Ortsname

Zweisprachiges Ortsschild von Aurich, Hochdeutsch und ostfriesisches Niederdeutsch
Ortsschild am Ortseingang in Mittelhessen
Zweisprachiges Ortsschild von Großwarasdorf/Veliki Borištof, Deutsch/Kroatisch
Zweisprachiges Ortsschild von Lubowitz/Łubowice, Polnisch/Deutsch
Zweisprachiges Ortsschild von Schweinsteg/Passo in Südtirol, Deutsch/Italienisch

Ein Ortsname im engeren Sinne, auch Siedlungsname, fachsprachlich Oikonym (altgriechisch οἶκος oíkos ‚Haus‘ und -onym), ist der Name einer Siedlung. Das kann ein Dorf oder eine Stadt, ein Einzelhof (vgl. Hausname) oder eine Einzelsiedlung, eine Rotte, ein Weiler oder eine Wüstung sein.

Mit der Erforschung von Ortsnamen (auch im weiteren Sinn) befasst sich die Toponomastik. Die aktuelle Ortsnamenforschung betrachtet Siedlungsnamen im eigentlichen Sinn und nicht auch in einem weiteren Sinn, wo zu den Siedlungsnamen auch die Namen der Elemente der Ansiedlungen, wie der Gebäude und der anderen Infrastrukturteilen der Anlage (Oikodonyme, Bauwerksnamen). Für solche Namen existieren heute Namensgruppen wie Gebäude- und Verkehrswegsnamen.

Grundsätzlich bezeichnen Siedlungsnamen bewohnte und Flurnamen dagegen unbewohnte Orte. Flurnamen werden zu Siedlungsnamen, wenn in der Vergangenheit eine besiedelte Fläche, die zuvor Flurname war, zu einer Siedlung wird. Das kann durch Neubauten, die an bestehende Siedlungen angrenzen, geschehen, oder durch die Nutzung von Flurnamen für Straßennamen in Neubaugebieten.

Entstehung von Ortsnamen im deutschen Sprachraum

Die Benennung eines Ortes dient wie alle Bezeichnungen der Orientierung des Menschen in seiner Umwelt. Ortsnamen waren erforderlich, damit man ein oder mehrere Anwesen eindeutig benennen oder kennzeichnen konnte. Nur in Verbindung mit dem Ortsnamen konnten in der Vergangenheit Besitz, Lehnsrechte, Gerichtsrechte, Zehnte, Patronate, Leibeigenschaften, Zölle oder sonstige Abgaben genau zugeordnet werden.

Der Entstehung der Ortsnamen lag stets ein Benennungsmotiv zu Grunde. Das war ein Merkmal, das diesem bestimmten Ort anhaftet und das sich auf den ersten Siedler, Gründer (Namen), geografische oder topografische Gegebenheiten und Besonderheiten (wie Gewässer, Fluss, Furt, Berg, Burg, Kirche, Kloster) bezog oder gegebenenfalls auf mythologische Gründe. Ortsnamen werden erstmals schriftlich genannt, wenn ihre Gründung durch Urkunden belegt ist oder wenn Rechtsgeschäfte, die mit dem Ort in Verbindung stehen, getätigt und in Urkunden festgehalten wurden. Jedoch sind Urkunden nur zufällig erhaltene Belege. Die meisten Ortsnamen waren daher schon in Gebrauch, bevor sie erstmals schriftlich erwähnt wurden.

Ortsnamen können verschiedenste Ursprünge haben:

Bestandteile von Ortsnamen (im deutschen Sprachraum)

Ortsnamen im deutschen Sprachraum (wie die meisten Ortsnamen keltisch-germanischer Herkunft) bestehen im Allgemeinen aus einem Grundwort (ursprünglich im Dativ), das meistens mit einem vorangestellten Bestimmungswort näher bestimmt wird. Dieses Muster wird vorwiegend seit der späteren Völkerwanderungszeit angewendet und geht wohl auf römische Vorbilder wie Castra Regina (‚Kastell am Regen‘ > Regensburg) zurück (bei denen allerdings das Grundwort am Anfang steht). Ein älteres Muster ist die Bildung aus Bestimmungswort und Suffix (das auch für die meisten Ortsnamen slawischen Ursprungs gilt).

