vorwurf u. a. des Mag. Friedrich Rusch (1519–1599) verteidigte, calvinistische oder Brenz’sche Positionen vertreten zu haben. 1579 und 1583 überarbeitete Gogreve diese Schrift und widmete sie seinen jeweiligen Dienstvorgesetzten.
Um den Streit zwischen Gogreve und Rusch zu schlichten, berief Graf Erich den Lutheraner Mag. Johann Becker († um 1571/72) zum Superintendenten, der 1570 von dem reformierten Bürgermeister Daniel von Büren (1512–1593) in Bremen aus der Pfarrstelle „Unser lieben Frauen“ vertriebenen worden war. Hermann Hamelmann (1526–1595) würdigte Becker und Gogreve im Vorwort, als er De poedobaptismo des Hermann von dem Busche 1572 neu herausgab. Nach dem Tod Beckers musste Grogreve seine Stelle verlassen, obwohl er vom Hoyaischen Kanzler Johann Haken und dessen Sohn, Rat Robert Haken, unterstützt wurde. Möglicherweise musste er die Stelle verlassen, weil seine erste Ehe 1572 geschieden wurde. Frau und Sohn blieben in Nienburg.
Im November 1572 immatrikulierte er sich als M. Mento Gogreuius Lippiensis, Jenæ promotus, honoratus in Rostock. Er war dem Rostocker Theologieprofessor David Chyträus (1530–1600) von Martin Chemnitz (1522–1586) und Nikolaus Selnecker (1530–1592) empfohlen worden. Im Mai und Juni 1573 war Gogreve kurzzeitig Diakonus (Kaplan) an der Jakobikirche, weil Superintendent Simon Pauli (1534–1591) seine Eignung für ein Amt in Schwerin prüfen wollte. Der Fürstliche Sekretär Johann Molinus protestierte im Namen der Rostocker Pfarrer bei Herzog Johann Albrecht I. von Mecklenburg (1525–1576) sofort gegen diese Besetzung, weil „allerley Reden von des Mentonis Lehre und Leben, so er anderswo … geführet hin und wieder in dieser E. F. G. Universitäten und Stadt gesprenget worden“ und er kein Abgangszeugnis aus der Grafschaft Hoya vorweisen könne.
Am 18. Mai 1573 nahm Gogreve als Lizenziatenprüfung an einer Disputation über die Kennzeichen der „wahren Kirche“ teil. Im Juli 1573 wurde ihm das Lizenziat der Theologie verliehen. Dieses erneute Examen wurde für erforderlich gehalten, weil Gogreve kein Zeugnisse hatte vorlegen können. Schon zuvor war Mento Grogreve jedoch, nachdem man eine Auskunft beim Geistlichen Ministerium in Nienburg (Neuenburg) angefordert hatte, an der Jakobikirche „wegen des Calvinismi enturlaubet“ worden und hatte am 9. Juni 1573 die Stadt verlassen.
1573 bis 1574 war Gogreve Stiftssuperintendent im Hochstift Schwerin unter dessen Administrator Herzog Ulrich (III.) von Mecklenburg (1527–1603). Gogreve war unter anderem verantwortlich für das Personal der Schweriner Stiftsschule, an der im Sommer 1573 Rektor Joachim Bunger gekündigt hatte, Konrektor Valentin Roloff (Rudolph) verabschiedet werden sollte und ein neuer Kantor gesucht werden musste.
Nach über einjährigen Verhandlungen der steirischen Stände mit Maximilian II. (1527–1576) erhielt Gogreve durch Vermittlung von David Chyträus, der in diesem Jahr Rektor der Universität Rostock war, am 15. August 1573 zusammen mit dem kurbrandenburgischen Hofprediger D. Georg Coelestin (1525–1579) die kaiserliche Bewilligung, nach Österreich zu kommen. Während Coelestin die Berufung als Superintendent letztlich nicht annahm und aus Wien wieder nach Berlin zurückkehrte, war Gogreve 1574 und 1575 Diakonus und Lehrer an der lutherischen Stiftsschule (Protestantisches Gymnasium illustre) der steiermärkischen Landschaft in Graz. Bereits im Januar 1574 wurde er auf einer Synode in Kaschau (Košice) von Thomas Fröhlich (Hilarius) († 1580) in acht Artikeln als angeblicher Flacianer angegriffen. 1575 schenkte „Mento Gogreuius Licentiatus Theologus, Administer verbi Graciae, in Templo provinciae Styriae (= Diener des Wortes in Graz, an der steirischen Landschaftkirche)“, dem steiermärkischen Superintendenten Jeremias Homberger (1529–1595) eine von ihm verfasste Elegia über den „bejammernswerten Zustand“ der Kirche und der Länder der ganzen Welt.
