Amt Achim

Das Amt Achim war ein königlich hannoversches Amt mit Sitz in Achim.

Geschichte

In Achim bestand das Gogericht Achim als Verwaltungs- und Gerichtsbezirk. 1852 wurde im Königreich Hannover die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung eingeführt. Für die Rechtsprechung entstand das Amtsgericht Achim, für die Verwaltung das Amt Achim. Beide waren für den gleichen Sprengel zuständig. Dieser bestand im Kern aus dem Sprengel des alten Gogerichts Achim. Dies waren die Bauerschaften Achim, Arbergen, Baden, Bassen, Bierden, Bockhorst, Bollen, Borstel, Embsen, Giersdorf und Schanzendorf, Grasdorf, Hagen und Grinden, Hemelingen, Mahndorf, Meyer- und Clüverdamm, Oyten, Oyterdamm, Sagehorn, Schaphusen, Uesen und Uphusen. Hinzu kamen die Bauerschaften Stellenfelde und Wümmingen, die zuvor dem Amt Rotenburg angehörten, sowie die Gemeinde Allerdorf aus dem Amt Verden. Das Amt Achim war der Landdrostei Stade nachgeordnet.

Zum 16. Mai 1859 wurden Amt und Amtsgericht Ottersberg aufgehoben. Aus dessen Sprengel wurden die Gemeinden Fischerhude und das Kirchspiel Otterstedt, das auch Ottersberg umfasste, in die Zuständigkeit sowohl des Amtsgerichts als auch des Verwaltungsamts Achim übertragen.

1885 wurde das Amt Achim aufgehoben und der Kreis Achim übernahm seine Aufgaben.

Literatur