Da die Grundwörter im Laufe der Geschichte oft bis zur Unkenntlichkeit verschliffen wurden (zum Beispiel -heim zu -em, -en, -um), sind sie von Suffixen z. T. nicht mehr zu unterscheiden, so dass in vielen Fällen nur die ältesten urkundlichen Belege eine sichere Zuordnung erlauben.

Zur Unterscheidung von gleichen (oder ähnlichen) Ortsnamen in der Umgebung können den Namen weitere Elemente hinzugefügt werden. Dies kann ein vorangestellter Zusatz wie Berg- oder Wald- oder ein nachgestellter Zusatz wie bei/am XY sein. Benachbarte Tochtersiedlungen (bzw. planmäßige Erweiterungen bestehender Siedlungen) werden meistens durch Namenszusätze wie Neu- oder Klein- von der ursprünglichen Siedlung unterschieden, die gleiche Funktion erfüllen Zusätze wie -Neustadt etc. Meistens neuzeitlichen Ursprungs sind weitere Beinamen und Zusatzbezeichnungen (siehe unten); sie werden oft nur im amtlichen Verkehr gebraucht und in der lokalen Umgangssprache ignoriert, zum Beispiel Bad Münder am Deister.

Grundwörter

Grundwörter bezeichnen den Grund der Benennung eines Orts oder einer Siedlung, zum Beispiel das Vorhandensein von Gebäuden (‑hausen, -kirchen) oder spezieller geografischer Merkmale (-berg, -wald). Die Grundwörter werden auch Endungen genannt, weil sie in germanischen Ortsnamen in der Regel hinten stehen. Durch diese Bezeichnung wird jedoch der Unterschied zu den Ortsnamen-Suffixen verwischt, die im Gegensatz zu den Grundwörtern keine erschließbare eigenständige Bedeutung haben.

Ortsnamen-Grundwörter können auch für sich stehen (Simplex) und zum Teil als Bestimmungswörter dienen, also miteinander kombiniert werden.

Beispiele sind:

Suffixe

Ortsnamen-Suffixe können (besonders in altertümlichen Ortsnamen) die Stelle von Grundwörtern einnehmen. Da sie keine eigenständige Bedeutung haben, sind sie noch stärker als die Grundwörter der Abschleifung (und gegenseitiger Angleichung) ausgesetzt. Hinzu kommt, dass die deutschen Ortsnamen ursprünglich Dativformen waren (gebraucht als Lokativ) und deshalb häufig noch auf -e (Singular) oder -(e)n (Plural) enden, zum Beispiel -walde „im/am …wald(e)“, -hausen (althochdeutsch -hūsun, hūsum, -hūson, -hūsen) „bei den …häusern“ – diese Kasussuffixe sind weitgehend assimiliert.

Beispiele:

Bestimmungswörter

Bestimmungswörter weisen auf bestimmte geografische (Berg-, Tal-, Wasser-) oder geologische (Erz-, Hal-, Stein-) Gegebenheiten hin, beziehen sich auf die natürliche Umwelt (Hirsch-, Hase-, Vogel-, Eich-, Buch-) oder Personengruppen (Frank-, Sachsen-, Schiffer-, Graf-) oder verweisen auf Bauten (Burg-, Kirch-, Mühl-).

Beispiele:

Namenszusätze

Sie grenzen gegenüber nahegelegenen, ansonsten gleichnamigen Orten ab (Groß-/Klein-, Alt-/Neu-, Hoch-/Ober-/Nieder-) und werden meistens den anderen Bestimmungswörtern vorangestellt. Die Unterscheidung zu den Bestimmungswörtern ist dabei eher funktional als inhaltlich, so dass Elemente der oberen und unteren Listen zum Teil ausgetauscht werden können, zum Beispiel Markranstädt (neben Altranstädt) und Oldenburg (ohne nahegelegenes Gegenstück).