Vergeblich bemühte sich Gogreve in einem Schreiben vom 1. September 1574 um eine Stelle in Iglau und 1576 um eine Stelle in Ybbs an der Donau. 1576 wurde er mit 300 Gulden „Abfertigung“ als Stiftsprediger entlassen. Er wurde Prediger von Helmhard VIII. Jörger zu Tollet (1530–1594) und schließlich 1577 Schlossprediger des kaiserlichen Feldobersten und österreichischen Statthalters in Oberungarn Hans Rueber zu Pixendorf (1529–1584) in Grafenwörth. Erbtruchsess Michael Ludwig von Puchheim (1512–1580), Hofkriegsrats-Präsident Wilhelm von Hofkirchen, Mento Gogreve und Ambrosius Ziegler († 1578) veranlassten Polycarp Leyser d. Ä. während dessen Aufenthalt in Göllersdorf dazu, sich in einem Brief an Jakob Andreae über das Wirken von Josua Opitz zu beschweren, dem vorgeworfen wurde, ein Flacianer zu sein. 1577 besuchte Gogreve kurzzeitig Rostock, etwa seit diesem Jahr hielt er sich dauerhaft bei Rueber in Kaschau in Oberungarn auf.
Gogreve beschuldigte den Kaschauer Schulrektor Matthias Thoraconymus (* um 1550; † 1586) des Sakramentalismus, bis dieser im Januar 1579 seine Stelle aufgab. Am 11. Februar 1579 nahm Gogreve an der Synode von Zeben teil. Hans Rueber ließ am 10. August 1579 in Kaschau ein Examen durchführen, bei dem sein Hofprediger Gogreve den Pfarrer Johannes Lauchhammer (Leutchamerus, Lemhamerus) über seine Auffassung des Abendmahls befragte und Philipp Melanchthons dogmatisches Lehrbuch Corpus doctrinae Christianae (1560) scharf kritisierte. 1580 und 1583 erwartete er eine bald bevorstehende Doktor-Promotion und nannte sich Theologiae designatus D.
In einem Streit Gogreves mit seinem Käsmarker Kollegen Mag. Kaspar Kratzer (1545-nach 1585) mussten 1582 auf Ersuchen Ruebers die Universitäten Rostock und Tübingen, an denen die beiden Kontrahenten studiert hatten, mit „Consilia“ vermitteln. Die Rostocker Theologische Fakultät ließ ihre Stellungnahme, die beide Seiten zur Versöhnung aufforderte, von Martin Chemnitz und Tilemann Hesshus (1527–1588) gegenlesen.
Um 1583 bezeichnete Gogreve sich weiterhin als designierter Doktor der Theologie. Er war von Kurfürst Ludwig VI. von der Pfalz zum Pastor und Superintendenten in Sinsheim berufen worden.
Im August 1583 wurde er von Ludwig VI. bzw. von dem Administrator der Kurpfalz Johann Kasimir von Pfalz-Simmern nach Kurköln „ausgeliehen“. Er reiste im September von Heidelberg nach Werl und wurde Feldprediger des protestantischen Kölner Kurfürsten Gebhard I. von Waldburg. Gogreve wurde dem Werler Superintendenten Kaspar Mutz zugewiesen und sollte das südliche Sauerland reformieren. Nach einem halben Jahr quittierte er im Februar 1584 den Dienst, weil er sich mit Mutz überworfen hatte.
