

Der Aderlass, das (Zur-Ader-)Lassen oder Aderlassen (althochdeutsch (bluot) lāz(z)an; mittelhochdeutsch lāze, lāzen bzw. bluot lāzen, aderlæze und āderlāzen; mittellateinisch venaesectio; englisch bloodletting, bleeding, phlebotomy), auch die Phlebotomie (aus altgriechisch phléps ‚Ader‘ und témnō ‚schneiden‘), ist ein seit der Antike bekanntes und bis ins 19. Jahrhundert häufig bei Menschen und Tieren angewandtes Heilverfahren. Beim Aderlass zu therapeutischen Zwecken werden dem (erwachsenen) Menschen etwa zwischen 50 und 1000 ml, heute meist maximal 500 ml Blut entnommen. Nur bei wenigen Krankheitsbildern konnte ein Heilungseffekt durch Aderlass nachgewiesen werden. Infolgedessen ist er weitgehend aus dem medizinischen Alltag verschwunden.
Der Aderlass ist, wie auch das Schröpfen, eine der ältesten medizinischen Behandlungsformen. Er war schon vor der Zeit des Hippokrates (ca. 460–370 v. Chr.) bekannt und galt neben der Anwendung von Brechmitteln und Abführmitteln bis ins 19. Jahrhundert als eine der wichtigsten, wenn auch umstrittenen, medizinischen Therapieformen. Auf der Grundlage der antiken Säftelehre sollte der Aderlass schädliche oder im Übermaß vorhandene Säfte aus dem Körper entfernen.

Wie die Blutentnahme zur Blutspende wird der Aderlass heute an den großen Venen der Arme ausgeführt.
Nur bei wenigen Erkrankungen spielt der Aderlass heute eine wichtige Rolle:
Der Aderlass als magisch-kultisches Hilfsmittel zur Gewinnung von Blut (mittels scharfrandiger Muschelschalen, Messer oder kleiner Pfeile) war weltweit verbreitet; so bei den Ureinwohnern Australiens, die Blut als Nahrung für Geister gaben, oder den Indianern Altmexikos und Perus sowie im frühen Japan und in Babylonien.
Die medizinische Anwendung des Aderlasses beruhte in Europa seit der Antike auf dem System der Säftelehre, welches Krankheit als Ungleichgewicht in der Vermischung (Dyskrasie) der Säfte (Blut – Cholera/gelbe Galle – Melancholia/schwarze Galle – Phlegma/Schleim) oder als Degeneration einzelner dieser Säfte deutete.
Zwei Aderlass-Verfahren wurden unterschieden:
Die frühesten exakten Angaben über vermutete Beziehungen zwischen dem Aderlass und der Stellung der Planeten finden sich im Regimen sanitatis Salernitanum. Es enthält die Anweisung, den Aderlass vornehmlich im April, Mai und September auszuführen, sowie die Feststellung, dass Jupiter und Venus dem Eingriff günstig, Saturn und Mars ihm hingegen ungünstig sind. Überdies müsse auch den verschiedenen Mondphasen Rechnung getragen werden. Ausdrücklich wird jedoch gesagt, dass in dringlichen Fällen diese Regeln außeracht gelassen werden dürfen.
Zodiak-Mann mit Tierkreiszeichen in Analogie zu den Körperteilen
Jedes der 12 Tierkreiszeichen beherrscht eine Region des menschlichen Leibes:
In dieser Hinsicht galt vor allem als Grundsatz, den Aderlass zu vermeiden, wenn der Mond in jenem Zeichen des Tierkreises steht, welches den betreffenden Körperteil regiert. So hielt man es zum Beispiel für kontraindiziert, an Armen und Händen zur Ader zu lassen, wenn der Mond sich im Zeichen der Zwillinge bewegt.