Es gibt Unterscheidungen nach:

Auch der Zusatz Klein- kann auf eine slawische Siedlung neben einer deutschen Siedlung (Groß-) hinweisen. Dies erklärt sich über eine Übersetzungskette mit dem in mittelalterlichen Urkunden benutzen Latein: Als Bezeichnung für Wenden wurde Wenigen verwendet, dieses übersetzt zu lateinisch minor, das später als Klein- wieder ins Deutsche zurückkam. Entlang der deutsch-slawischen Siedlungsgrenze des frühen und hohen Mittelalters finden sich sowohl Orte mit Klein- im Zusatz wie auch noch das ursprüngliche Wenigen-. Beispiele hierfür sind etwa Jena und Wenigenjena am gegenüberliegenden Saale-Ufer, Wenigensömmern und Großensömmern (das heutige Sömmerda) oder Wenigentaft und Großentaft in der Rhön. Dazwischen liegen ebenfalls Orte wie Kleinbrembach und Großbrembach mit dem rückübersetzten Klein- als Namenszusatz.

Zusatzbezeichnungen

Bei- und Übernamen

Eine Reihe von Städtenamen tauchten und tauchen im deutschen Sprachraum mehrmals auf, etwa Mühlhausen/Mülhausen oder Rotenburg/Rothenburg. Der Städtename Neustadt ist gar mehrere Dutzend Mal vorhanden. Um in einer Zeit ohne offizielle Länderkennungen oder Postleitzahlen die Städte voneinander unterscheiden zu können, erhielten sie Toponyme als Beinamen, mit denen über die zusätzliche Nennung von Flüssen (Marburg an der Drau), Inseln (Burg auf Fehmarn), Landesnamen (Münster in Westfalen), Bergen (Neustadt am Rübenberge) oder Landschaften (Herzberg am Harz) eine Unterscheidung ermöglicht werden sollte.

In einigen Ländern besitzen manche Städte neben ihrem Ortsnamen noch einen zusätzlichen, amtlich verwendeten Beinamen. (siehe auch: Liste der Städte und Gemeinden mit Namenszusatz in Nordrhein-Westfalen)

Zu unterscheiden ist zwischen Namenszusätzen zur Vermeidung von Missverständnissen (zum Beispiel Stadt Haag, New York City), offiziell geführten Beifügungen (wie in Freie und Hansestadt Hamburg) und Beinamen oder Übernamen, in der Fachliteratur auch „Namenperiphrasen“ und „Namenmetaphern“ genannt, die nur zur Charakterisierung in Bezug auf eine touristische Relevanz und den „Klang“, mithin die Bedeutung oder Geschichte eines Ortes dienen, wie bei:

Manche Bei- oder Übernamen sind für mehrere Städte möglich:

Darüber hinaus schmücken sich auch bisweilen kleinere Ortschaften mit klangvollen Beinamen, die meist von regionalen Vorzügen, Wirtschaftsschwerpunkten oder berühmten Persönlichkeiten abgeleitet werden, zum Beispiel Barlachstadt Güstrow, Fischerstadt Lassan, Fuggerstadt Augsburg, Händelstadt Halle, Lessingstadt, Thomas-Müntzer-Stadt, Spargelstadt Beelitz, Reuterstadt Stavenhagen, Lutherstadt (Wirkungsstätten von Martin Luther), Hanse- oder Marzipanstadt Lübeck, Nibelungenstadt Worms, Eulenspiegelstadt Mölln, Volkswagenstadt Wolfsburg, Babenbergerstadt Mödling.

Amtliche Ortsnamen

Deutschland

Die Bildung oder Änderung von Ortsnamen fällt aufgrund von Rechtsnormen in die Zuständigkeit der Bundesländer. Die Änderung eines Gemeindenamens wird vom Gemeinderat beschlossen. Amtliche Ortsnamen müssen durch die jeweiligen Länderbehörden (zumeist Innenministerium, aber auch staatliche Mittelinstanz als Aufsichtsbehörde) genehmigt werden. Namenszusätze sind zulässig, wenn sie unter anderem der Unterscheidung dienen wie bei Neustadt in Holstein, Neustadt an der Weinstraße, Neustadt in Sachsen etc. Einige Gemeinden haben Abkürzungen, Schrägstriche oder Klammern im Namen wie Frankfurt (Oder), Hann. Münden, Nienburg/Weser oder Oldenburg (Oldb). Die Schreibweisen werden meist in Hauptsatzungen festgeschrieben.

