Sonderberichterstatter (englisch Special Rapporteur) sind neben Unabhängigen Experten (englisch Independent Experts) und Arbeitsgruppen (englisch Working groups) sogenannte Sonderverfahren des UN-Menschenrechtsrats (englisch Special Procedures), ihre Mandate sind entweder thematisch oder geografisch definiert.
Sie werden vom UN-Menschenrechtsrat in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren ernannt, wobei ihr Mandat oft einmalig um weitere drei Jahre verlängert wird. Sie sind ehrenamtlich tätig. Zu ihren Arbeitsmethoden gehören Ländermissionen, thematische Studien und Dialog mit einzelnen Regierungen über individuelle Fälle von Menschenrechtsverletzungen.
Die Arbeit der verschiedenen Sonderbeauftragten wird im Coordination Committee of Special Procedures abgestimmt.
(Stand: September 2026)
(Stand: Juli 2024)
(Stand: Juli 2024)
(Stand: Juli 2024)