Es finden sich jedoch auch andere, mehr oder weniger davon abweichende Anweisungen, so etwa bei dem Salernitaner Arzt Archimatheus, der um 1165 schrieb: „Ferner achte beim Aderlaß auf die Zeit der Krankheit, die Jahreszeit, die Kräfte und das Alter des Kranken. Vom Beginn des Herbstes an bis zum Frühling entnimm das Blut aus dem linken Arm, vom Frühlingsanfang an aus dem rechten Arm. Wegen einer Erkrankung des Gehirn schneide in die Vena cephalica, bei einer Erkrankung der Atmungsorgane in die Vena mediana, bei einem Leiden der ernährenden Organe in die Vena hepatica; wenn du den Kranken zur Ader läßt, halte alle Sorgen von ihm fern.“

Beim Aderlass wurde das Blut meist durch die Eröffnung von Venen entfernt (Phlebotomie). Der einen Aderlass praktizierende Therapeut wurde Phlebotomus genannt. Genauso hieß auch das Aderlasswerkzeug, der sogenannte Aderlassschnäpper. Die „zu große Vorliebe für das Aderöffnen als Heilmittel hat Christian Friedrich Harleß 1828 in den Heidelberger klinischen Annalen als Phlebotomomania (Aderlasswuth) bezeichnet.“
Spätestens seit Galen (2. Jahrhundert n. Chr.) wurde der Aderlass aber auch, wenn auch selten, durch die Eröffnung von Arterien (Arteriotomie, Sectio arteriae, Schlagaderschnitt, Schlagaderöffnung mit einem Arteriotom) praktiziert. Ob die Arteriotomie bereits von den Griechen ausgeführt wurde, kann nur vermutet werden, da nicht sicher abzuklären ist, ob vor Galen mit der Bezeichnung „Arterien“ auch wirklich diese Gefäße gemeint waren. Galen verordnete die Arteriotomie an den Schläfenarterien bei chronischem Kopfschmerz. Er beschrieb das Vorgehen genau, hinterließ im Gegensatz zu späteren Autoren jedoch keinen nach Lassstellen geordneten Phlebotomie-Traktat. Für den Fall, dass die Blutung nach dem Eingriff nicht durch einfache Kompression des Blutgefäßes zu stillen war, empfahl er die Exzision eines Teils der Arterie mit anschließender doppelter Ligatur der verbliebenen Gefäßenden.


Im Frühmittelalter und im Hochmittelalter praktizierten Mönche den Aderlass zunächst im Rahmen der Klostermedizin. Nachdem jedoch der 18. Canon der Beschlüsse des vierten Laterankonzils aus dem Jahre 1215 festgelegt hatte, dass „kein Subdiakon, Diakon oder Priester den Teil der Chirurgie ausüben dürfe, der Kauterisation und Schneiden umfasst“, wurde der Aderlass an die außerhalb der Klöster lebenden Barbiere und Wundärzte delegiert. Im Spätmittelalter boten dann auch Klöster wieder den Aderlass an.


Vom Mittelalter bis in die frühe Neuzeit wurden zahlreiche Aderlasskalender und Aderlasstraktate verfasst. So etwa 1520 von Alexander Seitz, 1524 von Peter Apian und Anfang des 16. Jahrhunderts der Trierer Aderlasskalender. Als für die praktische Ausführung bezüglich etwa der Schnitttechnik, der Lassstellen (bis zu 25 Aderlass-Stellen waren geläufig) und der Indikationen beim Aderlass wichtige Schrift im Mittelalters gilt die (pseudo-hippokratische) Phlebotomia Hippocratis, ein als Quästionentext vorliegender Aderlass-Traktat, der sich bis ins 8. Jahrhundert zurückverfolgen lässt, von Maurus von Salerno bearbeitet wurde, bearbeitet ins Deutsche übersetzt wurde und Einfluss auf weitere mittelalterliche Aderlasstexte nahm. Der zu Beginn des 12. Jahrhunderts in einer rheinfränkischen Handschrift erstmals belegte und vielleicht eher entstandene lateinische Kurztraktat Laus phlebotomiae (Lob des Aderlasses), unter anderem auch als De minutionis utilitate (wörtlich: Über den Nutzen des Lassens) überliefert, findet sich im Anhang zur Phlebotomia Hippocratis und hatte ebenfalls großen Einfluss auf die spätmittelalterliche Medizinliteratur.
Für den praktisch tätigen Arzt des (Spät-)Mittelalters gab es sogenannte Lasszettel und Aderlassbüchlein, in welchen – meist im „Taschenformat“ wie das um 1480 verfasste Haager Aderlaßbüchlein im Quartformat – die wichtigsten Aderlassvorschriften (Lassregeln) verzeichnet waren.