Amtlich genehmigte, aber auch nichtgenehmigte Beinamen und Kennzeichnungen sind beispielsweise:

Zunehmend populär wird ein Namenszusatz, der auf den berühmtesten Sohn der Stadt verweist:

Österreich

Für allgemeines geografische Namensgut sind das Ortsverzeichnis (OVZ) der Statistik Austria (STAT, ehem. ÖSTAT), die Österreichische Karte 1:50.000 (ÖK50) und die Datenbank GEONAM Österreich des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) vorhanden. Deren Daten werden im Rahmen von Volkszählungen (STAT), und über Nachfrage bei den Gemeinden (BEV) ermittelt.

Amtlicher Ortsname

Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Ortsnamen einer Gemeinde, der Ortschaft, einer Siedlung (Ort im allgemeinen Sinne) und einer Katastralgemeinde:

  • der Gemeindename – als Gebietskörperschaft und Rechtsperson – obliegt der Kommunalverwaltung selbst, und wird mit Gemeinderatsbeschluss vom Bürgermeister festgesetzt, und muss von der jeweiligen Landesregierung bestätigt werden. Zu der Festlegung der Gemeindenamen gehört auch die Schreibweise, die bei Abkürzungen verschieden sein können (wie Sankt oder St.) oder Änderungen bei Rechtschreibreformen (ß oder ss) wesentlich sein können. Gemeinden tragen in der amtlichen Statistik eine fünfstellige Gemeindekennziffer (GKZ) – es gibt etwa 2.100 Gemeinden.
  • der Name der Ortschaft – als stadtplanerischer Region – wird seitens der amtlichen Statistik der Statistik Austria (STAT) rechtsverbindlich erfasst, sie tragen eine fünfstellige Ortschaftkennziffer (OKZ) innerhalb der Gemeindekennziffer, – es gibt etwa 17.230 registrierte Ortschaften
  • Siedlungsnamen im eigentlichen Sinne – als geschlossenes Siedlungsgebiet/Ortsgebiet, sie können auch Weiler/Rotten (bis zehn Häuser), Einöden (bis drei Wohnstätten) bis hin zu Einzelgebäuden darstellen – werden von der Datenbank GEONAM Österreich erfasst
  • die Katastralgemeinde ist ein Subjekt des Grundbuchs bzw. des Liegenschaftskatasters, in dem sie unwiderruflich verschriftlicht ist. Sie tragen eine fünfstellige Katastralgemeindenummer (KGNR) und werden vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen geführt.
  • Stadtviertel (Stadtteile, Stadtbezirke) sind ein stadtplanerisches Element, deren Einteilung der jeweiligen Stadtverwaltung unterliegt: Sie können sich gänzlich von den Katastralgliederungen unterscheiden.
  • daneben gibt es noch zwei Verwaltungsgliederungen in Österreich, die der Gerichtsbezirke und ihrer Sprengel, und der Wahlsprengel, die zu weiterem abweichendem Namensgut der Örtlichkeiten führen können.

Daher können dort, wo in einer Gemeinde der Hauptort als Ortschaft und Katastralgemeinde registriert ist, die amtlichen Namen abweichen:

  • So heißt etwa in der Gemeinde Rußbach am Paß Gschütt die einzige Katastralgemeinde Rußbach, der dort befindliche Hauptort Rußbachsaag. Einen „Ort“ namens Rußbach gibt es nicht.

Die Katastralgemeinden werden bei Ein- und Umgemeindungen unter Umständen verlegt – die Ortschaften natürlich nicht: Werden Katastralgemeinden in diesem Vorgang geteilt, behalten sie oft den Namen, und werden dann römisch genummert:

  • So heißen die beiden Hauptorte der zusammengelegten Gemeinde Wals-Siezenheim bei Salzburg Wals und Siezenheim, die dortigen Katastralgemeinden wurden nicht zusammengelegt und heißen Wals I und Siezenheim I, die Katastralgemeinden Wals II und Siezenheim II sind die jeweils zusammengefassten Grundstücke, die vom Gemeindegebiet abgetrennt wurden, und jetzt zur Stadt Salzburg gehören.

