| Awne Chefetz אַבְנֵי חֵפֶץ | ||
|---|---|---|
| Gebiet: | Westjordanland | |
| Regionalverwaltung: | Schomron | |
| Gegründet: | 1990 | |
| Koordinaten: | 32° 17′ N, 35° 4′ O | |
| Einwohner: | 1.895 (2018) | |
Awne Chefetz (hebräisch אַבְנֵי חֵפֶץ; englisch Avne Hefez) ist eine völkerrechtlich illegale Gemeinschaftssiedlung im Westjordanland. Er gehört zur Regionalverwaltung Schomron und liegt in der Nähe der Städte Tulkarm (arabisch طولكرم hebräisch טולכרם), Enaw (hebräisch עֵנָב) und Sal'it (hebräisch סַלְעִית).
Der Ort wurde 1990 gegründet. Im Jahr 2022 hatte Awne Chefetz eine Bevölkerung von 2211 Einwohnern.. Der Name bezieht sich auf Jes 54,12 EU.
Awne Chefetz liegt im seit dem Sechstagekrieg von 1967 von Israel besetzten Westjordanland. Gemäß dem 1995 im Rahmen des Oslo-Friedensprozesses geschlossenen Interimsabkommens (Oslo II) befindet sich die Siedlung im sogenannten Gebiet C, in dem Israel die ausschließliche zivile Administration und militärische Sicherheitskontrolle ausübt.
Der Bau und die fortdauernde Präsenz der israelischen Siedlungen verstoßen nach international vorherrschender Rechtsauffassung gegen das Völkerrecht. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) sowie der Internationale Gerichtshof (IGH) stufen das Westjordanland als besetztes Gebiet ein, auf das die Bestimmungen der IV. Genfer Konvention Anwendung finden. Gemäß Art. 49 Abs. 6 dieser Konvention ist es der Besatzungsmacht untersagt, Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das besetzte Gebiet zu transferieren.
Diese Rechtsauffassung wurde unter anderem im Dezember 2016 durch die Resolution 2334 des UN-Sicherheitsrates bekräftigt, in der festgestellt wird, dass israelische Siedlungsaktivitäten keine Rechtsgültigkeit besitzen und eine eklatante Verletzung des Völkerrechts darstellen. Die israelische Regierung bestreitet die Anwendbarkeit von Art. 49 Abs. 6 GK IV auf das Westjordanland unter Berufung darauf, dass das Gebiet vor 1967 unter keiner international anerkannten Souveränität gestanden habe und die Siedler freiwillig dorthin zögen. Diese Rechtsauffassung wird von den Vereinten Nationen, dem Internationalen Gerichtshof sowie den Vertragsparteien der Genfer Konventionen nahezu einhellig zurückgewiesen, und steht im Widerspruch zu internen Dokumenten der israelischen Regierung von 1967.