Zur Behandlung zum Beispiel der Pest wurden Aderlässe auch in Eigentherapie, also ohne Arzt, durchgeführt. So wurden um 1400 von bairisch-österreichischen und schwäbischen Laienärzten sogenannte Pestlassmännlein publiziert. Die entsprechenden Lassstellen wurden mittels gezeichneter Ganzkörperfiguren („Aderlassmann“, auch „Laßmännchen“) erklärt.
In den Aderlassbüchlein wurden oft Anweisungen sowohl zum Aderlass als auch zur Blutschau beschrieben. Ein vor 1480 verfasstes sogenanntes Bairische Aderlaßbüchlein (überliefert im Heidelberger cpg 558) enthält wie auch das etwa zur gleichen Zeit (im zweiten Drittel des 15. Jahrhunderts) entstandene rheinfränkische Genter Aderlaßbüchlein unter anderem Exzerpte aus Ortolf von Baierland, der selbst einen Aderlasstraktat mit Abschnitten über die Blutschau in seinem Arzneibuch kompiliert hatte, und diente als kompiliertes Nachschlagewerk der schnellen Information des zur Ader lassenden Arztes. Im um 1520 (zwischen 1516 und 1531) in Südböhmen aus spätmittelalterlichen Quellen zusammengestellten Asanger Aderlaßbüchlein sahen die Verfasser (wohl zwei Wundärzte) den Aderlass als „wichtigste Methode heilkundlichen Handelns“ an.
Neben dem therapeutischen Aderlass existierte bereits im Mittelalter ein damit oft verbundener diagnostischer Aderlass zum Zweck der Blutuntersuchung, der Blutschau (Hämatoskopie), die vor allem von Maurus von Salerno, beruhend auf der ins 8. Jahrhundert zurückreichenden pseudohippokratischen Phlebotomia Hippocratis, geprägt war und in Lehrwerken von Bernhard von Gordon, Heinrich von Mondeville und Ortolf von Baierland verbreitet wurde. Zur Blutschau wurde das in einem sogenannten „Lassbecher“ (mittelhochdeutsch lāzbecher) aufgefangene Blut vom Arzt inspiziert und daraus für den Patienten die Krankheit bestimmt. Entwickelt hatte sich die Blutschau gemäß Friedrich Lenhardt „aus den Anweisungen zur Bemessung der Menge des Aderlaßblutes […], als deren Kriterien u. a. Konsistenz und Farbe des frischen Aderlaßbluts genannt werden“.
Möglicher Risiken eines Aderlasses war man sich auch schon im Mittelalter bewusst und hatte auch ein Repertoire zur Behandlung unerwünschter Nebenwirkungen. Die Möglichkeit eines Bewusstseinsverlustes beim Aderlass nutzte und empfahl der Chirurg Wardrop 1823, der bei einer Patientin, der er einen Tumor an der Stirn entfernen wollte, etwa einen Liter Blut entzogen hatte.
Aderlass-Streit. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts initiierte der französische Arzt und Humanist Pierre Brissot den „Aderlass-Streit“, eine Kontroverse, die entbrannte, als er im Gegensatz zur damaligen Lehrmeinung dafür eintrat, den Aderlass möglichst nahe am erkrankten Organ durchzuführen („Derivation“ statt „Revulsion“). Insbesondere vertrat er dies bei Brust- und Lungenentzündungen, bei denen er anlässlich einer Epidemie 1514 mit seiner Methode Erfahrungen sammeln konnte. Er berief sich dabei auf die entsprechenden Aussagen in der Schrift Über die Diät bei akuten Krankheiten im Corpus Hippocraticum. Brissot gab an, die „Revulsion“ beim Aderlass sei erst durch die Araber (Ibn Zuhr) eingeführt worden. Obschon einige Vertreter der Pariser Fakultät sich den Lehren Brissots anschlossen, gelang es deren Gegnern dennoch, ein Dekret zu erwirken, das die Anwendung des derivativ wirkenden Aderlasses verbot. Der Kampf um den Aderlass führte zu einer Spaltung in der medizinischen Welt und zum Kampf zwischen Galenismus und Hippokratismus. Brissot starb in der portugiesischen Verbannung. Seine Schriften wurden jedoch kommentiert und je nach der Einstellung des Kommentators überaus gelobt oder heftig bekämpft. Zu den Gegnern Brissots gehörte Thomas Erastus (1524–1583).