Bei Gemeindezusammenlegungen oder Eingemeindungen bleiben in den meisten Fällen die ursprünglichen Katastralgemeinden, auch in den größeren Städten, weiter bestehen: Dort tritt das Element des Stadtviertels als stadtplanerisches Element hinzu: Die Stadt Linz etwa gliedert sich in 13 Katastralgemeinden, aber neun Stadtteile (sämtlich namentlich auch als KG zu finden) und 36 statistische Bezirke. In Wien, das zusätzlich in Gemeindebezirke – eine nur hier bestehende Verwaltungsgliederung – unterteilt ist, sind die Örtlichkeitsnamen noch komplexer.

In den letzten Jahren wurden die Gemeindenamen, und zunehmend auch die der Orte, dahingehend umgestellt, dass sie innerhalb Österreichs ausnahmslos eindeutig sind, oft (in Analogie zu tradiertem Namensgut wie Zell am See und Zell am Moos im Land Salzburg) auch über die Landesgrenzen hinaus durch Beifügung eines kennzeichnenden Beinamens wie Neumarkt im Hausruckkreis (OÖ), Neumarkt in Steiermark, manche auch zur Unterscheidung gegenüber Orten anderer Staaten (meist der deutschsprachigen Nachbarregionen Südtirol, Ostschweiz, Bayern). Mit Stand 2018 gibt es nur mehr drei Fälle gleichnamiger Gemeinden (mit amtlichem Gemeindeschlüssel):

Daneben haben sich zahlreiche Gemeinden auch Beinamen gegeben, die gar nicht zur Abgrenzung, sondern näheren landschaftlichen Bestimmung des Orts dienen, so die Kärntner Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, oder die Atterseegemeinden, die sich alle zusammen am Attersee beigefügt haben, auch die Gemeinde Attersee am Attersee.

Die Namen der Katastralgemeinden (Grundbuch) und auch die Beschriftung der Ortstafeln (nach StVO, die sich als Ortsgebiet auf den Ortschaftsbegriff beziehen) haben diese Entwicklung teilweise nicht mitgemacht, und die unterschiedlichen rechtlichen Bezüge sind auch die Ursache des Kärntner Ortstafelstreits um die slowenischen Namen.

In diesem Zuge wurden auch in manchen Bundesländern die Gemeindenamen auf Sankt vereinheitlicht, die Katastral- und Ortschaftsnamen lauten unter Umständen noch auf St. abgekürzt (zum Beispiel Gemeinde: Sankt Georgen bei Salzburg, KG: St. Georgen, Ortschaft: St. Georgen bei Salzburg).

Die Usancen des amtlichen Gebrauchs der Abkürzung sind nach Bundesland verschieden: So ist St. Christoph am Arlberg nur so bei GEONAM Österreich (und online bei AMAP) zu finden, aber im Tiroler Landesserver Tiris nur unter Sankt Christoph am Arlberg eingetragen (Adressen: St. Christoph).

Der einzige amtlich geklammerte Gemeindename Österreichs ist Sankt Josef (Weststeiermark), sonst findet man nur sprachliche Formen (in, im, bei).

Beinamen von Orten

In Österreich ist der Zusatz Bad, ebenso wie Sankt, ein Bestandteil des amtlichen Namens, der von der jeweiligen Landesregierung vergeben wird. Er wird an Heilbäder, Thermalbäder, Luftkurorte etc. vergeben. Aflenz Kurort nennt sich als Gemeindename so, sonst besteht auch die Berechtigung, Erholungsdorf als Zusatzbezeichnung zu führen.

Vereinzelt findet sich etwa Stadt als Namensbestandteil (Stadt Haag), oder Dorf (Dorfgastein). Wien nennt sich Bundeshauptstadt, St. Pölten, die neue Hauptstadt Niederösterreichs, ausdrücklich Landeshauptstadt. Salzburg nennt sich als Stadtverwaltung selbst Stadt Salzburg, um sich von der Landesregierung des gleichnamigen Bundeslandes (Land Salzburg) zu unterscheiden. Die burgenländischen Statutarstädte (ein alter stadtrechtlicher Begriff) Eisenstadt und Rust tragen aber schon seit ungarischer Zeit traditionell den gültigen, aber nicht namentlich geführten Beinamen Freistadt (nicht zu verwechseln mit Freistadt OÖ).

