Har Adar ist eine israelische Siedlung im Westjordanland, die 1986 gegründet wurde. Seit 1995 ist der Ort auch Verwaltungssitz der gleichnamigen Gemeindeverwaltung (מועצה מקומית הר אדר). Die Einwohnerzahl beträgt 4.117 (Stand: Januar 2022). 2016 wohnten dort 3980 Siedler. Ursprünglich hieß der Ort Giv'at HaRadar (Radarhügel), wegen der im Zweiten Weltkrieg dort befindlichen militärischen Radarstation zur Flugüberwachung. An dieser höchsten Stelle des Ortes steht heute die Gedenkstätte für die Gefallenen der Har'el-Brigade, die mit einer Bibelstelle beschriftet ist. Der aktuelle Name stammt vom Ort Adar an der biblischen Grenze des Stammes Benjamin (Josua 18,13), die in dieser Gegend verlief.
Am 26. September 2017 wurden bei einem Anschlag drei israelische Sicherheitsbeamte, Solomon Gavriyah (20) aus Beer Jaʿakov, Or Arish (25) aus Har Adar und der Araber Youssef Ottman aus Abu Gosch erschossen. Der Angreifer eröffnete in den Morgenstunden an einem Eingang der Siedlung das Feuer auf eine Gruppe von Sicherheitspersonal, als diese den Eingang für palästinensische Arbeiter öffneten. Die Hamas begrüßte die Tat.
Völkerrechtlicher und administrativer Status
Har Adar liegt im seit dem Sechstagekrieg von 1967 von Israel besetzten Westjordanland. Gemäß dem 1995 im Rahmen des Oslo-Friedensprozesses geschlossenen Interimsabkommens (OsloII) befindet sich die Siedlung im sogenannten GebietC, in dem Israel die ausschließliche zivile Administration und militärische Sicherheitskontrolle ausübt.
Der Bau und die fortdauernde Präsenz der israelischen Siedlungen verstoßen nach international vorherrschender Rechtsauffassung gegen das Völkerrecht. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) sowie der Internationale Gerichtshof (IGH) stufen das Westjordanland als besetztes Gebiet ein, auf das die Bestimmungen der IV. Genfer Konvention Anwendung finden. Gemäß Art.49 Abs.6 dieser Konvention ist es der Besatzungsmacht untersagt, Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das besetzte Gebiet zu transferieren.
Diese Rechtsauffassung wurde unter anderem im Dezember 2016 durch die Resolution 2334 des UN-Sicherheitsrates bekräftigt, in der festgestellt wird, dass israelische Siedlungsaktivitäten keine Rechtsgültigkeit besitzen und eine eklatante Verletzung des Völkerrechts darstellen. Die israelische Regierung bestreitet die Anwendbarkeit von Art.49 Abs.6 GKIV auf das Westjordanland unter Berufung darauf, dass das Gebiet vor 1967 unter keiner international anerkannten Souveränität gestanden habe und die Siedler freiwillig dorthin zögen. Diese Rechtsauffassung wird von den Vereinten Nationen, dem Internationalen Gerichtshof sowie den Vertragsparteien der Genfer Konventionen nahezu einhellig zurückgewiesen, und steht im Widerspruch zu internen Dokumenten der israelischen Regierung von 1967.
↑Bundeszentrale für politische Bildung: Naher Osten: Westjordanland. In: Informationen zur politischen Bildung. 2021 (bpb.de[PDF; abgerufen am 22.Oktober 2026]).
↑David Kretzmer (2017): Settlements in the Supreme Court of Israel ("The UN Security Council, the International Court of Justice (ICJ), and the International Committee of the Red Cross, as well as many states, have declared that by establishing civilian settlements in the OPT Israel violates Article 49(6) of the Fourth Geneva Convention, which prohibits an occupying power from transferring part of its civilian population into the occupied territory. Notwithstanding this legal consensus...")
↑Yoram Dinstein: The International Law of Belligerent Occupation. 2. Auflage. Cambridge University Press, Cambridge 2019, ISBN 978-1-108-49811-1, S.289–292 (englisch).