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Bellinis Lehre. Lorenzo Bellini, ein Schüler von Marcello Malpighi und Francesco Redi, versuchte die Lehre von der „Revulsion“ und „Derivation“ mit den Gesetzen des Kreislaufes zu vereinbaren. Aufgrund theoretischer Erwägungen stellte er die Behauptung auf, dass nach Beseitigung der Widerstände durch die Venenöffnung mehr Blut mit größerer Schnelligkeit in das verwundete Gefäß hineinströmen müsse als in alle übrigen Gefäße, wo die Blutsäule der Geschwindigkeit des venösen Blutes ein Hindernis entgegensetze. Denn Geschwindigkeit und Blutmenge in einem Gefäß seien allgemein umgekehrt proportional zu den Widerständen. Diese erhöhte Geschwindigkeit teile sich allmählich der zuführenden Arterie und schließlich dem ganzen Gefäßsystem mit und dauere so lange, bis die Kraft des Herzens geschwächt werde. Auch nach Verschluss der Vene dauere die Geschwindigkeitserhöhung noch eine Zeit lang fort, und zwar in dem entleerten Gefäß am meisten. Auf diese Weise entstehen demnach ein Zufluss zur Aderlass-Stelle und eine Ableitung aus anderen Teilen.
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Noch 1934 empfahl zum Beispiel Leopold Lichtwitz ausdrücklich den Aderlass mit ausführlicher Begründung zur Behandlung des eklamptischen Anfalls bei der Urämie. Hans Julius Wolf riet von 1942 noch bis 1960 in seinem Lehrbuch wiederholt und eindringlich zum Aderlass („500 bis 1000 cm³“) zur Behandlung der Anurie und der Herzinsuffizienz (Asthma cardiale), mit der Maßgabe, „er soll aber nicht zu oft wiederholt werden.“ Auch Tinsley Randolph Harrison empfahl 1958 in seinem Standardwerk die Venae sectio mit Aderlass beim Lungenödem und beim Cor pulmonale.
Die Therapie der Anurie bei der Nephritis sei „durch einen reichlichen Aderlaß (bei kräftigen Personen mindestens 500 cm³) zu unterstützen.“ Zur Behandlung der Herzinsuffizienz wurde 1940 der Aderlass angeraten, um die Viskosität des Blutes zu verkleinern und um den Blutdruck zu senken. Bei der arteriellen Hypertonie mit Oligurie oder Anurie „ist nur eine Behandlung ohne jede Einschränkung angezeigt: Der Aderlaß. Man muß kräftig zur Ader lassen.“ Beim kardialen Lungenödem wurde früher der blutige Aderlass mit 300 bis 500 ml durchgeführt, besonders wenn zusätzlich eine Polyglobulie bestand.
„Blutentziehungen durch Aderlaß, die früher in der Behandlung zahlreicher Erkrankungen eine wichtige Rolle spielten, waren eine Zeitlang nahezu ganz verlassen worden. Neuerdings wendet man sie wieder häufig, manchmal mit überraschend gutem Erfolge, an.“
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1688 wurde das kritische Buch Grausame Medicinische Mord-Mittel: Aderlasse, Schröpffen, Purgiren, Clistiren, Juleppen und Ohnmacht-machende Hertzstärckungen, Wodurch Unbedachtsame Geneß- und Heilmeister (nicht rechtschaffene Practici) so viel tausend unschuldige Menschen jämmerlich vom Leben zum Tode helffen publiziert.
Mit dem Aderlass verbundene therapeutische Konzepte zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen haben bis ins 21. Jahrhundert überlebt. Die im 18. Jahrhundert durch Albertini, Valsalva und Corvisart eingeführte Aderlassbehandlung der beginnenden Herzinsuffizienz (der „aktiven Aneurismen des Herzens“) ist heute durch die Verordnung von Thiaziddiuretika ersetzt, wodurch an das hydraulikbasierte Therapiekonzept des 18. Jahrhunderts angeknüpft wird: Durch Verminderung des Blutvolumens (und durch Senkung des Blutdrucks) soll u. a. die Ausbildung einer Herzinsuffizienz verhindert werden.
In der traditionellen chinesischen Medizin wird therapeutische Blutentnahme als „Trakt-Stechen“ (luòcì 絡刺) im Rahmen der Akupunktur eingesetzt. Dabei wird nach dem Grundprinzip der „Revulsion“ behandelt, das heißt, die therapeutische Einwirkung findet weit entfernt vom Krankheitsort statt und das „verdorbene Blut“ (yūxuè 瘀血) wird nur tropfenweise aus den Kapillaren entfernt. Zwei Beispiele:
Die Quellen legen die Vermutung nahe, dass das „Trakt-Stechen zur Blutentnahme“ älter als die Therapieform ist, welche wir heute Akupunktur nennen.