Sonst sind offizielle Städtebeinamen unüblich, nicht zuletzt wegen der Erfahrungen während des NS-Zeit (Stadt der Reichsparteitage etc.).

Zu der Schreibweise der Gemeindenamen von Sankt ist zu bemerken, dass diese in Österreich von Bundesland zu Bundesland variiert, ob der Zusatz Sankt St. als amtliche Schreibweise verwendet wird. Das muss nicht bei Orts- oder Siedlungsnamen zutreffen.

Kurioses

Ortsschild von Ii in Finnland

Häufige Ortsnamen

Zu den häufigsten Ortsnamen im deutschen Sprachraum zählen Hausen, Neukirchen, Neustadt und Mühlhausen; zu den häufigsten Ortsnamen in Österreich zählen Berg, Hof, Bach, Sankt Georgen und St. Peter sowie Neusiedl.

In den USA kommt der Name Franklin am häufigsten vor (siehe Liste der größeren Städte in den Vereinigten Staaten#Häufigste Stadtnamen).

Lange und kurze Ortsnamen

Die längste Ortsbezeichnung besitzt ein neuseeländischer Hügel namens Taumatawhakatangihangakoauauotamateaturipukakapikimaungahoronukupokaiwhenuakitanatahu (83 Zeichen), überboten vom selten verwendeten zeremoniellen Namen von Bangkok, Krung Thep Mahanakhon Amon Rattanakosin Mahinthara Ayuthaya Mahadilok Phop Noppharat Ratchathani Burirom Udomratchaniwet Mahasathan Amon Piman Awatan Sathit Sakkathattiya Witsanukam Prasit (168 Zeichen ohne Leerzeichen, 21 Wörter). Europas längsten Ortsnamen trägt die walisische Ortschaft Llanfairpwllgwyngyllgogerychwyrndrobwllllantysiliogogogoch (58 Zeichen), wobei diese eine Städtepartnerschaft mit dem niederländischen Dorf Ie und dem französischen Dorf Y einging.

Pfaffenschlag bei Waidhofen an der Thaya ist mit 40 Zeichen (auch der mit den meisten Wörtern) Österreichs längster Gemeindename. In der Schweiz ist Niederhelfenschwil (18) der längste Gemeindename in einem Wort, am meisten Zeichen hat Rudolfstetten-Friedlisberg (26).

Der längste Name einer Gemeinde in Deutschland ist Hellschen-Heringsand-Unterschaar (32 Zeichen), der längste Gemeindename in Deutschland in einem Wort ist Heiligenstedtenerkamp (21), die längste Bindestrichschreibweise von Gemeinde- und Hauptortsname ist Michelbach an der Bilz-Gschlachtenbretzingen (44), noch länger ist Gallmersgarten-Steinach bei Rothenburg ob der Tauber (52). Lange Namen von Ortsteilen sind Schmedeswurtherwesterdeich (26), Ortsteil der Gemeinde Schmedeswurth im Kreis Dithmarschen und Gotthelffriedrichsgrund (23), Ortsteil der Gemeinde Reinsberg im Landkreis Mittelsachsen.

Die kürzesten Ortsbezeichnungen:

Ein Kuriosum stellen für Deutschsprachige solche Ortsnamen dar, die keine Vokale enthalten, zum Beispiel Krk (wobei bedacht werden muss, dass der Laut r im Slawischen silbig ist, man spricht [kr̩k]).

Zahlen als Ortsnamen bzw. als Bestandteil von Ortsnamen

Nicht alle der aufgeführten Ortsnamen leiten sich allerdings wirklich von dem Zahlwort her, dem sie in ihrer heutigen Namensform ähneln.

