Friedrich Wilhelm Victor Henning, anglisiert Fred William Victor Henning (* 16. Oktober 1866 in Berlin, Königreich Preußen; † nach 1924) war ein deutschkanadischer lutherischer Geistlicher und Präses der Manitoba-Synode von 1903 bis 1905. Drei Jahre später wurde er wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt.
Henning wurde in Berlin geboren und wuchs dort auf. Er emigrierte 1889 auf der Aller in die Vereinigten Staaten und kam in New York City an. 1890 heiratete er in Chicago Helena Dorfmüller, ein Jahr später wurde sein Sohn Arthur geboren.
Henning ließ sich zum Pfarrer ausbilden und übernahm noch während seines Studiums den Predigtdienst an der Waldersee Lutheran Church in Tupper in der kanadischen Provinz Manitoba. Er wurde kanadischer Staatsbürger. Nach Abschluss seiner Studien wurde er durch die Manitoba-Synode zum Pfarramt ordiniert und trat seine erste Pfarrstelle in Tupper an. Unter seiner Ägide wurde erstmals ein Kirchengebäude für die dortige Gemeinde errichtet. 1899 wurde er durch den Präses der Manitoba-Synode Martin Ruccius suspendiert, nachdem diesen schwerwiegende Vorwürfe gegen Henning erreicht hatten. Seine Gemeinde entzog ihm jedoch nicht die Pfarrstelle. Einige Zeit später wurde Henning als Mitglied der Synode restituiert. Im November 1902 folgte er einem Ruf an die Dreieinigkeitskirche in Winnipeg, die älteste und größte Kirche der Synode, wo er die Nachfolge von Frederick Beer antrat. Im Juli 1903 wurde er auch zum Präses der Synode gewählt. Dieses Amt bekleidete er zwei Jahre lang. In Winnipeg beaufsichtigte er 1903 den Ausbau der Dreieinigkeitskirche und – nachdem diese durch ein Feuer zerstört wurde – 1904 auch ihren Wiederaufbau.
Im August 1908 wurde Henning durch eines seiner Gemeindeglieder vor dem Polizeigericht in Winnipeg wegen sexuellen Kindesmissbrauchs (carnal knowledge of a girl under the age of fourteen years) angeklagt. Neben dessen Tochter sagten auch weitere Mädchen aus der Gemeinde, die die Sonntagsschule bei Henning besucht hatten, gegen diesen aus. Henning selbst beteuerte seine Unschuld, Magistrat Daly vom Polizeigericht verwies die Sache jedoch an das für schwere Verbrechen zuständige Krongericht. Die Verhandlung vor diesem Gericht begann im Dezember 1908. Henning hatte sich zwischenzeitlich in die Vereinigten Staaten abgesetzt, kehrte jedoch auf Rat seiner Anwälte zurück nach Kanada. Nach einer fünftägigen Verhandlung sah das Gericht Hennings Schuld als erwiesen an und verurteilte ihn am 15. Dezember zu einer zweijährigen Haftstrafe. Der vorsitzende Richter Myers bezeichnete Hennings Taten als einen der ernstesten und widerwärtigsten Fälle, die er je verhandelt hatte. Am folgenden Tag trat Henning seine Haft an der Stony Mountain Penitentiary an.
Am 3. Dezember 1910 wurde Henning aus der Haft entlassen und lebte die nächsten Jahre in Winnipeg. 1913 emigrierte er in die Vereinigten Staaten, wo er sich in St. Louis im Bundesstaat Missouri niederließ. Er arbeitete dort unter anderem als Versicherungsmakler, Krankenpfleger am Glenwood Sanatorium und Redakteur der Westlichen Post. 1924 wurde er in den Vereinigten Staaten eingebürgert. Dabei gab er an, keine Kinder zu haben, obwohl sein Sohn Arthur in Kalifornien lebte.
| Vorgänger | Amt | Nachfolger |
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| William Willing | Präses der Manitoba-Synode 1903–1905 | M. G. W. Arendt |
| Personendaten | |
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| NAME | Henning, Victor |
| ALTERNATIVNAMEN | Henning, Friedrich Wilhelm Victor (vollständiger Name); Henning, Fred William Victor (anglisiert) |
| KURZBESCHREIBUNG | deutschkanadischer lutherischer Geistlicher |
| GEBURTSDATUM | 16. Oktober 1866 |
| GEBURTSORT | Berlin, Königreich Preußen |
| STERBEDATUM | nach 1923 |