Im 17. und 18. Jahrhundert wurde die Akupunktur in Europa besonders durch zwei Ärzte der Niederländischen Ostindien-Kompanie bekannt gemacht: Willem ten Rhijne und Engelbert Kaempfer. Es lag nahe, dass sie dieses für sie neue Therapieverfahren mit dem ihnen aus Europa vertrauten Aderlass verglichen. Die als Leitbahnen (jīngluò) bezeichneten Verbindungslinien der Akupunkturpunkte verglichen sie mit den ihnen bekannten Blutgefäßen. Bei der Beurteilung des Wirkungsmechanismus der Akupunktur schwankten sie zwischen „derivativer“ Wirkung (ten Rhijne) und „revulsiver“ Wirkung (Kaempfer).
In die europäische Praxis wurde die Akupunktur erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts durch den französischen Arzt Louis Berlioz eingeführt. Über seine seit 1810 mit diesem Therapiemittel gesammelten Erfahrungen berichtete er 1816 in einer Denkschrift über chronische Krankheiten, den Aderlass und die Akupunktur. Ab 1819 – schwerpunktmäßig um 1825 unter Jules Cloquet – ausklingend in den 1830er Jahren – wurde die Akupunktur in Frankreich zu einer häufig angewendeten Therapieform. Gleichzeitig wurden der Aderlass und die Behandlung mit Blutegeln durch François Broussais und seine Schüler exzessiv betrieben.
In der Regel wurde die Akupunktur in dieser frühen europäischen Praxis als „derivativ“ wirkendes Verfahren verstanden, d. h., es wurden Punkte in der Nähe des Krankheitssitzes mit großer Stichtiefe und langer Verweildauer der Nadeln behandelt. Einzig der Pariser Augenarzt Antoine Pierre Demours verwendete ein „revulsiv“ wirkendes Verfahren, das er von der europäischen Behandlung von Augenerkrankungen durch das Haarseil ableitete.
Stimuliert durch den von Ärzten der Niederländischen Ostindien-Kompanie vorgestellten und an Europäern in Japan praktizierten Aderlass, griffen Ärzte der im 18. Jahrhundert aufgekommenen „Schule der alten Praxis“ (ko-ihōha) das bereits in den klassischen chinesischen Schriften beschriebene „Trakt-Stechen“ (shiraku, 刺絡) erneut auf. Eigentlich wurden dabei an Kapillargefäßen und einigen Stellen an den Finger- und Fußnägeln wenige Tropfen „verdorbenen Blutes“ (oketsu, 瘀血) entnommen. Nunmehr aber nahmen Pioniere wie der Hofarzt des Tenno, Ogino Gengai, in Fällen, in denen sofortige Maßnahmen zur Rettung des Patienten nötig waren, Mengen von einer Teeschale ab. Ogino, der kein Anhänger der „Holland-Studien“ (Rangaku) war, schrieb hierzu ein einflussreiches „Buch über das Traktstechen“ (Shiraku-hen, 1771), in dem er westliche Techniken und traditionelle Krankheitskonzepte kombiniert. Seit 1994 widmet sich eine wissenschaftliche Gesellschaft (Nihon Shiraku Gakkai, Japan Association for Shiraku Acupuncture) der Modernisierung und Verbreitung dieses Ansatzes.
Die ayurvedische Medizin kannte den Aderlass ebenfalls, wie in der Sushruta-Samhitâ (Buch III, Kapitel 8) dargestellt ist. So wurden Aderlässe beispielsweise bei der Behandlung von „Blut-entstandenen“ Geschwüren eingesetzt.
Aulus Gellius berichtete in seinen Noctes Atticae, dass der Aderlass eine der schmachvollsten Strafen bedeutete, zu der die römischen Soldaten verurteilt werden konnten. Auch noch im Tristan des Gottfried von Straßburg wird ein unfreiwilliger Aderlass erwähnt.
Der französische Volksmund bezeichnete die Angewohnheit französischer Monarchen, zur Schuldentilgung einheimische Gläubiger hinzurichten, in der Umgangssprache als Aderlass.