Innerhalb des Oberamtes gab es Orte, deren Dorf- und Gemeindeherrschaft von Fremdherren übernommen wurde. Ballstadt, Birkach, Gräfenbuch, Oberheßbach, Unterheßbach hatten das eichstättische Vogtamt Lehrberg als Dorfherren, das Niedergerichtssachen innerhalb des Etters entscheiden konnte. In der Grundherrschaft einzelner Anwesen gab es ebenfalls Fremdherren.
Ab 1791/92 wurde das Fürstentum Ansbach von dem preußischen Staat als Ansbach-Bayreuth verwaltet. 1797 wurde der Ansbacher Kreis gebildet, dessen Umfang ungefähr dem Oberamt Ansbach entsprach.
Hofkastenamt Ansbach
Das Hofkastenamt übte das Hochgericht über sämtliche Orte des Oberamts Ansbach aus.
Das Hofkastenamt Ansbach übte die Dorf- und Gemeindeherrschaft über folgende Orte aus:
Das Hofkastenamt Ansbach hatte in folgenden Orten Grundherrschaften (in Klammern Anzahl der Anwesen, über die das Hofkastenamt grundherrliche Ansprüche hatte, dann Gesamtzahl der Anwesen):
Das Stiftsamt Ansbach hat die Verwaltung der Güter des 1563 aufgelösten Gumbertusstiftes übernommen. Die Stiftsgüter bildeten einen Fonds für Kirchen- und Schulzwecke innerhalb des Fürstentums Ansbach.
Es übte die Dorf- und Gemeindeherrschaft über folgende Orte aus:
Das Stiftsamt Ansbach hatte in folgenden Orten Grundherrschaften (in Klammern Anzahl der Anwesen, über die das Stiftsamt grundherrliche Ansprüche hatte, dann Gesamtzahl der Anwesen):
Der Bürgermeister und Rat zu Ansbach hatte in folgenden Orten Grundherrschaften (in Klammern Anzahl der Anwesen, über die der Bürgermeister und Rat grundherrliche Ansprüche hatte, dann Gesamtzahl der Anwesen):
Das Kanzleiamt Ansbach hatte in folgenden Orten Grundherrschaften (in Klammern Anzahl der Anwesen, über die das Kanzleiamt grundherrliche Ansprüche hatte, dann Gesamtzahl der Anwesen):
Das Vogtamt Lehrberg war ursprünglich ein rein eichstättisches Amt. Mit der Zeit erwarben dort die Markgrafen Güter und Rechte, so dass das Vogtamt Lehrberg simultan auch zu einem markgräflichen Amt wurde. Das markgräfliche Amt übte die Dorf- und Gemeindeherrschaft über folgende Orte aus:
Es hatte in folgenden Orten Grundherrschaften (in Klammern Anzahl der Anwesen, über die das Vogtamt grundherrliche Ansprüche hatte, dann Gesamtzahl der Anwesen):
Das Vogtamt Birkenfels hat Verwaltung über die Güter des Ritterguts Birkenfels der Herren von Seckendorff übernommen, das diese 1538 an das Fürstentum Ansbach verkauft hatten. Es übte Dorf- und Gemeindeherrschaft über folgende Orte aus:
Es hatte in folgenden Orten Grundherrschaften (in Klammern Anzahl der Anwesen, über die das Vogtamt grundherrliche Ansprüche hatte, dann Gesamtzahl der Anwesen):
Das Vogtamt Flachslanden hat Verwaltung über die Güter von Flachslanden der Herren von Posse übernommen, das diese 1536/52 an das Fürstentum Ansbach verkauft hatten. Es übte über Flachslanden die Dorf- und Gemeindeherrschaft aus.
Es hatte in folgenden Orten Grundherrschaften (in Klammern Anzahl der Anwesen, über die das Vogtamt grundherrliche Ansprüche hatte, dann Gesamtzahl der Anwesen):
Das Vogtamt Bruckberg hat Verwaltung über die Güter des Ritterguts Bruckberg der Herren von Eyb übernommen, das diese 1687 an das Fürstentum Ansbach verkauft hatten. Die Gerichtsbarkeit und Herrschaft wurde jedoch vom Vogtamt Flachslanden übernommen. Es übte die Dorf- und Gemeindeherrschaft über folgende Orte aus:
Es hatte in folgenden Orten Grundherrschaften (in Klammern Anzahl der Anwesen, über die das Vogtamt grundherrliche Ansprüche hatte, dann Gesamtzahl der Anwesen):
Das Vogtamt Unternbibert übte nur über Unternbibert die Dorf- und Gemeindeherrschaft aus.
Es hatte in folgenden Orten Grundherrschaften (in Klammern Anzahl der Anwesen, über die das Vogtamt grundherrliche Ansprüche hatte, dann Gesamtzahl der Anwesen):
Das Vogtamt Vestenberg hat Verwaltung über die Güter des Ritterguts Vestenberg der Herren von Eyb übernommen, das diese 1724 an das Fürstentum Ansbach verkauft hatten. Es übte die Dorf- und Gemeindeherrschaft über folgende Orte aus:
Es hatte in folgenden Orten Grundherrschaften (in Klammern Anzahl der Anwesen, über die das Vogtamt grundherrliche Ansprüche hatte, dann Gesamtzahl der Anwesen):
Johann Bernhard Fischer:Oberamt Ansbach. In: Statistische und topographische Beschreibung des Burggraftums Nürnberg, unterhalb des Gebürgs, oder des Fürstentums Brandenburg-Anspach. Zweyter Theil. Enthaltend den ökonomischen, statistischen und sittlichen Zustand dieser Lande nach den funfzehen Oberämtern. Benedict Friedrich Haueisen, Ansbach 1790, OCLC159872968, S.3–44 (Digitalisat).
Manfred Jehle:Ansbach: die markgräflichen Oberämter Ansbach, Colmberg-Leutershausen, Windsbach, das Nürnberger Pflegamt Lichtenau und das Deutschordensamt (Wolframs-)Eschenbach (=Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken. I, 35). Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 2009, ISBN 978-3-7696-6856-8.
Gottfried Stieber:Ober-Amt Anspach. In: Historische und topographische Nachricht von dem Fürstenthum Brandenburg-Onolzbach. Johann Jacob Enderes, Schwabach 1761, OCLC231049377, S.8–9 (Digitalisat).
↑J. B. Fischer: Statistische und topographische Beschreibung des Burggraftums Nürnberg, unterhalb des Gebürgs, oder des Fürstentums Brandenburg-Anspach, Band 2, S. 4.