Ausrufezeichen als Bestandteil von Ortsnamen

Siehe auch

Literatur

Ortsnamen im gesamten deutschen Sprachraum:

Ortsnamen in Deutschland:

Ortsnamen in Österreich:

Ortsnamen in der Schweiz:

Ortsnamen in Südtirol:

Wiktionary: Ortsname – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. ↑ Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, Berlin 1967, S. 280 f.
  2. ↑ David Stifter: Hallstatt – In eisenzeitlicher Tradition? In: Raimund Karl, Jutta Leskovar (Hrsg.): Interpretierte Eisenzeiten. Fallstudien, Methoden, Theorie. Tagungsbeiträge der 1. Linzer Gespräche zur interpretativen Eisenzeitarchäologie (= Studien zur Kulturgeschichte von Oberösterreich. Folge 18). Linz 2005, ISBN 978-3-85474-137-4, S. 229–240 (ooekultur.at [PDF; 344 kB]).
  3. ↑ Jürgen Udolph: Namenkundliche Studien zum Germanenproblem. De Gruyter, Berlin/New York 1994 (Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, Ergänzungsbände, Band 9), ISBN 3-11-014138-8, S. 460–472 (nach: Online-Vorschau); ndr.de, ndr.de; abgerufen am 21. Juli 2011.
  4. ↑ Deutsches Ortsnamenbuch. Hrsg. von Manfred Niemeyer. De Gruyter, Berlin/Boston 2012, S. 352.
  5. ↑ Duden. Das Herkunftswörterbuch. Etymologie der Deutschen Sprache. Duden, Band 7. 2. Auflage 1989, Stichwort Gestade.
  6. ↑ Ernst Förstemann: Die deutschen Ortsnamen. Nordhausen 1863, S. 224 (hier online).
  7. ↑ Vgl. etwa Ulrich Hussong: Marburg „an der Lahn“. Die Beinamen der Stadt Marburg, online
  8. ↑ Helmut Konrad, Andrea Strutz: Graz – „Stadt der Volkserhebung“. In: doew.at. Abgerufen am 25. August 2018.
  9. ↑ Westerholt, Herten. In: Marco Polo Reiseführer.
  10. ↑ ÖROK-Empfehlung zur Standardisierung geographischer Namen. Rundlaufbeschluß. Empfehlung Nr. 46. 15. Mai 1998 (pdf, oerok.gv.at [abgerufen am 19. März 2010]).
  11. ↑ Statistik Austria (Hrsg.): Gemeinden mit Ortschaften und Postleitzahlen. (469 Seiten, statistik.at [PDF] aktualisierte Versionen, csv).
  12. ↑ Die amtliche Schreibweise ist festgelegt bzw. dargestellt in Steirische Gemeinden alphabetisch, auf der Seite der Steiermärkischen Landesregierung, abgerufen am 16. April 2017; auf Statistik Austria: Ein Blick auf die Gemeinde und (nicht mehr aktuell) auf Tabelle Gemeindestrukturreform Steiermark 2015
  13. 1 2 Quellen: Guinness-Buch der Rekorde. 1992.
    Russell Ash: 1001 Fakten, Zahlen und Rekorde (Originaltitel: Factastic Book of 1001 Lists). S. 89.
    Lexikon der Superlative. Ausgabe 2000, S. 98.
  14. ↑ Guinness World Records gab den Titel daher mit der Begründung an den neuseeländischen Ort, er werde häufiger mit diesem Namen bezeichnet als Bangkok.
  15. ↑ auch in der amtlichen Fassung Pfaffenschlag bei Waidhofen a.d.Thaya (37 Zeichen), und auch ohne Leerzeichen (35), dann folgen St. Georgen bei Obernberg am Inn (als zweite Gemeinde auch mit sechs Worten) und St. Marienkirchen an der Polsenz (je 32 mit Leerzeichen), Hohenwarth-Mühlbach am Manhartsberg hätte 35, wird aber amtlich Hohenwarth-Mühlbach a.M. geschrieben (24).
  16. ↑ „Unsere Ortsschilder sind nicht größer als anderswo“ In: sueddeutsche.de, 26. Oktober 2021
  17. ↑ Feature Detail Report for: Six. U.S. Geological Survey, 27. Juni 1980.
  18. ↑ und in der Bretagne die mythische Stadt Ys.
  19. ↑ Saint Louis du Ha!Ha! gets Guinness World Record nod for its exclamation marks. CBC.ca, abgerufen am 18. Dezember 2018.