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Pedu'el (hebräischפְּדוּאֵל, deutsch: durch Gott erlöst) ist eine israelische Siedlung im nördlichen Westjordanland. Die Siedlung wurde 1984 gegründet und nach einem Bibelvers benannt: "Die durch Gott Erlösten werden zurückkehren und nach Zion mit Jubel kommen." (Jesaja 35,10) Pedu'el gehört zur RegionalverwaltungSchomron und hat 2.089 Einwohner (Stand: Januar 2022).
Die internationale Gemeinschaft betrachtet Pedu'el, wie alle israelischen Siedlungen in den seit 1967 besetzten Gebieten, gemäß dem Völkerrecht als illegal. Israel bestreitet dies.
Pedu'el liegt nahe der grünen Linie im nördlichen Westjordanland; 15 Kilometer östlich von Petach Tikva und 12 Kilometer südwestlich von Ariel. Über die Straße 446 ist Pedu'el an das Straßennetz des Westjordanlandes angebunden. Direkt nördlich von Pedu'el befindet sich die israelische Siedlung Alei Zahav, etwas weiter südlich liegt die Siedlung Bet Arje-Ofarim. Nahe der Siedlung befinden sich außerdem die palästinensischen Dörfer Dayr Balut, Rafat und Kufr al-Dik.
Völkerrechtlicher und administrativer Status
Pedu'el liegt im seit dem Sechstagekrieg von 1967 von Israel besetzten Westjordanland. Gemäß dem 1995 im Rahmen des Oslo-Friedensprozesses geschlossenen Interimsabkommens (OsloII) befindet sich die Siedlung im sogenannten GebietC, in dem Israel die ausschließliche zivile Administration und militärische Sicherheitskontrolle ausübt.
Der Bau und die fortdauernde Präsenz der israelischen Siedlungen verstoßen nach international vorherrschender Rechtsauffassung gegen das Völkerrecht. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) sowie der Internationale Gerichtshof (IGH) stufen das Westjordanland als besetztes Gebiet ein, auf das die Bestimmungen der IV. Genfer Konvention Anwendung finden. Gemäß Art.49 Abs.6 dieser Konvention ist es der Besatzungsmacht untersagt, Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das besetzte Gebiet zu transferieren.
Diese Rechtsauffassung wurde unter anderem im Dezember 2016 durch die Resolution 2334 des UN-Sicherheitsrates bekräftigt, in der festgestellt wird, dass israelische Siedlungsaktivitäten keine Rechtsgültigkeit besitzen und eine eklatante Verletzung des Völkerrechts darstellen. Die israelische Regierung bestreitet die Anwendbarkeit von Art.49 Abs.6 GKIV auf das Westjordanland unter Berufung darauf, dass das Gebiet vor 1967 unter keiner international anerkannten Souveränität gestanden habe und die Siedler freiwillig dorthin zögen. Diese Rechtsauffassung wird von den Vereinten Nationen, dem Internationalen Gerichtshof sowie den Vertragsparteien der Genfer Konventionen nahezu einhellig zurückgewiesen, und steht im Widerspruch zu internen Dokumenten der israelischen Regierung von 1967.
↑Bundeszentrale für politische Bildung: Naher Osten: Westjordanland. In: Informationen zur politischen Bildung. 2021 (bpb.de[PDF; abgerufen am 22.Oktober 2026]).
↑David Kretzmer (2017): Settlements in the Supreme Court of Israel ("The UN Security Council, the International Court of Justice (ICJ), and the International Committee of the Red Cross, as well as many states, have declared that by establishing civilian settlements in the OPT Israel violates Article 49(6) of the Fourth Geneva Convention, which prohibits an occupying power from transferring part of its civilian population into the occupied territory. Notwithstanding this legal consensus...")
↑Yoram Dinstein: The International Law of Belligerent Occupation. 2. Auflage. Cambridge University Press, Cambridge 2019, ISBN 978-1-108-49811-1, S.289–292 (englisch).