Da die Kurpfalz nach dem Tod Ludwigs VI. im Oktober 1583 unter der Regentschaft von Johann Kasimir wieder zum Calvinismus überging, konnte der Lutheraner Gogreve das Superintendentenamt in Sinsheim nicht weiter ausüben. Vom 21. Juli – nach der Verhaftung des Prädikanten Konrad Fabri − bis zum 20. November 1584 wirkte Dr. Menon Gograeff vier Monate als Prediger in der lutherischen Gemeinde in Köln.
1585 wurde Gogreve, inzwischen zum Doktor promoviert, unter Kurfürst August von Sachsen als Nachfolger von Kaspar Heidenreich († 1586) zum Superintendenten in Torgau berufen und am 8. Mai 1585 durch den General-Superintendenten Polykarp Leyser d. Ä., der Gogreve aus der gemeinsamen Zeit in Österreich kannte, in sein Amt eingeführt. Im September 1586 führte Gogreve eine „Localvisitacion“ in der Ephorie Torgau durch. Es entspann sich jedoch bald ein Streit mit dem Stadtrat, weil Gogreve am 2. Februar 1587 (Maria Lichtmess) die Kerzen vom Altar entfernen ließ. Am 17. September 1587 fand unter dem neuen Kurfürsten Christian I. von Sachsen in Torgau ein „Reformationstag“ statt, auf dem die Stände die Änderungen wieder rückgängig machen wollten. 1588 wurde Gogreve abgesetzt oder trat von seinem Amt zurück; angeblich hat er sich am 19. November „aus dem Staube gemacht, und das Kuhfenster troffen“, weil seine neue Frau, „ein Fräulein aus Kunzwerda“, die er am 9. August geheiratet hatte, am 18. Oktober 1588 „vorzeitig“ einen Sohn bekommen hatte. Sein Nachfolger als Superintendent in Torgau wurde am 8. März 1589 der Dresdner Erste Hofprediger Tobias Beuther (1535–1620).
Gogreve war humanistisch geprägt, beschäftigte sich literarisch mit Vergil und hatte gute Kenntnisse antiker Autoren. Sein Wahlspruch war Tandem patientia victrix („Zuletzt ist die Geduld immer Siegerin“). Er veröffentlichte verschiedene Streitschriften im sog. „Flacianischen Streit“ und anderen innerevangelischen Auseinandersetzungen. Dabei setzte er sich verschiedentlich gegen den Vorwurf zur Wehr, ein Kryptocalvinist zu sein. Aus Stellen wurde er sowohl als „Lutheraner“ wie als angeblicher „Calvinist“ vertrieben. Gogreve selbst verstand sich als Lutheraner und vertrat trotz zeitbedingter Polemik eine eher gemäßigte Position zwischen „Gnesiolutheranern“ und „Philippisten“.
Gogreve (M. Mento, Mento Gogrenius) stand seit 1582 auf dem Index Librorum Prohibitorum in der 1. Klasse häretischer Schriftsteller.
Über seinen ungewöhnlichen Vornamen dichtete Gogreve:
Mentonem quem nunc vocitant praenomine passim,
Mensonem dicit, patria rite domus,
Efficies, digne referam tua nomina Christe.
Nostraque sit verbo, consona vita, tuo.
Mento, wie sie ihn jetzt überall mit Vornamen zu nennen pflegen,
– Menso sagt man zu Hause nach Art des Vaterlands –,
ihn wirst du vollenden (deine Namen möchte ich angemessen wiedergeben, o Christus),
und unser Leben komme in ‚Einklang‘ [Wortspiel mit ‚Konsonant‘] durch dein Wort.
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Gogreve, Mento |
| ALTERNATIVNAMEN | Gogrevius, Mentho; Gogrevius, Monto; Gogräve, Mento; Gogräv, Mento; Gogrev, Mento; Gogreb, Mentho; Gogreff, Mento; Gogreffius, Mento; Gogräff, Mento; Gograeff, Menon; Gogräfe, Mentho; Gograue, Mento; Hohgräfe, Mento (Falschschreibung); Lüppfort, Mentho von |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher lutherischer Theologe und Pädagoge |
| GEBURTSDATUM | um 1541 |
| GEBURTSORT | Lippstadt |
| STERBEDATUM | nach 19. November 1588 |