Tekoa liegt in der Region Gusch Etzion in den Judäischen Hügeln, ca. 20km südlich von Jerusalem und ca. 10km südlich von Bethlehem. Der Ort liegt in einer Höhe von 670m ü. d. mittleren Meeresspiegel auf einem Kamm, der auf drei Seiten von der Tekoa-Schlucht umgeben ist.
Südlich der jüdischen Siedlung Tekoa liegt das arabisch-palästinensische Dorf gleichen Namens (arabischتقوعTuqu’) mit 8881 Einwohnern (2007).
In der Nähe befindet sich die archäologische Stätte Khirbet et-Teqūʿ. Diese wurde als die in der Bibel mehrmals erwähnte, von König Rechabeam befestigte judäische Stadt Tekoa (2 Chr 11,6EU) identifiziert, die auch Herkunftsort des ProphetenAmos ist (Am 1,1EU) und nach der diese Siedlung benannt wurde.
Völkerrechtlicher und administrativer Status
Tekoa liegt im seit dem Sechstagekrieg von 1967 von Israel besetzten Westjordanland. Gemäß dem 1995 im Rahmen des Oslo-Friedensprozesses geschlossenen Interimsabkommens (OsloII) befindet sich die Siedlung im sogenannten GebietC, in dem Israel die ausschließliche zivile Administration und militärische Sicherheitskontrolle ausübt.
Der Bau und die fortdauernde Präsenz der israelischen Siedlungen verstoßen nach international vorherrschender Rechtsauffassung gegen das Völkerrecht. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) sowie der Internationale Gerichtshof (IGH) stufen das Westjordanland als besetztes Gebiet ein, auf das die Bestimmungen der IV. Genfer Konvention Anwendung finden. Gemäß Art.49 Abs.6 dieser Konvention ist es der Besatzungsmacht untersagt, Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das besetzte Gebiet zu transferieren.
Diese Rechtsauffassung wurde unter anderem im Dezember 2016 durch die Resolution 2334 des UN-Sicherheitsrates bekräftigt, in der festgestellt wird, dass israelische Siedlungsaktivitäten keine Rechtsgültigkeit besitzen und eine eklatante Verletzung des Völkerrechts darstellen. Die israelische Regierung bestreitet die Anwendbarkeit von Art.49 Abs.6 GKIV auf das Westjordanland unter Berufung darauf, dass das Gebiet vor 1967 unter keiner international anerkannten Souveränität gestanden habe und die Siedler freiwillig dorthin zögen. Diese Rechtsauffassung wird von den Vereinten Nationen, dem Internationalen Gerichtshof sowie den Vertragsparteien der Genfer Konventionen nahezu einhellig zurückgewiesen, und steht im Widerspruch zu internen Dokumenten der israelischen Regierung von 1967.
Geschichte
Die Siedlung wurde 1977 gegründet.
Am 20. September 2001 wurde in der Nähe von Tekoa aus einem vorbeifahrenden Lastwagen auf ein Auto geschossen. Eine Israelin wurde erschossen, ihr Ehemann schwer verletzt, die drei Kinder auf den Rücksitzen blieben unverletzt.
Donald Trumps Friedensplan von 2020 sah einen Verbleib Tekoas innerhalb Israels vor. Der Vorschlag sah vor, die Siedlung durch einen schmalen Korridor mit den Siedlungen von Gusch Etzion zu verbinden. Das umliegende Gebiet wäre an einen unabhängigen Staat Palästina gefallen. Der Plan wurde jedoch von Mahmud Abbas abgelehnt.
Außenposten
Tekoa B und C, gegründet 2001, liegt 500 Meter südlich der Siedlung Tekoa. 2006 bestand sie aus 44 Wohnwagen und 15 Häusern und zählte 120 Einwohner.
Tekoa D, gegründet 2002, liegt 1,8km südöstlich der Siedlung Tekoa und 700 Meter südlich der Siedlung Nokdim. 2006 bestand sie aus 23 Wohneinheiten und zählte 50 Einwohner.
Tekoa E, gegründet 2014, liegt 2,5 km südöstlich der Siedlung Tekoa. Der Außenposten wurde einige Wochen nach der Gründung wieder verlassen, aber im Februar 2019 erneut errichtet.
↑Bundeszentrale für politische Bildung: Naher Osten: Westjordanland. In: Informationen zur politischen Bildung. 2021 (bpb.de[PDF; abgerufen am 22.Oktober 2026]).
↑David Kretzmer (2017): Settlements in the Supreme Court of Israel ("The UN Security Council, the International Court of Justice (ICJ), and the International Committee of the Red Cross, as well as many states, have declared that by establishing civilian settlements in the OPT Israel violates Article 49(6) of the Fourth Geneva Convention, which prohibits an occupying power from transferring part of its civilian population into the occupied territory. Notwithstanding this legal consensus...")
↑Yoram Dinstein: The International Law of Belligerent Occupation. 2. Auflage. Cambridge University Press, Cambridge 2019, ISBN 978-1-108-49811-1, S.289–292 (englisch).